
2026.2.6 „Cold Cases“ in Rheinland-Pfalz – Prostituierten-Mord seit 1994 nicht aufgeklärt
Rheinland-Pfalz – Der Mord an der Prostituierten Gida im Oktober 1994 in einem Trierer Bordell erschütterte die Menschen. Auch 40 Jahre danach ist dieser „Cold Case“ ungelöst:
Gehörlose Prostituierte 1994 in Trierer „Eros-Center“ getötet
Vor mehr als 30 Jahren wurde eine Prostituierte namens Maria Margarida Ribeiro Marinho-Goncalves, genannt Gida, tot im Bordell „Eros-Center“ in Trier aufgefunden. Die Portugiesin kam erst zwei Jahre zuvor nach Deutschland, um ihre Familie finanziell zu unterstützen. Doch am 2. Oktober 1994, einem Sonntag, wurde die Frau und Mutter eines damals 7-jährigen Sohnes brutal aus dem Leben gerissen und zwischen 5:30 und 7 Uhr in ihrem Zimmer ermordet. Um ihren Hals war ein Kabel geschlungen.
Auffällig: Auf einem Tisch lag noch Bargeld, sodass die Polizei nicht von einem Raub ausgeht. Stunden zuvor war anderen Prostituierten ein aggressiver Freier aufgefallen, der sogar einer Kollegin der Getöteten ins Gesicht geschlagen hatte.

2026.2.6 Ungeklärte Mordfälle: Beate Landgraf ist 1990 auf dem Weg von Coswig ins Internat verschwunden
Die 17-jährige Schülerin verschwand 1990 auf dem Weg mit dem Zug in ihr Internat in Wiesenburg. Erst Monate später ist ihre Leiche gefunden worden. Ein Tatverdächtiger ist 2003 verstorben.
Coswig/MZ – Was am 18. Juni im Nachwendejahr 1990, an einem Montag, im Kliekener Wald bei Coswig wirklich geschah, wer die 17-jährige Beate Landgraf ermordete, bis heute ist das nicht klar. Auch 32 Jahre danach liegt ein seltsamer Schleier über dem Verbrechen. Dass dieser nach so langer Zeit noch gelüftet werden kann, hält Staatsanwalt Hermann Josef Gerhards für äußerst unwahrscheinlich. „Spurentechnisch kann da gar nichts mehr passieren“, schätzt der ermittelnde Staatsanwalt.
2026.2.4 Menschen nach Deutschland geschleust?: Zwei Männer wegen Prozess um illegale Leiharbeit vor Berliner Gericht
Eine Bande soll in großem Stil Menschen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschleust haben. Es geht um gefälschte Dokumente und die Ausbeutung von Leiharbeitern.
Weil sie an einem illegalen Leiharbeitersystem beteiligt gewesen sein sollen, stehen zwei Männer vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 58 und 67 Jahre alten Angeklagten in den Jahren 2020 und 2021 als mutmaßliche Mitglieder einer Bande agierten. Ihnen wird unter anderem Beihilfe zur Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen vorgeworfen. Zu Prozessbeginn schwiegen die beiden Angeklagten.
Die Gruppierung soll laut Ermittlungen zwischen 2018 und Ende 2021 über Scheinfirmen in den baltischen Staaten mehr als 1000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nach Deutschland geschleust und ausgebeutet haben. Nicht-EU-Bürger – überwiegend aus der Ukraine und der Republik Moldau – seien mit gefälschten Dokumenten als angebliche EU-Bürger nach Deutschland gebracht und illegal zu Unternehmen im Niedriglohnsektor vermittelt worden. Um die Gewinnmargen zu erhöhen, seien Betroffene schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt worden. Willkürlich seien Abzüge vom Lohn erfolgt.

2026.2.4 „Kannibale von Rotenburg“ hofft auf vorzeitige Haftentlassung
Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannte Armin Meiwes unternimmt einen neuen Anlauf zur vorzeitigen Haftentlassung. Das Landgericht Kassel hat das ruhende Prüfverfahren wieder aufgenommen – nun hängt vieles vom Vollzugsverlauf ab.
