2026.4.15 Fluchtversuch: Mann will nach Mordurteil aus Fenster springen
Tumult im Gerichtssaal: Nach seiner Verurteilung wegen Mordes an seiner Großmutter hat ein Angeklagter in München versucht, durchs Fenster zu fliehen. Polizisten stürzten sich gerade noch rechtzeitig auf den Mann.
Dramatisches Ende einer Gerichtsverhandlung: Nach seiner Verurteilung wegen Mordes an seiner Großmutter hat ein Angeklagter in München versucht, aus dem Fenster zu springen. Am Ende der Urteilsbegründung des Landgerichts München I sei der 24-Jährige aufgesprungen und habe es sogar geschafft, ein Fenster des Gerichtssaals zu öffnen, sagte ein Gerichtssprecher. Er sei aber unmittelbar von anwesenden Polizeibeamten überwältigt und abgeführt worden.
Wie die “Bild”-Zeitung berichtet, kam es beim Fluchtversuch zu tumultartigen Szenen im Gerichtssaal. Insgesamt drei Polizisten hätten sich auf den Verurteilten gestürzt und ihn auf dem Boden fixiert. Ansonsten wäre der Mann vom Gerichtssaal im Erdgeschoss zumindest in den Innenhof gelangt, hieß es.
Enkel wegen Mordes an seiner Großmutter verurteilt
Das Gericht hatte den Mann zuvor für den Mord an seiner Großmutter zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der Mann im März 2025 seine Oma erwürgt hatte, dann versuchte, ihren Suizid vorzutäuschen und ihr Bankschließfach leerzuräumen. Dort verwahrte die Seniorin neben Schmuck rund 69.000 Euro und 20.000 US-Dollar. Damit habe er seine Flucht finanzieren wollen. Doch der Plan misslang.
Als Mordmerkmal sah das Gericht Heimtücke, weil die Frau nicht damit rechnete, von ihrem Enkel angegriffen zu werden. Die Staatsanwaltschaft war zunächst in ihrer Anklage auch noch von Habgier ausgegangen, weil die 76-Jährige mit Kontaktabbruch gedroht hatte und der Angeklagte somit fürchten musste, von ihr keine finanzielle Unterstützung mehr zu bekommen.
24-Jähriger wollte Suizid der Seniorin vortäuschen
Der junge Mann selbst hatte gestanden, seine Großmutter getötet zu haben. Er gab aber an, im Affekt gehandelt zu haben, weil seine Oma ihn immer wieder niedergemacht und ihn am Tattag “zehn Minuten lang angeschrien, beleidigt” habe. Das glaubte ihm das Gericht so nicht. Der 24-Jährige hatte versucht, die Tat zu verschleiern, indem er seiner toten Großmutter Schnittverletzungen zufügte, ihre Leiche in die Badewanne legte und so ihren Suizid vortäuschen wollte. Die Putzfrau der Frau fand die Tote tags darauf. Die Ermittler gingen bald von einem Tötungsdelikt aus. Nach einigen Tagen wurde der Enkel unter Tatverdacht in einem Münchner Hotel festgenommen.
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2026.4.14 „Monströs“: Lange Haft für Vergewaltigung betäubter Frau
Monatelang hat ein Student seine Freundin immer wieder betäubt, brutal missbraucht und dabei gefilmt. Der Mann gibt die Taten zu und wird verurteilt. „Pelicot ist kein Einzelfall“, sagt der Richter.
München (dpa) – „Monströs“ nennt der Vorsitzende Richter die Taten. „Menschen- und frauenverachtend“. Selbst hart gesottene Ermittler hätten die Videos, die es davon gab, als „das Schlimmste“ bezeichnet, das sie je gesehen haben.
Elf Jahre und drei Monate Haft verhängt das Landgericht München I gegen einen Mann, der zugegeben hat, seine Partnerin über Monate hinweg mit schweren Narkosemitteln betäubt, brutal vergewaltigt und dabei gefilmt zu haben – teilweise stundenlang. „Es war in allen Fällen großes Glück, dass die Geschädigte nicht gestorben ist“, sagt Richter Markus Koppenleitner.
Er verurteilt den 28 Jahre alten Studenten aus China unter anderem wegen versuchten Mordes, besonders schwerer Vergewaltigung, versuchter Vergewaltigung mit Todesfolge, wobei sich der Versuch auf die Todesfolge bezieht, sowie der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Gericht verhängt außerdem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.
Taten „menschen- und frauenverachtend und monströs“
Koppenleitner nennt die Taten „hochkriminell, hochprofessionell“ und die Aufnahmen, die der junge Mann davon anfertigte, um später immer wieder dazu zu onanieren, „Videos, die sich einprägen, die schockieren“. Die Geschädigte, die erst durch die Festnahme ihres Freundes von den Taten erfuhr, habe selbst im Gerichtsprozess noch nicht glauben können, was ihr Partner ihr angetan hat. Und auch wenn der Angeklagte geständig gewesen sei, habe er „versucht, die Taten zu bagatellisieren“, sie „gefährlich, egoistisch, ungehobelt und unbedacht“ genannt. „Eine noch immer verharmlosende Beschreibung.“
Er sei kein Frauenhasser, hatte der 28-Jährige zum Beispiel vor Gericht gesagt. „Ich liebe dieses Mädchen, aber ich habe sie tief verwundet.“ Auf Videos ist nach Ermittlerangaben zu sehen, wie der Mann immer wieder Medikamente nachspritzt oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückt, um sicherzugehen, dass die Frau während der Vergewaltigungen nicht aufwacht.
Vergewaltigungsnetzwerk kam ans Licht
Auf seine Spur gekommen waren die Ermittler dem Angeklagten wegen eines Verfahrens in Hessen: Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann zu 14 Jahren Haft – unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes. Die zuständige Kammer ordnete außerdem Sicherungsverwahrung an.
Dieser Fall war es, der ein regelrechtes Vergewaltigungsnetzwerk aufdeckte. Die Ermittlungsgruppe „EG Inserat“ des hessischen Landeskriminalamtes informierte die Kollegen im Bundesgebiet, darunter in Berlin und Bayern, über weitere Verdächtige und das, was in Chatgruppen vor sich ging.
Ein Chat trug nach Angaben des Münchner Gerichts den Namen „Fahrschule“ und sei „extrem menschen- und frauenverachtend“ gewesen. Frauen seien dabei als „Privatautos“ bezeichnet worden, wenn es die eigene Lebensgefährtin war, oder als „Luxusautos“, wenn es sich um besonders attraktive Frauen handelte. Im betäubten Zustand wurden die Frauen „tote Schweine“ genannt.
Ratschläge zur Betäubung in Chat geteilt
Weil diese Gruppe aufflog, wurden in der Sache in Deutschland weitere Ermittlungsverfahren aufgenommen. Am Landgericht Berlin hat am 19. März der Prozess gegen einen Mann begonnen, der über einen Zeitraum von zwei Jahren in Peking eine Frau im Schlaf sexuell missbraucht haben soll – zum Teil gemeinsam mit anderen Tätern. Von seinem späteren Wohnort Berlin aus soll der studierte Mediziner „wiederholt Ratschläge und Hinweise gegeben haben, wie man Personen mithilfe bestimmter Medikamente zur Durchführung sexueller Übergriffe betäuben könne“, wie das Berliner Gericht mitteilte. Das alles über eben jenen Telegram-Chat. Dasselbe Berliner Gericht hatte im vergangenen Jahr einen weiteren Angeklagten aus China – ebenfalls Mitte 20 – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Opfer erfuhren laut Gericht erst bei der Befragung durch die Polizei davon, was ihnen angetan wurde. Der Angeklagte selbst prahlte online mit noch mehr Taten und damit, insgesamt 18 Frauen vergewaltigt zu haben. In den Ermittlungsverfahren seien „immer wieder Übersetzer abgesprungen, weil sie so schockiert waren“, sagt der Münchner Richter.
Im Münchner Verfahren hatte die Staatsanwaltschaft die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert, sich für lebenslange Haft, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und Sicherungsverwahrung ausgesprochen. Die Verteidigung forderte für den Studenten aus China sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung.
Richter: „Pelicot ist kein Einzelfall“
Der Fall erinnert an die Französin Gisèle Pelicot, die von ihrem damaligen Ehemann über knapp zehn Jahre immer wieder mit Medikamenten betäubt, missbraucht und Dutzenden Fremden zur Vergewaltigung angeboten worden war. Sowohl im Chinesischen als auch im Französischen gebe es inzwischen eine eigene Bezeichnung für diese Art des Verbrechens, sagt Richter Koppenleitner. „Soumission chimique“ bedeutet so viel wie chemische Unterwerfung.
„Pelicot ist kein Einzelfall“, betont er. „Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich auch weltweit.“ In einer Chatgruppe, auf die Staatsanwaltschaften und Landeskriminalämter bei ihren Ermittlungen stießen, waren seinen Angaben zufolge „Tausende von Männern Mitglied“.
2026.4.14 Mehrjährige Haftstrafe in München. “Pelicot ist kein Einzelfall”
Der Fall erinnert an den Pelicot-Prozess in Frankreich. Ein Mann soll seine Partnerin betäubt, vergewaltigt und gefilmt haben. Heute wurde er zu elf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt.
Als hochkriminell, menschenverachtend und monströs hatte der Richter die Taten des 28-jährigen Angeklagten bezeichnet. Der chinesische Student soll in einem Münchner Mehrfamilienhaus seine Freundin, mit der er eine sexuelle Beziehung hatte, vergewaltigt haben. Heute hat das Landgericht München I den Mann unter anderem wegen versuchten Mordes und schwerer Vergewaltigung zu einer Haftstrafe von elf Jahren und drei Monaten verurteilt.
Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 28-jährige Student der Robotik an der TU München in mindestens acht Fällen seine damalige chinesische Freundin in ihrer gemeinsamen Wohnung mit mindestens drei verschiedenen Narkotika in Tiefschlaf versetzt und sie anschließend stundenlang vergewaltigt und sich dabei gefilmt hat. Laut Staatsanwaltschaft sei es reiner Zufall gewesen, dass die Frau an der hohen Dosis nicht starb.
Begründet wurde das Urteil zudem mit der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen.
Kein Einzelfall
Männer dokumentierten ihre missbräuchlichen Taten in ähnlichen Fällen oftmals im Internet. So zum Beispiel ein Mann aus Niedersachsen. Er hatte seine Partnerin, wie auch der Student aus München, betäubt und vergewaltigt. Seine Taten stellte er auf Pornoseiten, ohne ins Visier der Polizei zu geraten.
Eine Recherche von STRG_F zeigt, dass dieser Mann Teil eines Netzwerks ist. Mutmaßliche Vergewaltiger, darunter viele Deutsche, konnten sich auf Pornoseiten vernetzen und Vergewaltigungsvideos hochladen.
Sicherheitsverwahrung nach Haft nicht ausgeschlossen
Das Gericht in München verhängte zusätzlich zu der Haftstrafe den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung. Ob diese im Anschluss tatsächlich verhängt wird, hängt davon ab, ob der Student im Gefängnis erfolgreich eine Sozialtherapie absolviert.
Der Student habe laut des Richters gewusst, dass jede Narkose lebensgefährlich sei, aber keinerlei Vorkehrungen getroffen, seine Freundin im Falle eines lebensbedrohlichen Notfalls zu retten oder ein Gegenmittel zu den Benzodiazepinen zu besorgen, um ihr zu helfen, falls eine Notsituation eintritt. Auf Videos ist nach Ermittlerangaben zu sehen, wie der Mann immer wieder Medikamente nachspritzt oder ihr Tücher mit Betäubungsmitteln ins Gesicht drückt, um sicherzugehen, dass die Frau während der Vergewaltigungen nicht aufwacht.
