Germany! 35-Jähriger soll eigene Ehefrau entführt und vergewaltigt haben, Mordanklage im Fall der getöteten 40-Jährigen aus Coburg, Seniorin in Hamburg nachts im Bett überfallen, Millionen erleben sexuelle Gewalt in Kindheit, Ehemann beim Joggen überfahren und getötet 2025.6

2025.6.11 Mordanklage im Fall der getöteten 40-Jährigen aus Coburg
Nach mehrtägiger Suche fand die Polizei Ende 2024 die Leiche einer Frau aus Coburg. Ein Verdächtiger sitzt seit Monaten und U-Haft und soll nun wegen Mordes vor Gericht.
Im Fall der im November 2024 getöteten 40-Jährigen aus Coburg hat die Staatsanwaltschaft gegen den 37 Jahre alten Tatverdächtigen Anklage wegen Mordes erhoben. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, die 40-Jährige zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs, heimtückisch, und um eine andere Straftat zu ermöglichen, getötet zu haben, wie ein Sprecher mitteilte.
Den Ermittlungen zufolge sollen der Mann und das spätere Opfer beim Technischen Hilfswerk (THW) tätig gewesen sein und sich angefreundet haben. Annäherungsversuche des Mannes soll die 40-Jährige wiederholt zurückgewiesen haben. Dadurch und durch Äußerungen zu seiner Person soll sich der Beschuldigte herabgesetzt gefühlt und daraufhin geplant haben, die Frau zu töten.
Anklage: Frau in Wohnung gelockt und erwürgt
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, die Frau am 30. November 2024 in seine Wohnung in Coburg gelockt und dort mit einem Kabel zu Tode gewürgt zu haben. Anschließend soll er sich an der Leiche sexuell vergangen haben. Die Leiche hat er nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft nach der Tat zunächst in seiner Wohnung versteckt und dann in einem Lagercontainer seines Arbeitgebers abgelegt.
Der 37-Jährige soll laut früheren Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft zu der Tat ein Geständnis abgelegt haben. Er sitzt seit vorigem Jahr in Untersuchungshaft. Die Frau war nach ihrem Tod zunächst mehrere Tage vermisst worden. Ihre Leiche wurde schließlich in dem Container gefunden. Der Verdacht der Ermittler fiel schnell auf ihren 37-jährigen Bekannten.
Sachverständiger hält den Mann für voll schuldfähig
Wie die Staatsanwaltschaft mitteilte, hält ein psychiatrischer Sachverständiger den Beschuldigten laut einem Gutachten für voll schuldfähig. Über die Zulassung der Anklage hat nun die 1. Große Strafkammer des Landgerichts Coburg zu entscheiden.

2025.6.11 35-Jähriger soll eigene Ehefrau entführt und vergewaltigt haben

Prozessbeginn in Kiel
35-Jähriger soll eigene Ehefrau entführt und vergewaltigt haben

Vor dem Landgericht in Kiel beginnt der Prozess gegen zwei Brüder. Einer von ihnen soll seine Frau vergewaltigt haben, der andere seinem älteren Bruder bei einer Entführung geholfen haben.

Ein 35-Jähriger muss sich wegen des Verdachts der mehrfachen Vergewaltigung, der Geiselnahme und des Fahrens ohne Fahrerlaubnis vor dem Landgericht Kiel verantworten. Dem Angeklagten werde vorgeworfen, im November 2022 und im Mai 2024 seine Ehefrau mehrfach vergewaltigt zu haben, teilte die Staatsanwaltschaft mit.

Bei einem der Fälle soll der Mann die Frau in der gemeinsamen Wohnung in Rendsburg gefesselt haben, sagte Staatsanwältin Hanna Schmücker-Borgwardt beim Verlesen der Anklage. Schließlich soll er mit seinem mitangeklagten 26 Jahre alten Bruder den Plan gefasst haben, seine nach syrischem Recht angetraute Ehefrau mit den Kindern nach Großbritannien zu entführen.

Ziel ist es laut Schmücker-Borgwardt gewesen, die Beziehung ohne den Schutz der Eltern der Frau oder anderer Kontakte weiterführen zu können. Daher warteten beide Brüder mit einem Auto vor der Wohnung der Eltern der Frau. Als sie schließlich mit zwei der drei Kinder das Haus ihrer Eltern verließ, sollen sie ihr gedroht und die drei entführt haben.

In Frankreich festgenommen
Zunächst kam die Frau den Aussagen nach in den Kofferraum und die beiden Kinder auf die Rückbank des Autos. Dann fuhren sie in Richtung Süden. Bei der Fahrt kam es den Angaben nach zu Unstimmigkeiten zwischen den Brüdern, so dass der 26-Jährige das Fahrzeug in der Region Hannover verließ.