Kassel. Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekanntgewordene Armin Meiwes setzt seine Bemühungen fort, früher aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Wie das Landgericht Kassel bestätigte, wurde das zwischenzeitlich ruhend gestellte Verfahren um eine vorzeitige Haftentlassung zum Jahresende 2025 durch den heute 63-Jährigen und seine Verteidigung wieder aufgerufen. Zuvor hatte der „Hessische Rundfunk“ (hr) über das Thema berichtet.
Im August 2025 war bekanntgeworden, dass der in Kassel einsitzende Meiwes erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt und die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts ein Prüfungsverfahren im Hinblick auf eine bedingte Entlassung eingeleitet hatte.
Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte es nach Einholung eines Prognosegutachtens einen gemeinsamen Anhörungstermin mit Meiwes, einem psychiatrischen Sachverständigen, der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger gegeben.
Empfehlungen zur weiteren Behandlung
„Seinerzeit war der Vollstreckungsstand eingehend mit den Beteiligten erörtert worden und hatte der erfahrene psychiatrische Sachverständige eindeutige Empfehlungen zu einer weiteren Behandlung des Verurteilten und in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen seitens des Vollzugs formuliert“, erläuterte ein Sprecher des Landgerichts. Zum Inhalt dieser Empfehlungen äußerte er sich nicht.
Man sei damals übereingekommen, zunächst den weiteren Ablauf abwarten zu wollen, bis über ein weiteres Vorgehen entschieden werden soll. Das Verfahren war auf Betreiben von Meiwes und seinem Verteidiger zunächst bis Ende 2025 ruhend gestellt worden.
Stellungnahme von JVA angefordert
Nun wird es durch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel wieder betrieben, wie der Sprecher erklärte. In Zuge dessen habe die Kammer den Vollzug aufgefordert, zum aktuellen Vollzugsverlauf und zur Entwicklung seit Sommer 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme liege bislang nicht vor.
Eine persönliche Anhörung von Meiwes habe seit Sommer 2025 nicht stattgefunden, betonte der Sprecher. „Das weitere Vorgehen hängt vom Verlauf seit Sommer 2025 ab und davon, ob der Verurteilte seinen Antrag vor diesem Hintergrund weiterverfolgt.“
Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes
Meiwes wurde im Dezember 2002 festgenommen. Seit 2006 verbüßt er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen – der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt und viele Gerichte beschäftigt. Umstritten war das Mord-Urteil, weil der Getötete mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.

2026.1.31 Un butin à 100 millions d’euros : le déroulé du spectaculaire cambriolage d’une banque en Allemagne
On l’appelle déjà le “casse du siècle” en Allemagne. Fin décembre dernier, trois hommes cagoulés ont forcé 3.000 coffres dans une banque de Gelsenkirchen. Ils ont dérobé un butin aujourd’hui estimé à au moins 100 millions d’euros en perçant un gigantesque trou dans la salle des coffres. “Je suis très surpris. Ce sont des banques qui sont censées être très surveillées. La police se trouve à moins de 100 mètres, elle fait des rondes toutes les 20 minutes”, déclare un client de cette banque, “depuis 45 ans”, dans la vidéo en tête de cet article.
Les cambrioleurs sont introuvables, mais on en sait désormais davantage sur la façon dont ils ont procédé le week-end du 27 décembre. Tout commence dans un parking à quelques pas de la banque. Les véhicules utilisés par les voleurs sont visibles sur les images des caméras de vidéosurveillance de la police de Gelsenkirchen. Comme on le voit dans le reportage du 20H de TF1, les cambrioleurs payent le parking en espèces avec des gants et descendent tout en bas. Ils empruntent un couloir qui mène au garage de l’immeuble dans lequel se trouve la banque et se garent juste en dessous de la salle des coffres.
Ils connaissent parfaitement les lieux et savent qu’en cette période de Noël, la banque est vidée de ses employés pendant plusieurs jours. C’est donc sans être dérangés qu’ils pénètrent dans la salle des archives. Là, à un endroit précis du mur qu’ils savent plus fragile, ils percent pendant 12 heures à l’aide d’une carotteuse à diamants. Les auteurs du casse ont même prévu des toilettes chimiques pour leurs besoins. Ils repartent avec le butin chargé dans leur voiture sans laisser aucune trace.