Mann nennt betäubte Frauen “tote Schweine”
Der Verurteilte dokumentierte den mutmaßlichen Missbrauch zudem und teilte Videos im Internet. Über sein Vorgehen soll sich der Student online mit anderen Männern ausgetauscht haben. In Telegram-Chats soll er betäubte Frauen als “Autos” oder “tote Schweine” benannt haben. Diese Chats mit dem Namen “Fahrschule” seien “extrem menschen- und frauenverachtend” gewesen, sagte der Vorsitzende Richter.
In den Gruppen tauschte der Student sich mit anderen Landsmännern aus, von denen zwei in Berlin und Frankfurt wegen ähnlicher Taten verurteilt wurden.
Staatsanwaltschaft forderte lebenslange Haft
Die Staatsanwaltschaft München hatte wegen versuchten Mordes und der besonderen Schwere der Schuld eine lebenslange Haftstrafe für den Angeklagten gefordert. Dieser hatte im Laufe des Prozesses lediglich für die Vergewaltigungen ein Geständnis abgelegt. Die Verteidigung hatte für den Studenten aus China für sieben Jahre Haft ohne Sicherungsverwahrung plädiert.
Die Aufnahmen, die der junge Mann von seinen Taten anfertigte, um später immer wieder dazu zu onanieren, seien “Videos, die sich einprägen, die schockieren”, sagte der Richter. Die Geschädigte, die erst durch die Festnahme ihres Freundes von den Taten erfuhr, habe selbst im Gerichtsprozess noch nicht glauben können, was ihr Partner ihr angetan hat.
Parallelen zum Fall Pelicot in Frankreich
Die Staatsanwaltschaft als auch der Richter sehen Parallelen zum Fall Pelicot in Frankreich. Gisèle Pelicot war von ihrem Mann über Jahre immer wieder betäubt und dann von ihm und anderen Männern vergewaltigt worden. Der Vorsitzende Richter betonte, dass “Pelicot kein Einzelfall” sei. “Das ist kein chinesisches und auch kein französisches Phänomen, sondern auch ein Phänomen in Deutschland und letztlich auch weltweit”, so der Richter.
Nicht nur zu dem Prozess aus Frankreich lassen sich Gemeinsamkeiten feststellen. Selbst in München wurden bereits vergleichbare Fälle verhandelt. Dasselbe Gericht, das den chinesischen Studenten verurteilte, hatte 2025 einen Arzt wegen der Vergewaltigung betäubter Patientinnen zu sechseinhalb Jahren Haft verurteilt. Betroffen waren 17 Frauen, die zur Darmspiegelung gekommen waren.
Auch in Bielefeld waren Frauen bei einem Arzt nicht sicher: Dort vergewaltigte ein Assistenzarzt 34 seiner Patientinnen. In seiner Wohnung hatte die Polizei Festplatten mit Videos seiner Taten gefunden, außerdem eine Liste mit 80 Namen von Frauen.
Student nimmt Urteil emotionslos auf
Auf seine Spur gekommen waren die Ermittler dem angeklagten Studenten in München wegen eines weiteren Verfahrens in Hessen: Das Landgericht Frankfurt am Main verurteilte einen Mann zu 14 Jahren Haft – unter anderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung und versuchten Mordes.
Die Haftstrafe für den Studenten von mehr als elf Jahren ordnete das Gericht immer wieder als milde Strafe ein. Mit der Strafe habe ein Täter-Opfer-Ausgleich stattgefunden. Zudem sei zu bedenken, dass der Student erst 28 sei, ein Teilgeständnis abgelegt habe und nicht vorbestraft sei. Der verurteilte Mann nahm das Urteil interessiert und emotionslos auf. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
2026.4.14 Prozess um Vergewaltigung: Für die Ermittler waren es die „schlimmsten Aufnahmen, die sie je gesehen hatten“
Ein Student hat über Monate hinweg seine Freundin betäubt und anschließend brutal vergewaltigt. Über sein Vorgehen tauschte er sich mit Gleichgesinnten in einer Chatgruppe aus. Nun wurde er zu mehr als elf Jahren Haft verurteilt.
Von wegen „sexueller Fetisch“, sagt der Vorsitzende Richter. „Das hat uns der Angeklagte glauben machen wollen.“ Doch es sei kein „Fetisch“ gewesen, der Frau mit der flachen Hand ins Gesicht zu schlagen, während sie betäubt im Bett liegt und von ihm vergewaltigt wird. Der Angeklagte habe damit ihre Atmung wieder in Gang gesetzt. Denn er habe gesehen: „Sie ist am Sterben.“ Dass die Atmung seines Opfers kurz aussetzte, hat ihn nach den Worten des Vorsitzenden jedoch nicht davon abgehalten, ihr danach eine Tennissocke und einen acht Zentimeter langen Absatz eines Stöckelschuhs in den Mund zu stecken. Und noch mal das Anästhetikum Sevofluran zu verabreichen.
Der chinesische Student Zhongy J., 28 Jahre alt, sitzt am Dienstag im grauen Sweatshirt auf der Anklagebank des Landgerichts München I und hört regungslos dem leisen Murmeln seines Dolmetschers zu, als der Vorsitzende stundenlang sein Urteil begründet. Zu elf Jahren und drei Monaten Freiheitsstrafe wird der Masterstudent in Robotik und Mechatronik verurteilt, weil das Gericht ihn in zwei Fällen des versuchten Mordes schuldig spricht. Verurteilt wird er unter anderem auch wegen besonders schwerer Vergewaltigung, gefährlicher Körperverletzung und der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen. Das Gericht verhängt zudem den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung.
Der Angeklagte hatte die Taten auf Video aufgenommen
Die Beweislage in dem Fall war nach Sicht des Gerichts klar: J. hatte die sieben Taten im Zeitraum von Februar bis Dezember 2024, die ihm die Staatsanwaltschaft zur Last gelegt hat, auf Video aufgenommen. Es sind Aufnahmen, die Ermittler als das „Schlimmste, das sie je gesehen hätten“, bezeichnet haben, wie der Vorsitzende erläutert.
Zudem hatte er sich in Chats mit Gleichgesinnten ausgetauscht: Zum Beispiel darüber, welche Betäubungsmittel man wie und mit welcher Dosierung einsetzt, um den „Totes Schwein“-Zustand zu erhalten. Das sei der angestrebte Zustand für die Frau, um sie völlig zu sedieren und ihre Abwehrreflexe auszuschalten, während man sich an ihr in allen möglichen Formen vergehe.
Die „monströsen“ Taten erinnerten an die Verbrechen im Fall Pelicot, sagt der Vorsitzende, es sei ein „weltweites Phänomen“. In den Chats wurde die Vergewaltigung als „Autofahren“ bezeichnet, der Chat selbst hieß „Fahrschule“. Wenn es um die eigene Freundin ging, wurde sie im Chat als „Privatwagen“ bezeichnet, fremde, besonders gut aussehende Frauen hießen „Luxuswagen“. Der betäubte Zustand einer Frau firmierte unter „vollgetankt“. Frauen seien von diesen Männern und insbesondere vom Angeklagten „vollkommen entmenschlicht“ worden.
Richter: Dem Angeklagten ging es um Macht
Das Opfer des Angeklagten war seine Freundin, er hatte sie 2022 in einem Apartmenthaus in München kennengelernt, seit 2023 unterhielten sie eine sexuelle Beziehung. Doch das reichte ihm offenbar nicht. Er wollte an ihr seine sexuelle Störung, seine Paraphilie, ausleben, wie es der Vorsitzende ausführt – die Vergewaltigung von betäubten Frauen. Der Austausch im Chat darüber war längst im Gange, als er seine Freundin kennenlernte. Noch vor der ersten sexuellen Begegnung mit ihr hatte er sich die notwendigen Medikamente besorgt. Dabei sei es dem Angeklagten jedoch vor allem um die Machtausübung gegangen. „Denn kurz vor den Taten hatte er oft einvernehmlichen Sex mit seiner Partnerin gehabt.“
Bei den Taten ging er demnach immer gleich vor: Zunächst mischte er ihr ein Betäubungsmittel in Milchtee oder Joghurtgetränke. Genannt wurde das „Grundlage“, dann folgte das „Kraftwasser“, ein flüssiges Medikament, das meist rektal eingeführt wurde. Schließlich wurde Sevufloran über eine Mundkompresse verabreicht, um eine möglichst tiefgehende Sedierung zu erreichen. „Die Geschädigte sollte auch bei starken Schmerzreizen keinerlei Abwehr zeigen.“ Das war dann der Zustand „totes Schwein“. Die Frau selbst konnte sich nachher an nichts erinnern. Bei ihrer Aussage im Gericht sei sie immer noch völlig fassungslos gewesen angesichts der Taten, die ihr ehemaliger Freund ihr angetan habe.
War die Frau ihm so ausgeliefert, vergewaltigte er sie, führte Gegenstände in Körperöffnungen ein, ejakulierte auf ihr, filmte sie, bezeichnete sie mitunter als „Schlampe“ – und dosierte nach, wenn sein Opfer nur die kleinste Regung zeigte. Allein eine der beiden Taten, die als versuchter Mord gewertet werden, dauerte drei Stunden und 36 Minuten. Für die junge Frau habe demnach immer Lebensgefahr bestanden, etwa durch Ersticken oder Herzstillstand. „Es war reines Glück, dass sie überlebte.“
Bei Sevufloran handelte es sich um ein verschreibungspflichtiges Mittel, das nur Anästhesisten verwenden dürfen. „Das wusste der Angeklagte.“ Daher wertete das Gericht zwei der insgesamt sieben Taten als versuchten Mord – anders als die Staatsanwaltschaft, die alle sieben Taten so eingeschätzt hatte. Der Angeklagte hat nach Sicht des Gerichts in diesen beiden Fällen nach bedingtem Tötungsvorsatz gehandelt. Die Abgrenzung zur Fahrlässigkeit sieht das Gericht darin, dass der Angeklagte in diesen beiden Fällen nicht darauf hoffen konnte, dass alles gut ausgeht. Vielmehr habe er den Tod billigend in Kauf genommen.
Im Saal hielt sich der Angeklagte oft die Augen zu
Man hätte, wie von der Staatsanwaltschaft gefordert, auch eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängen können, sagte der Vorsitzende. Und gab durchaus zu, dass „elf Jahre und drei Monate“ eine verhältnismäßig niedrige Strafe sei. Doch nach Ansicht des Gerichts war „lebenslang gerade so eben nicht gegeben“. Als Gründe werden mildernde Umstände angeführt: das Alter des Angeklagten, sein Teilgeständnis und der Täter-Opfer-Ausgleich, dem der Angeklagte zugestimmt hat. 2800 Euro musste der Student demnach für jede Tat zahlen, das Geld hat er sich von Angehörigen geliehen.
Das Verhalten während des Verfahrens bezeichnete der Vorsitzende als „infantil“. So hielt er sich oft die Hände vor die Augen, um die Videos nicht anschauen zu müssen, die im Saal gezeigt wurden. Videos, die er nicht nur selbst angefertigt hatte, sondern auch nach den Taten „andauernd“ angeschaut habe, um sich sexuell zu erregen.
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2026.4.14 Kollegin ermordet – lebenslange Haft für Angeklagten
Er habe seine Kollegin „gehasst“, erklärte der Angeklagte vor Gericht. Für den Mord muss er nun lebenslang in Haft. Dass er aus Mordlust handelte, sehen die Richter aber nicht als erwiesen an.