Sein älterer Bruder fuhr mit seiner Frau und den beiden Kindern über die Niederlande und Belgien bis ins französische Calais. Dort wollte er mit Hilfe von Schleppern nach Großbritannien gelangen. Während dieser Zeit schliefen sie in einem Zelt in einem Flüchtlingscamp. Schmücker-Borgwardt zufolge vergewaltigte der Mann dort erneut seine Frau.

Schließlich wurde er von der französischen Polizei festgenommen. Neben ihm ist nun auch sein jüngerer Bruder wegen Geiselnahme und Fahrens ohne Führerschein angeklagt.

Ersuchen nach Ausschluss der Öffentlichkeit
Aufgrund der Taten beantragte die Nebenklage noch vor Beginn der Verhandlung die Öffentlichkeit von dem Prozess auszuschließen. Die Richterin Theresa Wiese lehnte dies ab, da eine unzumutbare öffentliche Anprangerung der Frau nicht zu befürchten sei.

Beide Brüder sitzen derzeit in der Justizvollzugsanstalt Neumünster. Die Richterin hatte vor dem Prozess mit den Verteidigern der beiden Angeklagten Rücksprache gehalten, sagte sie beim Prozessauftakt. Dabei ging es darum, ob Interesse an einem Vorgespräch bestehe.

Dies sei abgelehnt worden. Den Angaben nach streben die Angeklagten einen Freispruch an. Zudem wollten beide vorerst vom Recht zu Schweigen gebraucht machen.

Insgesamt sind für den Prozess 18 Verhandlungstage angesetzt. Das Urteil soll voraussichtlich am 23. September fallen.

2025.6.6 Seniorin in Hamburg nachts im Bett überfallen – fünfeinhalb Jahre Haft

Urteil
Seniorin in Hamburg nachts im Bett überfallen – fünfeinhalb Jahre Haft

Der Angeklagte (2.von vorne, l.) sitzt neben einer Dolmetscherin (1.v.l.) und seiner Verteidigerin Mirja Nielsen (3.v.l.) vor der Strafkammer

Eine 88-Jährige schläft allein in ihrem Haus in Hamburg-Blankenese. Tief in der Nacht stehen plötzlich zwei Männern an ihrem Bett und überfallen sie. Einer von ihnen muss nun für lange Zeit in Haft.

Wegen eines nächtlichen Überfalls auf eine 88-Jährige in Hamburg-Blankenese hat das Landgericht einen Angeklagten zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Der 29-Jährige habe sich des schweren Raubes in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung schuldig gemacht, erklärte die Vorsitzende Richterin.

Nach Feststellung der Strafkammer waren der Angeklagte und ein unbekannter Mittäter am 29. Februar vergangenen Jahres gegen 3.00 Uhr morgens in das Haus der Seniorin eingedrungen und hatten sie beraubt. Der 29-Jährige legte über eine Erklärung seiner Verteidigerin ein Geständnis ab und bekundete Reue.

Täter überraschten Frau im Schlaf
Die 88-Jährige schlief in jener Winternacht demnach allein in ihrem Ehebett. Ihr Mann war wenige Wochen zuvor gestorben. Dem Angeklagten und seinem Komplizen war das alleinstehende Haus am Rande eines Parks angeblich bei einem Spaziergang am Vortag aufgefallen. Es wirkte unbewohnt, hieß es im Geständnis des Angeklagten. Er schlug ein Fenster ein und gelangte ins Wohnzimmer. Im Schlafzimmer überraschten die beiden Männer die Frau.

Der Mittäter sei bei ihr geblieben, damit sie keine Hilfe rufen konnte, sagte die Richterin. Der Angeklagte durchsuchte die Wohnung nach Wertsachen. In Todesangst habe die 88-Jährige auf einen Tisch gedeutet, in dessen Schublade sich 2500 Euro befanden.

Vor ihrer Flucht mit der Beute fesselten die Täter die Frau an Hand- und Fußgelenken mit Kabeln und einem Bademantelgürtel. Damit hätten sie die Seniorin daran hindern wollen, schnell Hilfe zu rufen. Es sei dem Zufall zu verdanken, dass sich die unter Arthrose leidende Frau nach einiger Zeit selbst befreien und die Polizei rufen konnte. „Man mag sich nicht ausdenken, was sonst passiert wäre“, sagte Richterin Carolin Berner. Erst am Abend hatte der Sohn seine Mutter besuchen wollen.

Opfer in Todesangst
Die Strafkammer hielt dem Angeklagten sein Geständnis zugute, mit dem er der 88-Jährigen eine Aussage vor Gericht ersparte. Allerdings sei der Eindruck entstanden, dass er seinen Tatbeitrag kleinreden wollte. Auch wenn er nicht mit der Anwesenheit einer Bewohnerin gerechnet habe, hätte er die Tat jederzeit abbrechen können. „Die Frau erwachte aus dem Schlaf, litt unter Todesangst. Das ist das, was diese Tat so schwerwiegend macht“, sagte Berner.