Des policiers mobilisés 24h sur 24
“Ils ont arrosé la salle des coffres de produits chimiques pour effacer toute trace d’ADN” explique Thomas München, journaliste police-justice à ZDFheute. “C’est la première fois en Allemagne que 300 policiers sont mobilisés 24 heures sur 24 sur une seule affaire.”
L’alarme n’a sonné qu’une seule fois pendant le casse, mais personne n’est venu vérifier la salle des coffres. Pourquoi ? Les braqueurs avaient-ils des complices ? Des caméras étaient-elles présentes dans la salle des coffres ? La banque n’a pas répondu publiquement à ces questions. Les enquêteurs allemands n’ont à ce stade toujours pas un seul indice qui leur permettrait de retrouver les voleurs.
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2026.1.26 Politisch motivierte Kriminalität: Antisemitische Straftaten in Berlin auf dem höchsten Stand seit 1995
Rechtsextremisten, Islamisten, ausländische Ideologien – die Statistik zu politischen Straftaten 2025 zeigt eine steigende Gefahr. Und ein aufschlussreiches Detail zum linksextremen Stromanschlag.
Gewalt, Terrorverfahren, Judenhass – und keine Entwarnung bei politisch motivierter Kriminalität in Berlin: Die Zahl solcher Straftaten ist auch 2025 hoch geblieben und teils gestiegen. Besondere Gefahr geht von Rechtsextremisten aus, immer stärker aber auch von Tätern mit ausländischer Ideologie und von Islamisten – beide sind vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts für einen traurigen Rekord antisemitischer Straftaten in Berlin verantwortlich.
2026.1.7 Weder Freunde noch Spielplatz – Prozess um jahrelang weggesperrtes Kind beginnt
Der Fall löste 2022 bundesweit Entsetzen aus: Eine Achtjährige wurde nach jahrelanger Isolation aus einem Haus in NRW befreit, Mutter und Großeltern wurden angeklagt. Am ersten Prozesstag fehlt der Großvater jedoch.
Eine Kindheit völlig von der Außenwelt abgeschottet: Eine Mutter soll ihre kleine Tochter fast deren ganzes Leben lang in einem Haus im Sauerland versteckt haben. Seit das Kind etwa ein Jahr alt war, hat es laut Anklage bis zu seiner Befreiung 2022 nie mit Gleichaltrigen gespielt, war wohl niemals draußen im Wald oder auf dem Spielplatz, hat keine Kita, keine Grundschule besucht. Erst als Achtjährige wurde das Mädchen von Polizei und Jugendamt im Einfamilienhaus der Großeltern in Attendorn in Nordrhein-Westfalen entdeckt und herausgeholt. Jetzt hat die Aufarbeitung im Gerichtssaal begonnen, jedoch mit Problemen.
Der 49-jährigen Mutter werden Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, die Entziehung Minderjähriger sowie Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die Großeltern sollen sie unterstützt haben, sie sind am Landgericht Siegen wegen Beihilfe angeklagt. Aber: Zum Verhandlungsstart am Mittwoch fehlt der angeklagte Großvater – folgenreich. Die Anklage kann nicht verlesen werden.
Der 83-Jährige ist nach Angaben seines Rechtsvertreters erst am Dienstag aus dem Krankenhaus entlassen worden, er sei bettlägerig – „Bluthochdruckkrise“. Die unterbrochene Verhandlung soll am 12. Januar fortgesetzt werden.
Derweil wirken die Mutter und die 80 Jahre alte Großmutter unbeteiligt, lassen keine Regungen erkennen. „Ihr geht’s gut“, sagt Verteidiger Peter Endermann über seine Mandantin, die Mutter, kurz vor Beginn der Verhandlung. Sie habe Kontakt zu ihrer inzwischen zwölfjährigen Tochter.
Was soll die Familie dem Mädchen angetan haben?