Im gemeinsamen Büro habe Yanneck Z. Fliegen eingefangen und nach draußen verfrachtet, um sie nicht töten zu müssen. So hatte es ein früherer Kollege des Angeklagten in seiner Zeugenaussage Ende März vor dem Landgericht Schweinfurt ausgesagt. Am 1. Juli 2025 zeigte der heute 22 Jahre alte Industriekaufmann Z. ein gänzlich gegensätzliches und unbegreifliches Verhalten.
Um kurz nach 7 Uhr war er an seinem Arbeitsplatz beim Energieversorger Überlandwerk Rhön im fränkischen Mellrichstadt angekommen. Kurz darauf stach er unvermittelt und vor den Augen des gemeinsamen Vorgesetzten auf seine Kollegin Daniela S. ein. Den Chef, der dazwischenging, verletzte er schwer, einen weiteren Kollegen leicht. S. starb noch vor Ort, in dem Unternehmen, für das die Neunundfünfzigjährige mehr als 30 Jahre lang gearbeitet hatte.
Richter erkennen keine Mordlust
Für diesen Mord hat die 1. Große Kammer des Landgerichts Yanneck Z. am gestrigen Dienstag zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Die Strafkammer legte dem jungen Mann zudem versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung zur Last und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft.
Die besondere Schwere der Schuld, auf die der Staatsanwalt und die Nebenklagevertreter in ihren Plädoyers am Montag gedrungen und in denen sie von einer regelrechten „Hinrichtung“ der arg- und wehrlosen Frau gesprochen hatten, stellte die Kammer nicht fest. Auch das Mordmerkmal der Mordlust, das die Staatsanwaltschaft angeführt hatte, sah das Gericht als nicht gegeben an, sondern führte Heimtücke und niedrige Beweggründe als Mordmerkmale an.
In seiner Einlassung am ersten Prozesstag hatte der Angeklagte behauptet, er habe die Kollegin getötet, da sie ihn kontrolliert und gemaßregelt habe. Wortwörtlich sagte er: „Ich habe die Frau gehasst.“ In seiner polizeilichen Vernehmung direkt nach der Tat sowie gegenüber einem psychiatrischen Sachverständigen hatte Z. jedoch angegeben, er habe sich bereits seit Jahren mit dem Gedanken getragen, einen Menschen zu töten. In den Tagen vor der Tat sei der Drang immer stärker geworden; er habe sich nach ihm unbekannten Opfern umgeschaut, dann jedoch die Kollegin ausgewählt.
Vor der Tat meldete er sich bei seiner Großmutter
Der Staatsanwalt zitierte aus Chats, die Z. mit der KI auf seinem Handy geführt hatte. Unter anderem hatte er ChatGPT anvertraut: „Ich stelle mir vor, jemanden mit einem Messer zu töten.“ Der vom Gericht bestellte psychiatrische Sachverständige hatte Yanneck Z. in seinem Gutachten für voll schuldfähig erklärt. Seine Einsichts- und Steuerungsfähigkeit sei zur Tatzeit nicht eingeschränkt gewesen. Daran ändere auch die Drogen- und Opiatabhängigkeit des Mannes nichts. In den Wochen vor der Tat konsumierte Z. täglich rund fünf Gramm Cannabis und nahm starke Schmerzmittel ein. Vor der Tat hatte er einen Joint geraucht.
Auch die Großmutter des Angeklagten hatte das Gericht als Zeugin gehört. Ab dem sechsten Lebensjahr war Z. bei den Großeltern aufgewachsen, da die Mutter nicht mehr in der Lage gewesen war, ihn zu versorgen. Beide drogenabhängigen Eltern starben früh. Der Kontakt sei bis zuletzt eng gewesen, gab die Großmutter an. Nur wenige Minuten vor dem Messerangriff habe der Enkel sie per Whatsapp gefragt, ob sie gut geschlafen habe.
Der Angeklagte aus dem thüringischen Meiningen hatte in seinem letzten Wort gesagt, er wünschte, er hätte die Tat nicht begangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
2026.4.14 Er handelte „verdeckt, manipulierend, ausnutzend“
918 angeklagte Taten: Ein Mann aus Ilmenau soll seine Stiefkinder mehr als sieben Jahre lang missbraucht haben. Ein Psychiater hält ihn für voll schuldfähig.
Oliver B. schweigt auch am zweiten Tag der Verhandlung. Der 46 Jahre alte Mann aus dem thüringischen Ort Ilmenau ist wegen hundertfachen sexuellen Missbrauchs angeklagt – an seiner Stieftochter. Der Missbrauch begann 2017, als das Mädchen gerade zehn Jahre alt war. Und er endete erst mehr als sieben Jahre später, als B. verhaftet wurde. Insgesamt werden dem Angeklagten vor der Jugendschutzkammer des Landgerichts Erfurt 918 Missbrauchsfälle vorgeworfen.
B. missbrauchte die Tochter, die im Haushalt mit ihm lebte, auf vielfältige Weise. Er benutzte dabei auch Werkzeuge, verging sich an ihr selbst in der Schule, wo er als Putzkraft arbeitete. Einen großen Teil seiner Taten fotografierte und filmte er. Später zog er den zwei Jahre jüngeren Halbbruder hinzu. In 25 Fällen zwang er die Stiefkinder, miteinander Sex zu haben, fertigte auch davon Bilder und Videos an.
Seinen Stiefkindern sagte B., er könne mit dem Verkauf der Aufnahmen Geld für die Familie erhalten. Zugleich beschwor er sie, dass sein Tun ein Geheimnis bleiben müsse, sie auf keinen Fall ihrer leiblichen Mutter davon erzählen dürften. Später brachte er durch einen gefälschten Internet-Account, bei dem er sich als 21 Jahre alter Mann ausgab, eine Freundin der Tochter durch ein Geldangebot dazu, ihm Nacktbilder über Messengerdienste zu schicken, mit denen er sie dann erpresste. Auch seine erwachsene leibliche Tochter nötigte B., ihm Nacktbilder zu schicken. Als seine Wohnung im Dezember 2024 durchsucht wurde, fanden die Ermittler Tausende Bilder, die den Missbrauch von Kindern und Jugendlichen zeigten, sowie ebensolche Videos mit einer Gesamtdauer von 160 Stunden.
Kein typischer Täter
„Der Fall sprengt alle Dimensionen, die wir schon in dieser Kammer erlebt haben“, wiederholt der Vorsitzende Richter Holger Pröbstel am Dienstag einen Satz, den er schon zu Prozessbeginn vorige Woche geäußert hatte. Pröbstel hatte den Angeklagten am ersten Verhandlungstag darauf hingewiesen, dass nur ein Geständnis strafmildernd wirken könne, er sonst mit der Höchststrafe rechnen müsse. B. hatte daraufhin alle Vorwürfe über seine Anwältin eingestanden, weigerte sich aber, weitere Aussagen zu machen.
Am Dienstag sind die geschädigten Stiefkinder, anders als zu Prozessbeginn, nicht zur Verhandlung erschienen, sie werden als Nebenkläger durch ihre Anwälte vertreten. Nur die leibliche Mutter der Kinder ist im Gerichtssaal, sie verfolgt die Verhandlung meist gefasst, wischt sich aber Tränen aus dem Gesicht, wenn intime Details zur Sprache kommen.
Es geht an diesem Tag vor allem um ein forensisch-psychiatrisches Gutachten. Das hat Hans-Peter Volz erstellt, Facharzt für Psychiatrie, Psychotherapie und Neurologie aus Schweinfurt. Eine Minderung der Schuldfähigkeit sei bei dem Angeklagten auszuschließen, sagt Volz, er habe „verdeckt, manipulierend, ausnutzend und hochgradig gesteuert“ gehandelt. Er sei kein typischer, aus Sucht handelnder pädophiler Täter. Dennoch besitze er den Hang, sich auf Kosten ihm unterlegener Menschen sexuell zu betätigen.
Der Hinweis kam aus den USA
Volz bescheinigt dem Angeklagten ein „mittelhohes Rückfallrisiko“, seine Einschätzung unterliege jedoch einer Unsicherheit. Denn der Angeklagte lehnte eine Mitwirkung am Gutachten ab, sodass Volz rein nach Aktenlage beurteilen musste. Das Gericht deutet an, dass es eine mögliche Sicherheitsverwahrung von B. nach Ablauf seiner Haft unter Vorbehalt befürworten könnte. Der Angeklagte müsse mit einer hohen, möglicherweise zehn Jahre dauernden Haftstrafe rechnen, sagt Richter Pröbstel. Wegen des Besitzes von Kinder- und Jugendpornographie ist er noch in einem zweiten Verfahren angeklagt.
Auf die Spur des Angeklagten kamen die Ermittler durch einen Hinweis aus den USA. Solche Hinweise gehen meist auf das Nationale Zentrum für vermisste und ausgebeutete Kinder (NCMEC) zurück, eine Organisation, die gegen Kindesmissbrauch vorgeht. Firmen wie Google, Meta und Microsoft sind verpflichtet, Verdachtsfälle von Kindesmissbrauch an die Organisation zu melden. Dort wird das Material nach der IP-Adresse dem Ort des Absenders zugeordnet. Adressen aus Deutschland werden dann dem Bundeskriminalamt gemeldet.
Im aktuellen Fall soll B. ein Missbrauchsfoto bei Instagram an einen anderen Account geschickt haben, was die Plattform meldete. So kam der Prozess schließlich ins Rollen. Das Urteil soll am 22. Mai gesprochen werden.
2026.4.13 Neunjährige muss im Prozess um Mord an ihrer Mutter aussagen
Ein Mädchen wird von den tödlichen Schüssen auf seine Mutter aus dem Schlaf gerissen. Nun berichtete die Neunjährige vor Gericht mit klaren Worten von der Tatnacht.
Ein neun Jahre altes Mädchen hat vor dem Landgericht Augsburg in öffentlicher Verhandlung über den Mord an ihrer Mutter sprechen müssen. Das Kind wurde per Video aus einem Nebenraum in den Sitzungssaal zugeschaltet, Zuschauer wurden dafür nicht ausgeschlossen.
Sie konnten die Neunjährige zwar nicht sehen, aber hören, wie sie beeindruckend ruhig die letzten Stunden mit ihrer Mutter schilderte. Etwa einen Knall, der sie aufweckte, und dann „wie Mama geblutet hat“.
„Da war übelst viel Blut auf dem Boden“, sagte das Mädchen. „Ich hab’ dann Mamas Handy genommen, Oma angerufen und gesagt, dass Mama in Ohnmacht gefallen ist, weil ich nicht wusste, was ich sagen soll.“ Als die Schüsse fielen, habe sie sich auf ihren kleinen Bruder gelegt, um ihn zu schützen.
Vor Gericht steht ein 29 Jahre alter Mann, der die Frau im Mai vergangenen Jahres in deren Wohnung mit vier Kopfschüssen getötet haben soll. Der Angeklagte, der sich zunächst nicht zu den Vorwürfen gegen ihn äußerte, hatte selbst zwar kein enges Verhältnis zu der 30-Jährigen, ist aber der Ziehsohn des Mannes, mit dem das Opfer bis kurz vor der Tat eine etwa fünfjährige Beziehung hatte. Aus dieser Beziehung gingen zwei gemeinsame Kinder hervor. Die Neunjährige, die nun aussagen musste, stammt aus einer früheren Beziehung der Frau.