Strafverschärfend sei auch, dass die Täter die Seniorin gefesselt zurückließen. „Ihnen war es egal, was weiter mit ihr passierte.“ Bei ihrer Selbstbefreiung zog sich die Frau eine leichte Verletzung am Daumen zu.

Zahlreiche Vorstrafen
Der litauische Angeklagte war durch eine DNA-Spur überführt und im Dezember in Norwegen verhaftet worden. Er ist nach Angaben des Gerichts vielfach vorbestraft. In seiner Heimat Litauen und in Dänemark wurde er achtmal verurteilt, unter anderem wegen Diebstahl mit Gewaltanwendung und Hehlerei.

Die Staatsanwältin hatte sechs Jahre Haft beantragt. „Es ist die Horrorvorstellung eines jeden Menschen, so wach zu werden“, sagte sie über die Tat. Die Verteidigerin sprach sich für weniger als vier Jahre Haft aus. „Die Gewalt entsprach nicht der eines kaltblütigen Räubers. Die Frau sollte keine Schmerzen haben“, sagte die Anwältin. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

2025.6.2 Millionen erleben sexuelle Gewalt in Kindheit

Millionen Menschen in Deutschland haben laut einer Studie als Kind oder Jugendlicher sexualisierte Gewalt erlebt. Frauen sind demnach deutlich häufiger betroffen als Männer.

Sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist in Deutschland weit verbreitet. Insgesamt haben einer neuen Studie zufolge 12,7 Prozent der 18- bis 59-Jährigen solche Taten als Minderjährige erlebt – das sind 5,7 Millionen Menschen. Bei den Frauen sind demnach 20,6 Prozent betroffen, bei den Männern 4,8 Prozent.

Das Ausmaß solcher Taten in Deutschland sei “erschreckend groß”, sagte Studienkoordinator Harald Dreßing. Obwohl das Bewusstsein um die Problematik in den vergangenen Jahren in Deutschland gewachsen sei, müsse von einem “großen Dunkelfeld” ausgegangen werden.

Dreßing leitet die Forensische Psychiatrie am Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim. Er war vor der Studie unter anderem an Missbrauchsstudien für die evangelische und katholische Kirche federführend beteiligt.

Sexuelle Gewalt in Kindheit: Viele mehrfach betroffen

Zum Zeitpunkt der ersten Tat waren die Betroffenen laut der Studie im Schnitt 11,2 Jahre jung. Die Mädchen seien meist etwas älter als die Jungen gewesen, so Dreßing.

Dabei erlebte rund jeder zweite Betroffene sexualisierte Gewalt nicht nur einmal. Mehrfach zum Opfer wurden vor allem jene, an denen so eine Tat schon in besonders jungen Jahren zum ersten Mal verübt wurde. Bei den von Mehrfachtaten betroffenen Personen dauerte der Missbrauch durchschnittlich 3,4 Jahre.

Zur Methodik der Studie
Für die Mannheimer Dunkelfeldstudie wurden von Mai bis Oktober 2024 deutschlandweit über 10.000 Personen zwischen 18 und 59 Jahren angeschrieben. 3.012 antworteten auf die Fragebögen des Umfrageinstituts Infratest dimap (Berlin).
Die Forscherinnen und Forscher fragten nach allen Taten gegenüber Unter-14-Jährigen sowie nach Taten gegenüber Unter-18-Jährigen gegen deren Willen. Gefragt wurde etwa nach sexueller Belästigung oder Nötigung, aber auch nach Annähern im Internet für spätere sexuelle Übergriffe.
Die Studie, die vom Zentralinstitut für Seelische Gesundheit in Mannheim (ZI) ausging, entstand in Kooperation mit Forscherinnen und Forschern des Deutschen Zentrums für Psychische Gesundheit, der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Klinik in Ulm und des Kriminologischen Instituts in Heidelberg.
Finanziert wurde sie aus Forschungsmitteln der Institute und mit finanzieller Unterstützung der Opferstiftung Weißer Ring, des Betroffenenvereins Eckiger Tisch und des Kinderschutzbunds.

2025.6.2 Ehemann beim Joggen überfahren und getötet

Prozess in Dresden
Ehemann beim Joggen überfahren und getötet – Witwe bestreitet Mordabsicht

Im vergangenen Herbst wird am Rand eines Weges im sächsischen Klipphausen ein toter Jogger gefunden. Zunächst sieht alles nach einem Unfall aus, kurz darauf geht die Polizei von Mord aus. Wer aber saß am Steuer des Wagens ohne Nummernschild?