Nach allem, was sich andeutet, muss das Mädchen offensichtlich sieben Jahre mit vielen Entbehrungen durchgemacht haben. Es gebe Fälle, in denen ein Elternteil dem anderen das gemeinsame Kind vorzuenthalten versuche oder einem Kind ein Schulbesuch verweigert werde, sagt die Richterin. Aber: „Das hier fällt unter eine andere Kategorie.“
Es müsse aufgearbeitet werden, was dem Mädchen angetan worden sei. Das Kind wolle wissen, warum es – so die Anklage – keine Freunde hatte, nie mit anderen draußen spielen durfte und nur Kontakt zu Mutter und Großeltern haben dufte. Gerichtssprecherin Franziska Heerwig sagt der dpa am Rande, das Mädchen soll in der völligen Isolation im Haus der Großeltern im Kreis Olpe schwerwiegende Entwicklungsverzögerungen erlitten haben. Körperlich, psychisch, im emotional-sozialen Bereich.
Es habe laut Staatsanwaltschaft ausschließlich in dem Haus gelebt, auch nie einen Arzt besucht, bis es am 23. September 2022 befreit wurde. Gerade die ersten Lebensjahre gelten als zentral, weil sie laut Experten prägend für die Entwicklung sind. Das Jugendamt hatte das Kind in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben.
Das Kind wird womöglich im Prozess selbst aussagen
Ein gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger hatte im Ermittlungsverfahren mitgeteilt, dass das Mädchen nicht aussagen werde. Eine Vernehmung wurde damals als zu belastend eingestuft. Das Landgericht hat die Zwölfjährige nun aber als Zeugin geladen. Sollten die Angeklagten einem Rechtsgespräch zustimmen und dabei eine Verständigung erzielt werden, könne danach auf die Aussage des Mädchens verzichtet werden, erläutert die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst.
Allerdings: Voraussetzung für ein Rechtsgespräch sei ein Geständnis. Das wiederum könne strafmildernd bewertet werden. Anwalt Endermann wollte sich dazu zunächst auf Anfrage von Medienvertretern nicht äußern.
Der Fall aus NRW hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auch die Frage nach dem Motiv treibt viele Menschen um. Gerichtssprecherin Heerwig schildert, laut Anklage habe die Mutter die Tochter „vollständig für sich allein“ haben wollen. Sie habe jeglichen Kontakt des Kindes zu dem getrenntlebenden Vater verhindern wollen. Auch der Vater soll im Prozess als Zeuge befragt werden.
In einem gerichtlichen Streit ums Umgangsrecht, später um das Sorgerecht, habe die Angeklagte im Juli 2015 angeben, sie werde mit der Tochter dauerhaft nach Italien umziehen, sagt die Sprecherin weiter. Sie soll sich im Sommer 2015 auch aus Attendorn abgemeldet und eine neue Adresse in Italien angegeben haben. Tatsächlich hielt sie das Mädchen bis zur Befreiung am 23. September 2022 in dem Einfamilienhaus im Kreis Olpe fest. Hinweise auf körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch gab es nicht.
Den Angeklagten drohen viele Jahre im Gefängnis
Keiner der drei Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft. Ob sie sich bisher überhaupt zu den Vorwürfen äußerten, ist nicht bekannt. Es brauche „eine realistische Einschätzung“ – nicht die „eigene Sichtweise“ zähle, mahnt die Richterin in Richtung Anklagebank. Laut Gerichtssprecherin drohen der Mutter ein Jahr bis 15 Jahre, den Großeltern bis zu elf Jahre Freiheitsstrafe. Offen ist, ob das Verfahren gegen den Großvater abgetrennt werden muss.
Kommt eine Verständigung in einem in der Regel nicht-öffentlich geführten Rechtsgespräch zustande, wird danach öffentlich weiterverhandelt. Der Prozess könnte verkürzt werden.
Wie konnte das Mädchen so lang versteckt werden, warum dauerte es so lange bis es zu seiner Befreiung? Das Jugendamt soll schon seit 2020 anonyme Hinweise auf das Kind bekommen haben, es passierte aber wenig. Erst im Sommer 2022 ging eine Anfrage an die Behörden in Italien. Antwort vom 12. September 2022: Die Mutter habe nie in der angegebenen Adresse in Italien gewohnt. Erst dann erfolgt die Hausdurchsuchung.
Gegen eine damalige Jugendamts-Mitarbeiterin des Kreises Olpe wird weiter wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt ermittelt.

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