Partnerschaft von „Kontroll- und Eifersucht“ geprägt
Nach Angaben der Ermittler war die Partnerschaft von der „Kontroll- und Eifersucht“ des Mannes geprägt. Danach soll der Ziehvater den Angeklagten wie einen Detektiv auf die Frau angesetzt haben, um sie auszuspionieren.
Noch kurz vor der Tat habe der Ex-Partner versucht, den Kopf ihrer Mutter beim Grillen ins Feuer zu drücken, schilderte die Neunjährige. Danach habe sie sich dann von ihm getrennt. Am Tattag selbst sei der Mann sehr nervös gewesen, als er ihre kleine Halbschwester abgeholt habe. Er habe das Kind überreden wollen, nicht bei ihm, sondern bei der Mutter zu übernachten. Weder ihn noch dessen Ziehsohn, der früher „echt ein guter Spielkamerad war“, wolle sie jemals wiedersehen, sagte die Neunjährige: „Nie wieder.“ Die Staatsanwaltschaft geht von einer Tat aus Rache aus.
Nach Angaben einer Traumatherapeutin leidet das Kind an einer posttraumatischen Belastungsstörung, hört heute noch die Schüsse auf die Mutter, hat Flashbacks von den Bildern. Dass die Öffentlichkeit für die Vernehmung der Neunjährigen dennoch nicht ausgeschlossen wurde, erklärte Nebenklage-Anwältin Isabel Kratzer-Ceylan damit, dass das Mädchen rechtlich nicht als Geschädigte gilt. Ein Ausschluss sei daher nicht möglich gewesen. „Das hast Du wirklich ganz toll gemacht“, sagt der Vorsitzende Richter dem Mädchen nach der Vernehmung. „Ganz vielen Dank.“
Das Gericht hat zahlreiche Verhandlungstage für das Verfahren eingeplant, ein Urteil soll erst Mitte Juni fallen.
2026.4.9 Mordversuch mit Ameisensäure? Angeklagte bestreitet Tat
Eine Frau soll versucht haben, ihren Noch-Ehemann umzubringen. Laut Staatsanwaltschaft wollte sie an das Geld aus seiner Lebensversicherung. Vor Gericht stellt die Frau die Situation anders dar.
Im Prozess um einen mutmaßlichen Mordversuch mit Ameisensäure hat sich die Angeklagte gegen die Vorwürfe gewehrt. Es habe einen Kampf um die Flasche mit der Säure gegeben, sagte die 27-Jährige vor Gericht. Nach einer Abwehrbewegung sei es dann passiert, berichtete die Frau aus dem niedersächsischen Landkreis Wolfenbüttel, wie es zu den schweren Verletzungen ihres 32 Jahre alten Ex-Partners gekommen sei.
Die Staatsanwaltschaft Braunschweig wirft der Frau vor, in einer Trennungsphase versucht zu haben, ihren Mann mit der hochkonzentrierten Säure zu töten. Wegen der gewünschten Scheidung soll sich die Deutsche laut Anklage entschlossen haben, ihren Mann zu töten, um an 400.000 Euro aus einer Risikolebensversicherung zu kommen.
Nach Schilderung der Ermittler lockte die Frau ihren Mann im November 2025 unter einem Vorwand in den Keller des gemeinsamen Hauses in Schladen-Werla, wo auch die beiden gemeinsamen Kinder lebten. Von hinten soll die Angeklagte ihrem wehrlosen Opfer die Ameisensäure über den Kopf und das Gesicht geschüttet haben. Der Mann rettete sich vor das Haus, wo ein Nachbar Erste Hilfe leistete und den Notruf wählte.
Opfer mehrere Tage im Koma
Durch den Säureangriff erlitt der Mann nach Angaben der Strafverfolger Verätzungen unter anderem an den Augen, am Hals und an den Armen. Durch die Säureeinwirkung seien die Hornhäute beider Augen zerstört worden, was zur vollständigen Erblindung geführt habe. Wegen der Schwere der Verletzungen und der erheblichen Schmerzen musste der Geschädigte für mehrere Tage ins künstliche Koma versetzt werden.
Den Vorwurf eines Mordversuchs aus Heimtücke und Habgier wies die Angeklagte, die seit dem Vorfall in Untersuchungshaft sitzt, zum Prozessauftakt zurück. „Ich bin immer gut hingekommen mit dem Geld“, sagte sie. Es gilt die Unschuldsvermutung.
2026.3.5 Prozess um illegales Streamingportal: Verständigung angeregt
Im Prozess um das Streamingportal «movie2k.to» geht es um Milliarden in Bitcoin. Nach wie vor bleiben viele offene Fragen.
Im Prozess um den illegalen Streamingdienst «movie2k.to» und einen Milliardengewinn mit Bitcoins hat das Gericht die Möglichkeit einer Verständigung angeregt. Entsprechende Vorüberlegungen sollten am kommenden Verhandlungstag, den 17. März, gemacht werden, sagte der Vorsitzende der Wirtschaftsstrafkammer am Landgericht Leipzig Karsten Nickel. «Es ist sinnvoll, diese zu Beginn der Beweisaufnahmen zu führen.»
Vor dem Landgericht ist der 42 Jahre alte mutmaßliche Kopf des Portals unter anderem wegen gewerbsmäßiger Geldwäsche in 146 Fällen angeklagt. Mit ihm auf der Anklagebank sitzt ein 39-Jähriger, der sich wegen Geldwäsche in 46 Fällen und Steuerhinterziehung verantworten muss. Die Vorwürfe, in rund 220.000 Fällen urheberrechtlich geschützte Werke unerlaubt verwertet zu haben, sind inzwischen verjährt und somit nicht mehr Gegenstand der Verhandlung.
Verteidigung rügt Anklage: Es gehe um Verteilung des Vermögens
Am zweiten Verhandlungstag rügte die Verteidigung zunächst die 350 Seiten umfassende Anklageschrift der Generalstaatsanwaltschaft Dresden. Diese sei «ökonomisch getrieben», hieß es. Es habe den Anschein, dass es vor allem um die Verteilung des mit Bitcoins angehäuften Vermögens der Angeklagten gehe. Ziel sei es, das Vermögen abzuschöpfen und eine staatliche Beanspruchung herzuleiten. Dabei sei es fraglich, ob die Werte überhaupt aus Straftaten stammten. Der 42 Jahre alte Hauptangeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen. Für eine Verständigung sei aber eine umfassende Einlassung der Angeklagten Voraussetzung, betonte der Vorsitzende Richter.
Laut Anklage hatte das Duo mit einem bereits rechtskräftig verurteilten Mann über das Streamingportal «movie2k.to» jahrelang hunderttausende Raubkopien von Filmen und Serie angeboten. Demnach hatten die Betreiber dabei Millioneneinnahmen aus Werbeverträgen erzielt und damit Bitcoins erworben. 2013 wurde das Portal abgeschaltet, der Hauptangeklagte konnte erst 2023 im Ausland geschnappt werden.
Es geht um ein Vermögen in Milliardenhöhe
Nach seiner Festnahme im Jahr 2023 hatte er den Ermittlern knapp 50.000 Bitcoins übergeben. Der Verkauf brachte nach einem wahren Kurssprung der Kryptowährung etwa 2,64 Milliarden Euro ein. Dieses Geld wird derzeit bei der Landesjustizkasse verwahrt.
Die Generalstaatsanwaltschaft geht aber davon aus, dass der 42-Jährige noch weitere rund 57.000 Bitcoins besitzt. Beim aktuellen Kurs wären diese rund 3,1 Milliarden Euro wert. Zudem soll er bei dem Verkauf der Kryptowährung in den Jahren seines Abtauchens mindestens 125 Millionen Euro durch Geldwäsche erlangt haben. Der Verbleib dieser Werte ist noch unklar.
2026.3.5 Junge Rechtsextreme müssen sich für Angriffe auf Linke und Geflüchtete verantworten
In Hamburg hat der Prozess gegen Angehörige der »Letzten Verteidigungswelle« begonnen – teils sind sie noch minderjährig. Zuschauer wurden aus dem Gerichtssaal ausgeschlossen.
Sieben mutmaßliche Mitglieder und ein Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe »Letzte Verteidigungswelle« müssen sich seit heute vor Gericht verantworten. Sie sollen laut Anklage politisch motivierte Anschläge verübt und geplant haben. Damals waren sie zwischen 14 und 21 Jahren alt.
Während die Anklageverlesung noch öffentlich stattfand, wurden Zuschauer für das weitere Verfahren am Oberlandesgericht Hamburg ausgeschlossen. Erst das Urteil soll wieder öffentlich sein. Das Gericht begründete dies mit dem jungen Alter einiger Angeklagten. Zudem gehe es in dem Prozess um sehr persönliche Angelegenheiten.
Angriffe auf Flüchtlingsunterkunft und Kulturzentrum
Den allesamt männlichen Angeklagten wird unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Zwar sei durch ihre Taten niemand verletzt oder getötet worden, das war laut Bundesanwaltschaft aber mitunter nur Zufall.
Unter anderem sollen einige der Beschuldigten im Oktober 2024 einen nächtlichen Brandanschlag auf ein Brandenburger Kulturzentrum verübt haben. Dort wohnten demnach auch Menschen. Im Januar 2025 sollen sie nachts Feuerwerkskörper in eine Unterkunft für Geflüchtete im thüringischen Schmölln geschossen haben. Am Tatort hinterließen sie laut Anklage nationalsozialistische Symbole.
Protest vor dem Gerichtsgebäude
Fünf der Verdächtigen – ein mittlerweile 15-Jähriger, drei 16- und ein 19-Jähriger – waren nach Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai 2025 festgenommen worden. Ein weiterer heute 19 Jahre alter sowie ein 21 und ein 22 Jahre alter Angeklagter saßen da schon in Untersuchungshaft. Zuvor hatte es Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen gegeben. Bis auf den 15-Jährigen sind alle Angeklagten noch in Untersuchungshaft.
Nach Angaben der Bundesanwaltschaft folgten die Mitglieder der Gruppe einer völkisch-nationalistischen Gesinnung. Sie hätten »einen Zusammenbruch des demokratischen Systems« herbeiführen wollen und sahen sich als letzte Instanz zur Verteidigung der »Deutschen Nation«.
2026.3.5 Schwangere Frau stürzt bei Flucht vor Chihuahua – Halter haftet für Verletzungen
Ein kleiner Hund rennt auf eine Frau zu, sie bricht sich den Oberarm: Damit hat sie Anspruch auf Schmerzensgeld, entschied ein Gericht in Bayern. Der Halter muss ihr 1500 Euro zahlen.
Ein Hundehalter muss einer Gerichtsentscheidung nach Schmerzensgeld zahlen, nachdem sein unangeleinter Chihuahua auf eine hochschwangere Frau zustürmte, diese daraufhin stürzte und sich verletzte. Dass sie vor dem Tier floh, könne ihr nicht als Mitschuld angerechnet werden, teilte das Oberlandesgericht Nürnberg mit. Es sprach der Frau 1500 Euro zu.
Bei ihrem Sturz im Hofgarten Ansbach hatte sie sich den linken Oberarm gebrochen und die linke Hand geprellt. Es habe in der konkreten Situation keine Rolle gespielt, ob der Hund freundlich auf sie zugelaufen sei oder nicht, entschieden die Richter. Man habe nicht sicher einschätzen können, dass das Verhalten nicht aggressiv sei.