Vor dem Landgericht Dresden hat am Montag unter großem Medieninteresse der Mordprozess im Fall eines beim Joggen überfahrenen Ehemanns begonnen. Angeklagt sind die Frau des Opfers sowie ein Bekannter des Ehepaars wegen Mordes beziehungsweise Beihilfe dazu. Die 52-Jährige soll laut Anklage am Morgen des 27. September 2024 mit einem Auto ohne Kennzeichen gezielt ihren joggenden Ehemann überfahren haben. Sie selbst bestritt die Tat zum Prozessauftakt.

Vor Gericht wurde der tödliche Vorfall rekonstruiert: Laut Staatsanwaltschaft soll Ramona B. am Morgen des besagten Tages mit einem Mercedes-SUV ohne amtliche Kennzeichen ihrem auf einem Weg nahe dem gemeinsamen Zuhause joggenden Ehemann „gezielt“ mit Tempo 30 bis 40 von hinten in die Beine gefahren sein. Mit der vorderen Seite habe sie Peter B. auch getroffen.

Der 76-Jährige, ein Insolvenzverwalter mit eigener Kanzlei in Dresden, sei über die Motorhaube erst auf den rechten Fahrbahnrand und dann in eine Böschung gefallen. Die Angeklagte sei dann mit dem Auto weiter über ihn gefahren, sagte die Staatsanwältin. „Wie von der Angeklagten gewollt“, verursachte dies Brüche von Rippen und Halswirbeln sowie Verletzungen am Rumpf. Ramona B. „wollte den Tod ihres Ehegatten herbeiführen, um an dessen Erbe zu gelangen“ und werde daher beschuldigt, „einen Menschen aus Habgier heimtückisch getötet zu haben“.

Peter B. erlag seinen Verletzungen noch vor Ort. Die Leiche des aus Heidelberg stammenden Juristen wurde kurz nach der Tat von einer anderen Joggerin gefunden. Die Polizei ging zunächst von einem Unfall mit Fahrerflucht aus.

Während der Ermittlungen geriet dann die Ehefrau in Verdacht, ihren Mann überfahren zu haben. Als Motiv wirft die Staatsanwaltschaft der Frau Habgier vor.

Der Mitangeklagte arbeitete als Hausmeister für das Paar
Die angeklagte Witwe sieht sich hingegen zu Unrecht beschuldigt. Ihr Verteidiger Andrej Klein sagte zum Prozessauftakt am Montag, dass sie weder am Tatort war noch ein Motiv hatte, ihren Ehemann zu töten. In seiner Erklärung wurde vielmehr der Mitangeklagte beschuldigt, die Tat geplant, den Wagen gefahren und Aussagen gemacht zu haben, die sich in der Verhandlung als falsch erweisen würden.

Claus T., der für einen Minijob als Hausmeister bei dem Ehepaar tätig war, soll der 52-Jährigen gegen 15.000 Euro das Tatauto besorgt und ihr zur Verfügung gestellt haben.

Anschließend habe der 75-Jährige laut Anklage das Auto in eine Werkstatt nach Dresden gebracht. Den Termin für eine Reparatur habe er vorab vereinbart. Für seine Hilfe soll er 5000 Euro und den Wagen erhalten haben. T. wird daher beschuldigt, bei einem vorsätzlich begangenen Mord geholfen zu haben.

Hatte Claus T. ein Motiv?
Die Witwe, die vor Gericht Handelsvertreterin als Beruf angab, wurde noch am selben Tag festgenommen, Claus T. am 2. Oktober in Koserow an der Ostsee. Beide sind in Untersuchungshaft. Der Verteidiger der 52-Jährigen sagte, Ramona B. sei nachweislich zur Tatzeit nicht am Tatort gewesen und habe den Wagen nicht gefahren. Die Behauptungen von Claus T. gegenüber Ermittlern seien fehlerhaft und „offenkundig widersprüchlich“.

Er habe den Toten vielmehr selbst loswerden wollen, weil der ihn wegen mangelhafter Handwerkerleistung auf Schadenersatz verklagt hatte, sagte Rechtsanwalt Klein. Ihre Mandantin dagegen sei selbst vermögend durch Immobilien, Aktien und Beteiligungen und zudem von ihrem Mann „großzügig ausgestattet“ gewesen. Das Paar hatte 2022 geheiratet.

Der Prozess ist mit zwölf Verhandlungstagen bis Mitte August terminiert, er wird am Freitag fortgesetzt. Dann sollen die ersten Zeugen gehört werden – darunter die Joggerin, die den leblosen B. am Wegesrand fand, und eine Joggerin, die ihm zehn Minuten zuvor auf seiner täglichen Runde begegnete.

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