Weil ein Chihuahua klein ist – »hier etwa 15 bis 23 cm Widerristhöhe« – könne er einen Menschen nicht schwer verletzen, so das Gericht. Eine »hochriskante Flucht« hätte deshalb zwar eine umfassende Mithaftung begründen können. Die Frau sei allerdings nur wenige Meter auf einem gepflegten Rasen zurückgewichen. Dass sie möglicherweise Panik bekam, sei ebenfalls auf den Hundehalter zurückzuführen. Dieser habe das Tier nicht wie vorgeschrieben angeleint.
Das Kind der Frau wurde früher als geplant geboren. Dass der Sturz die Ursache dafür war, konnte das Gericht aber nicht feststellen.
In erster Instanz war die Klägerin nur teilweise erfolgreich gewesen. Das Landgericht Ansbach hatte der Frau im September 2024 eine 80-prozentige Mitschuld zugerechnet, weil sie über einen unbefestigten Weg weggelaufen war. Das Oberlandesgericht änderte das Urteil nun ab.
2026.3.4 Bewährungsstrafe für Kinderpsychiater Winterhoff

Der bekannte Kinderpsychiater Winterhoff war wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Nun hat das Bonner Landgericht ein Urteil gesprochen. Worum es in dem Fall geht.
Das Landgericht Bonn hat den Kinderpsychiater Michael Winterhoff zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass Winterhoff in sieben Fällen vorsätzliche Körperverletzung und in einem Fall fahrlässige Körperverletzung begangen hat. In zwei Fällen wurde der Kinderpsychiater freigesprochen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Urteil blieb unter dem geforderten Strafmaß der Staatsanwaltschaft von drei Jahren und neun Monaten Gefängnis. Die Verteidigung hatte auf Freispruch plädiert.
Das Gericht befand, dass der Angeklagte das Neuroleptikum Pipamperon zwar zur Dauerbehandlung verordnete, dies aber nicht getan habe, um Patienten zu schaden. Das Gericht stellte zudem fest, dass Winterhoff Nebenwirkungen habe vermeiden wollen.
Laut Anklage sollte er Pipamperon ohne medizinische Notwendigkeit verordnet und Sorgeberechtigte nicht über mögliche Nebenwirkungen aufgeklärt haben. Das Gericht befand hingegen, er habe Einwilligungen zur Behandlung von den Sorgeberechtigten eingeholt, allerdings in der irrigen Annahme, sie ausreichend aufgeklärt zu haben.
Das Medikament Pipamperon hat eine ruhigstellende Wirkung. Es dämpft Erregungszustände, innere Unruhe und Aggressivität.
Betroffene Kinder leiden bis heute
Am Tag der Urteilsverkündung versammelten sich mehrere Betroffene vor dem Landgericht Bonn – darunter Lara (18) mit ihrer Mutter. Auf ihrem T-Shirt steht: “Gerechtigkeit für alle”. Laras Geschichte wurde im Strafprozess nicht verhandelt. Sie gehört zu den 26 Fällen, die das Gericht vom Hauptprozess abtrennte. Lara verbrachte sechs Jahre in einer Jugendhilfeeinrichtung und erhielt dort täglich das Neuroleptikum Pipamperon, verordnet von Winterhoff. Ihre Mutter Daniela sagt: “Eine Einwilligung dafür habe ich nie gegeben.” Winterhoff bestreitet dies.
Laras Geschichte zeigt die Wirkung der Behandlung von Winterhoff im Einzelfall: mit ärztlicher Autorität und einer langjährigen Psychopharmaka-Behandlung. Als Grundschulkind kam Lara in ein Heim, weil ihre alleinerziehende Mutter wegen einer Depression zur Behandlung in die Klinik gehen musste. Vor der Unterbringung galt Lara als unauffällig. Dennoch erhielt sie im Heim täglich Pipamperon, verordnet von Winterhoff, der mit der Einrichtung kooperierte. “Der Kinderpsychiater hat mir meine Kindheit geraubt”, sagt sie. Lara hofft, noch als Zeugin in einem potenziellen weiteren Verfahren gehört zu werden.
Ursprünglich hatte die Staatsanwaltschaft Winterhoff in 36 Fällen wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt, verhandelt wurden am Ende zehn. Die Kammer entschied im Juni 2025 während der laufenden Hauptverhandlung, die Fälle abzutrennen. Als Begründung verwies das Gericht auf die Dauer und Komplexität des Prozesses.
Vertreterinnen und Vertreter der Nebenklage kritisierten dies und stellten Befangenheitsanträge gegen die Vorsitzende Richterin. Sie warfen dem Gericht vor, das strukturelle Ausmaß der Vorwürfe zu verkleinern. Das Verfahren war von erheblichen Spannungen zwischen den Verfahrensbeteiligten geprägt.
Medikamente statt Therapie – das “System Winterhoff”
Winterhoff wurde durch Bücher und zahlreiche Fernsehauftritte bundesweit bekannt. Während er öffentlich als Erziehungsexperte auftrat, entwickelte und praktizierte er über Jahrzehnte ein eigenes Behandlungsmodell. 2021 rückte eine ARD-Dokumentation diese Praxis erstmals in den Fokus der Öffentlichkeit.
Winterhoff stellte wiederholt die Diagnose eines “frühkindlichen Narzissmus”, die Fachleute als wissenschaftlich nicht anerkannt bewerten. Nach Angaben von Betroffenen, darunter zahlreiche Heimkinder, verordnete der Kinderpsychiater über längere Zeiträume das sedierende Neuroleptikum Pipamperon.
Winterhoff bezeichnete es als Möglichkeit, schwierige Kinder “emotional erreichbar” zu machen. Fachleute weisen darauf hin, dass der Einsatz von Pipamperon bei Kindern in der Regel nur kurzfristig und in eng begrenzten Ausnahmefällen empfohlen wird, nicht als Dauermedikation.
Über Jahrzehnte arbeitete Winterhoff eng mit zahlreichen Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen zusammen.
Noch am Tag der Urteilsverkündung fragten Betroffene, warum über Jahre hinweg niemand eingeschritten sei. Laras Mutter sagt: “Vielleicht spielt der Kinderschutz bei uns im Land einfach keine große Rolle.”
2026.2.27 Aufgeflogen durch Recherchen im Darknet: Erzieher soll in Hessen vierjährige Jungen sexuell missbraucht und Aufnahmen gemacht haben
Der 34-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Mindestens in sechs Fällen soll der Mann etwa vier Jahre alte Jungen sexuell missbraucht haben. Die Beamten stießen auf zahlreiche Fotos und Videos.
Weil er mehrere etwa vier Jahre alte Jungen sexuell missbraucht haben soll, haben Ermittler in Hessen einen Erzieher einer Kindertagesstätte festgenommen. Er sitzt in Untersuchungshaft, wie die Polizei Fulda und die Staatsanwaltschaft Gießen am Freitag mitteilten. Demnach soll der 34-Jährige die Kinder in sechs Fällen sexuell missbraucht und Bildaufnahmen davon gemacht haben.
Ins Rollen kamen die Ermittlungen durch Recherchen auf einschlägigen Portalen im Darknet. Aus diesem Grund wurde zunächst nur wegen des Besitzes von Kinderpornografie gegen den 34-Jährigen aus dem Vogelsbergkreis ermittelt. Bei einer Durchsuchung am Montag wurden mehrere Datenträger beschlagnahmt.
Bei einer ersten Sichtung stießen die Beamten auf zahlreiche Fotos und Videos. Der Mann arbeitete bis zu seiner Festnahme als Erzieher in einer Kita, wo er die Kinder auch missbraucht haben soll. Die Identitäten der Opfer seien noch nicht abschließend geklärt.
2026.2.27 Vier Jugendliche in Zella-Mehlis zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt
Ein schwer verletzter 23-Jähriger stirbt nach einer Prügelorgie in Zella-Mehlis. Für die Tat sind jetzt vier Jugendliche verurteilt worden – trotzdem wurde bei zwei von ihnen danach der Haftbefehl aufgehoben.
Wegen des Todes eines 23-Jährigen im thüringischen Zella-Mehlis sind vier Jugendliche zu Bewährungs- und Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht Meiningen verhängte gegen zwei junge Männer im Alter von 19 und 20 Jahren Freiheitsstrafen von dreieinhalb beziehungsweise viereinhalb Jahren. Die beiden 16 und 17 Jahre alten Mädchen erhielten Bewährungsstrafen von einem Jahr und acht Monaten sowie von einem Jahr und sechs Monaten. Die vier Angeklagten wurden nach Gerichtsangaben in dem nicht öffentlichen Prozess der Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen.
Der 23-Jährige war im vergangenen Juni nur mit einer kurzen Hose bekleidet tot in einem Bachlauf in Zella-Mehlis gefunden worden. Das Opfer war laut Staatsanwaltschaft zuvor massiv misshandelt worden. Laut Anklage war es zu einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen mehreren alkoholisierten Personen gekommen. Die Angeklagten sollen den 23-Jährigen in der Folge unter anderem mit Pfefferspray, einem Gürtel und Tritten attackiert haben. Das schwer verletzte und alkoholisierte Opfer konnte dann im Dickicht verschwinden, stürzte ins Bachbett und ertrank.
Nach der Urteilsverkündung wurde der Haftbefehl gegen die beiden Mädchen aufgehoben.
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2026.3.5 A Syrian man is convicted of stabbing a Spanish tourist at Berlin’s Holocaust Memorial
BERLIN (AP) — A court convicted a Syrian man on Thursday of stabbing and seriously wounding a Spanish tourist at Berlin’s Holocaust Memorial just over a year ago, and sentenced him to 13 years on prison.
The 20-year-old defendant, whom authorities have identified only as Wassim Al M. in line with German privacy laws, was convicted on charges including attempted murder and attempted membership in a foreign terrorist organization, German news agency dpa reported.
The Berlin district court found that he traveled from Leipzig to Berlin on Feb. 21, 2025 to carry out an attack in the name of the Islamic State group.
He chose the Holocaust Memorial because “he believed he would find people of Jewish faith there,” presiding judge Doris Husch said, and he stabbed the Spanish tourist in the throat before shouting “Allahu akbar,” or “God is great.”
The 31-year-old victim survived but is still unable to work and receiving psychological treatment.
The defendant said during his trial that he had regretted the attack immediately, and asserted that he had traveled to Berlin under pressure from an online acquaintance he had gotten to know as he watched IS videos.
The defendant arrived in Germany in 2023 as an unaccompanied minor and successfully applied for asylum, investigators have said. He lived in Leipzig. He was arrested nearly three hours after the attack when he approached officers with blood on his hands and clothes.
The Memorial to the Murdered Jews of Europe, a field of 2,700 gray concrete slabs near the Brandenburg Gate in the heart of Berlin, honors the 6 million Jews killed in the Holocaust.
The attack occurred two days before a national election in which migration become a critical issue, pushed to the forefront by a string of deadly attacks involving immigrants in the months before the vote.
2026.2.26 Messerattacke am Mahnmal: Anklage fordert lebenslange Haft
Ein spanischer Tourist wird am Holocaust-Mahnmal in Berlin-Mitte von hinten angegriffen und schwer verletzt. Der Täter soll den Ort gezielt gewählt haben. Ein Jahr später ist ein Urteil in Sicht.
Rund ein Jahr nach dem Messerangriff auf einen spanischen Touristen am Holocaust-Mahnmal in Berlin hat die Bundesanwaltschaft eine lebenslange Freiheitsstrafe gegen den Angeklagten gefordert. Der feige und hinterhältige Angriff sei eine radikal-islamistisch und antisemitisch motivierte Tat. Der Verteidiger des 20-Jährigen plädierte auf eine Jugendstrafe von sieben Jahren. Das Berliner Kammergericht will am 5. März eine Entscheidung verkünden.
Der Syrer habe sich des versuchten heimtückischen Mordes aus niedrigen Beweggründen, der gefährlichen Körperverletzung und der versuchten Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gemacht, so die Bundesanwaltschaft nach dreimonatigem Prozess. Er habe sich im Internet radikalisiert. Die Tat sei geplant und «von besonderer Brutalität, Gefährlichkeit und Nähe zur Tatvollendung geprägt».
Der Angeklagte sei am 21. Februar 2025 aus Leipzig nach Berlin gereist, um im Namen des sogenannten Islamischen Staats (IS) einen Angriff auf einen Menschen zu begehen, so die Bundesanwaltschaft. Gezielt habe er sich das Holocaust-Mahnmal unweit des Brandenburger Tors ausgesucht und sich dem IS über eine Messengerkommunikation als Mitglied angedient. Im Stelenfeld habe er einem inzwischen 31-Jährigen in Tötungsabsicht einen langen Schnitt an der Kehle versetzt. Der Spanier überlebte nur knapp. Bis heute ist er nicht in der Lage zu arbeiten und in psychologischer Behandlung.
Ankläger gegen Anwendung von Jugendstrafrecht
Im Fall des zur Tatzeit 19-Jährigen sei nicht das Jugendstrafrecht, sondern das allgemeine Strafrecht anzuwenden, hieß es weiter im Plädoyer der Bundesanwaltschaft. Er sei ein «altersgemäß entwickelter junger Erwachsener». So habe er bereits in Syrien für sich selbstbestimmte Entscheidungen getroffen, dann die Flucht ohne Bezugspersonen gemeistert.
Der Verteidiger sagte dagegen, zur Tatzeit habe bei seinem Mandanten noch keine abgeschlossene Entwicklung zu einem erwachsenen Menschen bestanden. Die Radikalisierung zeuge von einem «unreifen Geist». Der damals 19-Jährige habe die Anweisungen eines ihm unbekannten Vertreters des Islamischen Staats befolgt. Der Kontakt zu dem Mann sei im Internet beim Konsum von IS-Videos entstanden. Als «willfähriger Vollstrecker» sei sein Mandant angeworben und geformt worden. Nun sei Erziehung erforderlich.
Angeklagter äußerte Bedauern
Am 15. Prozesstag hatte der Angeklagte zugegeben, «einen Menschen gegriffen» und ihm einen großen Schnitt versetzt zu haben. «Schon eine Sekunde nach der Tat bereute ich», erklärte er weiter. Zu der Fahrt nach Berlin sei es auf Druck eines Chat-Partners gekommen. Dieser Mann sei «Anleiter der Tat» gewesen – «aber die Verantwortung liegt bei mir». Er bitte um Vergebung.
Der 20-Jährige, der 2023 als unbegleiteter, minderjähriger Flüchtling nach Deutschland kam und in einer Unterkunft in Leipzig wohnte, hatte sich etwa zweieinhalb Stunden nach der Tat gestellt. Er befindet sich seit seiner Festnahme in Untersuchungshaft.
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2026.2.26 Frauenleiche im Schrank – Ex-Partner steht vor Gericht
Anklage wegen Totschlags
Frauenleiche im Schrank – Ex-Partner steht vor Gericht
Aus einer Hamburger Wohnung dringt ein übler Geruch, Nachbarn rufen die Polizei. Die Beamten finden eine Frauenleiche in einem Wandschrank. Nun ist der Prozess gegen den Ex der 34-Jährigen gestartet.
Er soll seine Ex-Partnerin mit einer Weinflasche erschlagen und ihre Leiche in einem Schrank versteckt haben: Vor dem Landgericht Hamburg hat ein Prozess wegen Totschlags gegen einen 37-Jährigen begonnen. Für die angekündigte Einlassung des Mannes wurde die Öffentlichkeit nach der Verlesung der Anklage ausgeschlossen. Es könnten “höchstpersönliche Umstände” zur Sprache kommen, begründete die Vorsitzende Richterin Birgit Woitas die Entscheidung.
Die Trennung des nicht vorbestraften Angeklagten und seiner früheren Partnerin soll nach Angaben der Staatsanwaltschaft 2021 erfolgt sein. Die Tat habe der Deutsche am 14. November 2024 in der Wohnung der 34-Jährigen im Stadtteil Altona-Nord verübt. Bei einem Streit, dessen Gründe nicht bekannt seien, habe er seiner früheren Lebensgefährtin so heftig die Flasche auf den Kopf geschlagen, dass sie zerbrach. Die Frau ging zu Boden, der Angeklagte soll ihr aber mindestens einen weiteren Schlag versetzt haben.
Anklage enthält grausige Details
Der schlanke Angeklagte mit Brille, Bart und einer auffälligen Tätowierung hatte die Ärmel seines roten Pullovers weit über seine Hände gezogen, während die Staatsanwältin die grausigen Details des angeklagten Verbrechens schilderte.
Das Opfer erlitt ihren Angaben zufolge mehrere Schädelknochenbrüche sowie Mehrfachfrakturen der Augenhöhle, des Jochbeins und des Kiefers. “Aufgrund des Schädelhirntraumas wurde sie bewusstlos und verstarb innerhalb kurzer Zeit infolge einer Aspiration von Mageninhalt”, hieß es. Nach Angaben mehrerer Medien war die Frau Mutter eines Sohnes.
Leiche erst zwei Wochen später gefunden
Zwei Wochen später nahmen Nachbarn in dem Mehrfamilienhaus einen üblen Geruch wahr und verständigten die Polizei. Die Beamten fanden die Leiche der Frau in der Erdgeschosswohnung. Die Polizei suchte mit Hilfe der Veröffentlichung eines Fotos des Opfers nach Zeugen. Knapp zehn Monate nach der Tat, am 10. September 2025, verhaftete die Polizei den ehemaligen Lebensgefährten der Frau. Er machte laut Staatsanwaltschaft Angaben im Ermittlungsverfahren.
Keine harten Beweismittel
“Der Angeklagte geriet schon kurz nach Auffinden des Leichnams in Verdacht, allerdings war das zunächst nur ein Anfangsverdacht”, hatte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Mia Sperling-Karstens, kurz vor Prozessauftakt gesagt. “Das Besondere an diesem Fall ist, dass es keine unmittelbaren Tatzeugen gibt, keine harten Beweismittel wie etwa eine Videoaufzeichnung der Tat und es liegt bislang auch keine geständige Einlassung vor.”
Es seien umfangreiche Ermittlungen erforderlich gewesen, um am Ende einen dringenden Tatverdacht zu begründen, sagte Sperling-Karstens weiter. “Maßgeblich waren hier etliche Zeugenvernehmungen im Umfeld des Angeklagten und auch der Geschädigten.” Aus Sicht der Staatsanwaltschaft seien in den Aussagen des Angeklagten Widersprüche zutage getreten.
Die Kammer stellte eine Freiheitsstrafe zwischen sechseinhalb und achteinhalb Jahren in Aussicht, wenn der Angeklagte ein umfassendes und glaubhaftes Geständnis ablegen sollte. Die Beweisaufnahme könne sonst lang und schwierig werden, denn der konkrete Ablauf der Tat und das Motiv seien unklar. In dem Prozess sind insgesamt zwölf Verhandlungstermine angesetzt.
Statistik zu Partnerschaftsgewalt in Hamburg
Bei der Vorstellung der polizeilichen Kriminalstatistik 2025 ging es auch um das Thema Partnerschaftsgewalt in Hamburg. “Bei 14 Prozent aller Opferwerdungen in der Kriminalstatistik handelt es sich um Fälle von Gewalt in Partnerschaften beziehungsweise ehemaligen Partnerschaften”, hieß es. Einen Anstieg der Zahl der sogenannten Opferwerdungen von Partnerschaftsgewalt gab es demnach vor allem bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (28) und bei versuchten (4) oder vollendeten (5) Tötungsdelikten. “Bei den fünf in Partnerschaften beziehungsweise ehemaligen Partnerschaften getöteten Personen handelte es sich ausnahmslos um erwachsene Frauen.”
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Foto: Polizei Koblenz


2026.2.25 Verdächtiger im Fall Amy Lopez schweigt
Ermordete US-Studentin in Koblenz
Verdächtiger im Fall Amy Lopez schweigt
Die junge US-Amerikanerin Amy Lopez wurde vor mehr als dreißig Jahren getötet. Vor wenigen Tagen nahm die Polizei einen Verdächtigen im Seniorenheim fest. Der Mann soll aus sexuellen Motiven gehandelt haben.
Sie kam als Touristin nach Deutschland, beim Besuch einer Festung in Koblenz wurde sie ermordet: Der Fall Amy Lopez galt mehr als drei Jahrzehnte lang als ungelöst. Am vergangenen Montag dann die Wendung: Die Polizei nahm einen 81-Jährigen fest. Nun hat sich die Polizei erstmals zu möglichen Hintergründen geäußert.
Demnach soll der Tatverdächtige aus sexuellen Motiven gehandelt haben. Das 24-jährige Opfer sei nach der Tat im Jahr 1994 im unteren Körperbereich nicht mehr bekleidet gewesen, sagte Mario Mannweiler von der Staatsanwaltschaft Koblenz. »Der Slip fehlte.« Es werde davon ausgegangen, dass der Täter diesen mitgenommen habe.
Die junge Frau sei sexuell missbraucht worden, berichtete der Ermittler weiter. Sie sei stranguliert worden, man habe ihr mit einem Stein gegen den Kopf geschlagen und sie mit mehreren Messerstichen traktiert. An diesen sei Amy Lopez schließlich gestorben. Die Ermittler gehen von einem Sexualmord aus. Sie sehen mindestens zwei Mordmerkmale: Heimtücke und Tötung zur Befriedigung des Geschlechtstriebs.
Der Fall galt jahrzehntelang als ungelöst
Von einem Täter in dem Fall fehlte viele Jahre lang jede Spur. Dann tauchten 2024 bei der Überarbeitung des Falls mit modernen Methoden männliche DNA-Spuren an Asservaten auf. Vor wenigen Tagen nahm die Polizei dann einen mittlerweile 81 Jahre alten Mann an seinem Wohnort, einem Koblenzer Seniorenheim, fest. Er sitzt nun in Untersuchungshaft.
Der Verdächtige sei bereits strafrechtlich einschlägig in Erscheinung getreten und habe auch schon längere Freiheitsstrafen verbüßt, sagte Mannweiler weiter. Bislang habe sich der 81-Jährige aber nicht zu den Vorwürfen geäußert. Allerdings: Er habe die Tat bei seiner Festnahme auch nicht spontan bestritten, so Mannweiler weiter. »Er hat sich überhaupt nicht erklärt.«
Der Verdächtige habe auch zur Tatzeit in der Region um Koblenz gelebt. Er sei dort zwar nicht geboren, aber er habe einen großen Teil seines Lebens hier verbracht, sagte Mannweiler. Überführt habe man ihn mittels DNA, die entscheidende Spur wurde an der Innenseite der Jeans des Opfers gefunden und deute auf den Verdächtigen hin. Das Verfahren sei aber noch nicht abgeschlossen, sagte Mannweiler.
Opfer wurde am Aufstieg zur Festung gefunden
Die damals 24 Jahre alte Amy Lopez wurde am 26. September 1994 unterhalb der Festung Ehrenbreitstein ermordet. Laut der Koblenzer Staatsanwaltschaft war die junge Frau damals mit dem Bus zu einer Besichtigung der Festung aufgebrochen. Dort kam sie aber nie an.
Kurz nach der Tat fanden spielende Kinder die Leiche der sexuell missbrauchten 24-Jährigen am Aufstieg – genauer gesagt am sogenannten General-von-Aster-Zimmer, dem früheren Arbeitszimmer des preußischen Generals Ernst Ludwig von Aster (1778–1855), einer Art Lost Place an einem Pfad auf halber Höhe. Der General war Ingenieur und Festungsbaumeister und ließ sich einst am Südhang einen Turm errichten, in dem er arbeitete.
Wie die Studentin zu dem Tatort kam, ist ungeklärt. Der Vater des Opfers lebt noch in den USA. Die Ermittler haben nach der Festnahme des 81-Jährigen über Videokonferenz mit ihm Kontakt aufgenommen.
2026.2.25 Cold Case Amy Lopez – Mord vor 32 Jahren: Mann in Altersheim verhaftet
1994 finden spielende Kinder in Koblenz die Leiche einer jungen US-Amerikanerin. Die Touristin war sexuell missbraucht und brutal ermordet worden. Jetzt, 32 Jahre nach der Tat, hat die Polizei einen 81-Jährigen im Altersheim verhaftet. Wie die Ermittler die vielen Puzzleteile zusammensetzten.
Eine Mischung aus neuen technischen Möglichkeiten und alten DNA-Spuren brachte den Durchbruch: Fast 32 Jahre nach dem Mord an der damals 24 Jahre alten US-amerikanischen Touristin Amy Lopez in Koblenz sitzt ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft. Der 81 Jahre alte Deutsche wurde in einem Seniorenheim im Raum Koblenz festgenommen, bislang schweigt er.
Sollte er im weiteren Ermittlungsverfahren tatsächlich überführt werden, war es am Ende vor allem eine DNA-Spur von der Innenseite der Jeans des Opfers, die ihn verriet – genauer vom Hosenbund der auf links gedrehten Hose. Viele Jahre konnten diese Spur und andere keiner Person zugeordnet werden.
Lopez war im September 1994 auf einer Europareise, wie Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler von der Staatsanwaltschaft Koblenz berichtete. Am Tattag sei sie vormittags mit einem Stadtbus in den Stadtteil Ehrenbreitstein rechts des Rheins gefahren, wollte einen steilen Pfad hinauf zur Festung Ehrenbreitstein gehen – dort traf sie auf ihren Mörder.
Die 24-Jährige wurde sexuell missbraucht, stranguliert, mit Messerstichen verletzt, ihr wurde mit einem Stein auf den Kopf geschlagen. Gefunden wurde die fast entkleidete Leiche von spielenden Kindern.
DNA des 81-Jährigen bereits bekannt
In den Folgejahren tat sich bei den Ermittlungen lange nichts. Zwischenzeitlich wurde in den 1990ern mal ein Mann festgenommen, aber wieder aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Fall habe die Staatsanwaltschaft und die Polizei jedoch nie ganz losgelassen, sagte Mannweiler.
Die DNA des 81-Jährigen kam schon 1999 in eine polizeiliche Datenbank, nachdem der Mann damals wegen einer versuchten Vergewaltigung einer 16-Jährigen in Koblenz ins Visier der Ermittler geraten war. Wegen der Tat wurde er auch zu einer Haftstrafe von sieben Jahren verurteilt.
Als wiederum später moderne Verfahren halfen, mehr aus den Tatortspuren herauszulesen, war diese DNA-Probe des heute 81-Jährigen wegen gesetzlicher Fristen bereits gelöscht, wie Mannweiler erklärte. Erst nachdem der Mann in diesem Jahr freiwillig eine DNA-Probe abgegeben hatte, gelang die Zuordnung zu den Tatortspuren.
Täter behielt wahrscheinlich den Slip seines Opfers
„Der anschließende Abgleich mit der gesicherten molekulargenetischen Tatortspur führte zu einer Identifizierung des bislang unbekannten Spurenverursachers“, sagte Simone Roeder von der Ermittlungsgruppe Cold Case beim Polizeipräsidium Koblenz.
Dass Jahrzehnte später DNA-Proben genommen wurden, darunter die des heute Tatverdächtigen, hatte damit zu tun, dass im Zuge einer Neubewertung des Falls andere Personen in den Blick kamen als in früheren Stadien der Ermittlungen. „Auf dieser Grundlage wurde bei einer Vielzahl von Personen eine freiwillige DNA-Vergleichsprobe erhoben“, sagte Roeder.
Gehandelt haben soll der Tatverdächtige aus sexuellen Motiven. Die 24 Jahre alte US-amerikanische Touristin sei nach der Tat im unteren Körperbereich nicht mehr bekleidet gewesen, sagte Oberstaatsanwalt Mannweiler. „Der Slip fehlte.“ Es werde davon ausgegangen, dass der Täter diesen mitgenommen habe.
Fall Amy Lopez „in das Gedächtnis der Menschen eingebrannt“
Laut Staatsanwaltschaft war der Mann schon in früheren Jahren strafrechtlich in Erscheinung getreten, noch weit über das Vergewaltigungsurteil von 1999 hinaus. Mannweiler sprach etwa von Taten aus den 1960er, 70er und 80er Jahren, ohne weitere Details zu nennen. Er sei in einem altersgerechten Zustand und geistig gut orientiert.
Die Ermittler sehen bei der Tat die Mordmerkmale Heimtücke und Befriedigung des Geschlechtstriebs erfüllt, wie Mannweiler sagte. Er betonte aber auch: „Der Tatnachweis ist noch nicht abschließend geführt.“
Klar ist, der Fall Lopez ist einer, der bis heute viele Menschen bewegt. Er habe sich „in das Gedächtnis der Menschen hier in der Region und auch weit darüber hinaus eingebrannt“, sagte Oberstaatsanwalt Mannweiler. Ein solches ungeklärtes Verbrechen sei für die Ermittler „immer wie eine offene Wunde, die nicht verheilt“. Und gerate nie in Vergessenheit.
Der Vater von Amy Lopez wurde schnell nach der Festnahme per Videokonferenz kontaktiert. Wie er darauf reagierte, sagten die Ermittler nicht.
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2026.2.6 „Cold Cases“ in Rheinland-Pfalz – Prostituierten-Mord seit 1994 nicht aufgeklärt
Rheinland-Pfalz – Der Mord an der Prostituierten Gida im Oktober 1994 in einem Trierer Bordell erschütterte die Menschen. Auch 40 Jahre danach ist dieser „Cold Case“ ungelöst:
Gehörlose Prostituierte 1994 in Trierer „Eros-Center“ getötet
Vor mehr als 30 Jahren wurde eine Prostituierte namens Maria Margarida Ribeiro Marinho-Goncalves, genannt Gida, tot im Bordell „Eros-Center“ in Trier aufgefunden. Die Portugiesin kam erst zwei Jahre zuvor nach Deutschland, um ihre Familie finanziell zu unterstützen. Doch am 2. Oktober 1994, einem Sonntag, wurde die Frau und Mutter eines damals 7-jährigen Sohnes brutal aus dem Leben gerissen und zwischen 5:30 und 7 Uhr in ihrem Zimmer ermordet. Um ihren Hals war ein Kabel geschlungen.
Auffällig: Auf einem Tisch lag noch Bargeld, sodass die Polizei nicht von einem Raub ausgeht. Stunden zuvor war anderen Prostituierten ein aggressiver Freier aufgefallen, der sogar einer Kollegin der Getöteten ins Gesicht geschlagen hatte.

2026.2.6 Ungeklärte Mordfälle: Beate Landgraf ist 1990 auf dem Weg von Coswig ins Internat verschwunden
Die 17-jährige Schülerin verschwand 1990 auf dem Weg mit dem Zug in ihr Internat in Wiesenburg. Erst Monate später ist ihre Leiche gefunden worden. Ein Tatverdächtiger ist 2003 verstorben.
Coswig/MZ – Was am 18. Juni im Nachwendejahr 1990, an einem Montag, im Kliekener Wald bei Coswig wirklich geschah, wer die 17-jährige Beate Landgraf ermordete, bis heute ist das nicht klar. Auch 32 Jahre danach liegt ein seltsamer Schleier über dem Verbrechen. Dass dieser nach so langer Zeit noch gelüftet werden kann, hält Staatsanwalt Hermann Josef Gerhards für äußerst unwahrscheinlich. „Spurentechnisch kann da gar nichts mehr passieren“, schätzt der ermittelnde Staatsanwalt.
2026.2.4 Menschen nach Deutschland geschleust?: Zwei Männer wegen Prozess um illegale Leiharbeit vor Berliner Gericht
Eine Bande soll in großem Stil Menschen aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland geschleust haben. Es geht um gefälschte Dokumente und die Ausbeutung von Leiharbeitern.
Weil sie an einem illegalen Leiharbeitersystem beteiligt gewesen sein sollen, stehen zwei Männer vor dem Berliner Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 58 und 67 Jahre alten Angeklagten in den Jahren 2020 und 2021 als mutmaßliche Mitglieder einer Bande agierten. Ihnen wird unter anderem Beihilfe zur Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen vorgeworfen. Zu Prozessbeginn schwiegen die beiden Angeklagten.
Die Gruppierung soll laut Ermittlungen zwischen 2018 und Ende 2021 über Scheinfirmen in den baltischen Staaten mehr als 1000 Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter nach Deutschland geschleust und ausgebeutet haben. Nicht-EU-Bürger – überwiegend aus der Ukraine und der Republik Moldau – seien mit gefälschten Dokumenten als angebliche EU-Bürger nach Deutschland gebracht und illegal zu Unternehmen im Niedriglohnsektor vermittelt worden. Um die Gewinnmargen zu erhöhen, seien Betroffene schlechten Arbeitsbedingungen ausgesetzt worden. Willkürlich seien Abzüge vom Lohn erfolgt.

2026.2.4 „Kannibale von Rotenburg“ hofft auf vorzeitige Haftentlassung
Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannte Armin Meiwes unternimmt einen neuen Anlauf zur vorzeitigen Haftentlassung. Das Landgericht Kassel hat das ruhende Prüfverfahren wieder aufgenommen – nun hängt vieles vom Vollzugsverlauf ab.
Kassel. Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekanntgewordene Armin Meiwes setzt seine Bemühungen fort, früher aus dem Gefängnis entlassen zu werden. Wie das Landgericht Kassel bestätigte, wurde das zwischenzeitlich ruhend gestellte Verfahren um eine vorzeitige Haftentlassung zum Jahresende 2025 durch den heute 63-Jährigen und seine Verteidigung wieder aufgerufen. Zuvor hatte der „Hessische Rundfunk“ (hr) über das Thema berichtet.
Im August 2025 war bekanntgeworden, dass der in Kassel einsitzende Meiwes erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt und die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts ein Prüfungsverfahren im Hinblick auf eine bedingte Entlassung eingeleitet hatte.
Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte es nach Einholung eines Prognosegutachtens einen gemeinsamen Anhörungstermin mit Meiwes, einem psychiatrischen Sachverständigen, der Staatsanwaltschaft und dem Verteidiger gegeben.
Empfehlungen zur weiteren Behandlung
„Seinerzeit war der Vollstreckungsstand eingehend mit den Beteiligten erörtert worden und hatte der erfahrene psychiatrische Sachverständige eindeutige Empfehlungen zu einer weiteren Behandlung des Verurteilten und in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen seitens des Vollzugs formuliert“, erläuterte ein Sprecher des Landgerichts. Zum Inhalt dieser Empfehlungen äußerte er sich nicht.
Man sei damals übereingekommen, zunächst den weiteren Ablauf abwarten zu wollen, bis über ein weiteres Vorgehen entschieden werden soll. Das Verfahren war auf Betreiben von Meiwes und seinem Verteidiger zunächst bis Ende 2025 ruhend gestellt worden.
Stellungnahme von JVA angefordert
Nun wird es durch die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel wieder betrieben, wie der Sprecher erklärte. In Zuge dessen habe die Kammer den Vollzug aufgefordert, zum aktuellen Vollzugsverlauf und zur Entwicklung seit Sommer 2025 Stellung zu nehmen. Die Stellungnahme liege bislang nicht vor.
Eine persönliche Anhörung von Meiwes habe seit Sommer 2025 nicht stattgefunden, betonte der Sprecher. „Das weitere Vorgehen hängt vom Verlauf seit Sommer 2025 ab und davon, ob der Verurteilte seinen Antrag vor diesem Hintergrund weiterverfolgt.“
Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes
Meiwes wurde im Dezember 2002 festgenommen. Seit 2006 verbüßt er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen – der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt und viele Gerichte beschäftigt. Umstritten war das Mord-Urteil, weil der Getötete mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.

2026.1.31 Un butin à 100 millions d’euros : le déroulé du spectaculaire cambriolage d’une banque en Allemagne
On l’appelle déjà le “casse du siècle” en Allemagne. Fin décembre dernier, trois hommes cagoulés ont forcé 3.000 coffres dans une banque de Gelsenkirchen. Ils ont dérobé un butin aujourd’hui estimé à au moins 100 millions d’euros en perçant un gigantesque trou dans la salle des coffres. “Je suis très surpris. Ce sont des banques qui sont censées être très surveillées. La police se trouve à moins de 100 mètres, elle fait des rondes toutes les 20 minutes”, déclare un client de cette banque, “depuis 45 ans”, dans la vidéo en tête de cet article.
Les cambrioleurs sont introuvables, mais on en sait désormais davantage sur la façon dont ils ont procédé le week-end du 27 décembre. Tout commence dans un parking à quelques pas de la banque. Les véhicules utilisés par les voleurs sont visibles sur les images des caméras de vidéosurveillance de la police de Gelsenkirchen. Comme on le voit dans le reportage du 20H de TF1, les cambrioleurs payent le parking en espèces avec des gants et descendent tout en bas. Ils empruntent un couloir qui mène au garage de l’immeuble dans lequel se trouve la banque et se garent juste en dessous de la salle des coffres.
Ils connaissent parfaitement les lieux et savent qu’en cette période de Noël, la banque est vidée de ses employés pendant plusieurs jours. C’est donc sans être dérangés qu’ils pénètrent dans la salle des archives. Là, à un endroit précis du mur qu’ils savent plus fragile, ils percent pendant 12 heures à l’aide d’une carotteuse à diamants. Les auteurs du casse ont même prévu des toilettes chimiques pour leurs besoins. Ils repartent avec le butin chargé dans leur voiture sans laisser aucune trace.
Des policiers mobilisés 24h sur 24
“Ils ont arrosé la salle des coffres de produits chimiques pour effacer toute trace d’ADN” explique Thomas München, journaliste police-justice à ZDFheute. “C’est la première fois en Allemagne que 300 policiers sont mobilisés 24 heures sur 24 sur une seule affaire.”
L’alarme n’a sonné qu’une seule fois pendant le casse, mais personne n’est venu vérifier la salle des coffres. Pourquoi ? Les braqueurs avaient-ils des complices ? Des caméras étaient-elles présentes dans la salle des coffres ? La banque n’a pas répondu publiquement à ces questions. Les enquêteurs allemands n’ont à ce stade toujours pas un seul indice qui leur permettrait de retrouver les voleurs.
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2026.1.26 Politisch motivierte Kriminalität: Antisemitische Straftaten in Berlin auf dem höchsten Stand seit 1995
Rechtsextremisten, Islamisten, ausländische Ideologien – die Statistik zu politischen Straftaten 2025 zeigt eine steigende Gefahr. Und ein aufschlussreiches Detail zum linksextremen Stromanschlag.
Gewalt, Terrorverfahren, Judenhass – und keine Entwarnung bei politisch motivierter Kriminalität in Berlin: Die Zahl solcher Straftaten ist auch 2025 hoch geblieben und teils gestiegen. Besondere Gefahr geht von Rechtsextremisten aus, immer stärker aber auch von Tätern mit ausländischer Ideologie und von Islamisten – beide sind vor dem Hintergrund des Nahost-Konflikts für einen traurigen Rekord antisemitischer Straftaten in Berlin verantwortlich.
2026.1.7 Weder Freunde noch Spielplatz – Prozess um jahrelang weggesperrtes Kind beginnt
Der Fall löste 2022 bundesweit Entsetzen aus: Eine Achtjährige wurde nach jahrelanger Isolation aus einem Haus in NRW befreit, Mutter und Großeltern wurden angeklagt. Am ersten Prozesstag fehlt der Großvater jedoch.
Eine Kindheit völlig von der Außenwelt abgeschottet: Eine Mutter soll ihre kleine Tochter fast deren ganzes Leben lang in einem Haus im Sauerland versteckt haben. Seit das Kind etwa ein Jahr alt war, hat es laut Anklage bis zu seiner Befreiung 2022 nie mit Gleichaltrigen gespielt, war wohl niemals draußen im Wald oder auf dem Spielplatz, hat keine Kita, keine Grundschule besucht. Erst als Achtjährige wurde das Mädchen von Polizei und Jugendamt im Einfamilienhaus der Großeltern in Attendorn in Nordrhein-Westfalen entdeckt und herausgeholt. Jetzt hat die Aufarbeitung im Gerichtssaal begonnen, jedoch mit Problemen.
Der 49-jährigen Mutter werden Misshandlung von Schutzbefohlenen, Körperverletzung, die Verletzung von Fürsorge- und Erziehungspflichten, die Entziehung Minderjähriger sowie Freiheitsberaubung vorgeworfen. Die Großeltern sollen sie unterstützt haben, sie sind am Landgericht Siegen wegen Beihilfe angeklagt. Aber: Zum Verhandlungsstart am Mittwoch fehlt der angeklagte Großvater – folgenreich. Die Anklage kann nicht verlesen werden.
Der 83-Jährige ist nach Angaben seines Rechtsvertreters erst am Dienstag aus dem Krankenhaus entlassen worden, er sei bettlägerig – „Bluthochdruckkrise“. Die unterbrochene Verhandlung soll am 12. Januar fortgesetzt werden.
Derweil wirken die Mutter und die 80 Jahre alte Großmutter unbeteiligt, lassen keine Regungen erkennen. „Ihr geht’s gut“, sagt Verteidiger Peter Endermann über seine Mandantin, die Mutter, kurz vor Beginn der Verhandlung. Sie habe Kontakt zu ihrer inzwischen zwölfjährigen Tochter.
Was soll die Familie dem Mädchen angetan haben?
Nach allem, was sich andeutet, muss das Mädchen offensichtlich sieben Jahre mit vielen Entbehrungen durchgemacht haben. Es gebe Fälle, in denen ein Elternteil dem anderen das gemeinsame Kind vorzuenthalten versuche oder einem Kind ein Schulbesuch verweigert werde, sagt die Richterin. Aber: „Das hier fällt unter eine andere Kategorie.“
Es müsse aufgearbeitet werden, was dem Mädchen angetan worden sei. Das Kind wolle wissen, warum es – so die Anklage – keine Freunde hatte, nie mit anderen draußen spielen durfte und nur Kontakt zu Mutter und Großeltern haben dufte. Gerichtssprecherin Franziska Heerwig sagt der dpa am Rande, das Mädchen soll in der völligen Isolation im Haus der Großeltern im Kreis Olpe schwerwiegende Entwicklungsverzögerungen erlitten haben. Körperlich, psychisch, im emotional-sozialen Bereich.
Es habe laut Staatsanwaltschaft ausschließlich in dem Haus gelebt, auch nie einen Arzt besucht, bis es am 23. September 2022 befreit wurde. Gerade die ersten Lebensjahre gelten als zentral, weil sie laut Experten prägend für die Entwicklung sind. Das Jugendamt hatte das Kind in die Obhut einer Pflegefamilie gegeben.
Das Kind wird womöglich im Prozess selbst aussagen
Ein gerichtlich bestellter Ergänzungspfleger hatte im Ermittlungsverfahren mitgeteilt, dass das Mädchen nicht aussagen werde. Eine Vernehmung wurde damals als zu belastend eingestuft. Das Landgericht hat die Zwölfjährige nun aber als Zeugin geladen. Sollten die Angeklagten einem Rechtsgespräch zustimmen und dabei eine Verständigung erzielt werden, könne danach auf die Aussage des Mädchens verzichtet werden, erläutert die Vorsitzende Richterin Sabine Metz-Horst.
Allerdings: Voraussetzung für ein Rechtsgespräch sei ein Geständnis. Das wiederum könne strafmildernd bewertet werden. Anwalt Endermann wollte sich dazu zunächst auf Anfrage von Medienvertretern nicht äußern.
Der Fall aus NRW hat bundesweit Entsetzen ausgelöst. Auch die Frage nach dem Motiv treibt viele Menschen um. Gerichtssprecherin Heerwig schildert, laut Anklage habe die Mutter die Tochter „vollständig für sich allein“ haben wollen. Sie habe jeglichen Kontakt des Kindes zu dem getrenntlebenden Vater verhindern wollen. Auch der Vater soll im Prozess als Zeuge befragt werden.
In einem gerichtlichen Streit ums Umgangsrecht, später um das Sorgerecht, habe die Angeklagte im Juli 2015 angeben, sie werde mit der Tochter dauerhaft nach Italien umziehen, sagt die Sprecherin weiter. Sie soll sich im Sommer 2015 auch aus Attendorn abgemeldet und eine neue Adresse in Italien angegeben haben. Tatsächlich hielt sie das Mädchen bis zur Befreiung am 23. September 2022 in dem Einfamilienhaus im Kreis Olpe fest. Hinweise auf körperliche Gewalt oder sexuellen Missbrauch gab es nicht.
Den Angeklagten drohen viele Jahre im Gefängnis
Keiner der drei Angeklagten befindet sich in Untersuchungshaft. Ob sie sich bisher überhaupt zu den Vorwürfen äußerten, ist nicht bekannt. Es brauche „eine realistische Einschätzung“ – nicht die „eigene Sichtweise“ zähle, mahnt die Richterin in Richtung Anklagebank. Laut Gerichtssprecherin drohen der Mutter ein Jahr bis 15 Jahre, den Großeltern bis zu elf Jahre Freiheitsstrafe. Offen ist, ob das Verfahren gegen den Großvater abgetrennt werden muss.
Kommt eine Verständigung in einem in der Regel nicht-öffentlich geführten Rechtsgespräch zustande, wird danach öffentlich weiterverhandelt. Der Prozess könnte verkürzt werden.
Wie konnte das Mädchen so lang versteckt werden, warum dauerte es so lange bis es zu seiner Befreiung? Das Jugendamt soll schon seit 2020 anonyme Hinweise auf das Kind bekommen haben, es passierte aber wenig. Erst im Sommer 2022 ging eine Anfrage an die Behörden in Italien. Antwort vom 12. September 2022: Die Mutter habe nie in der angegebenen Adresse in Italien gewohnt. Erst dann erfolgt die Hausdurchsuchung.
Gegen eine damalige Jugendamts-Mitarbeiterin des Kreises Olpe wird weiter wegen des Verdachts der Freiheitsberaubung und Körperverletzung im Amt ermittelt.

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