Switzerland! 2026 Spürhund findet Sperma nach Sexualdelikt – vier Männer verhaftet, Mord an Entwicklungshelfer. «Die Frage nach dem Warum ist das Quälendste», Walter Arnold. Mord an Schweizer Entwicklungshelfer verjährt ungeklärt, Transfrau im Nacktbereich für Frauen: Wie weit geht Toleranz, Linksextreme begehen mehr Gewalt als Rechtsextreme: Die blinden Flecken der Justiz, Beim Tierskandal in Ramiswil SO wurden 21 Hunde unnötig getötet!, Schweizer Cold Case wird Thema bei «Aktenzeichen XY», Hunderte Einbrüche erschüttern die Schweiz, Lebenslänglich! Richterin verurteilt Roger T. (22) wegen Mordes, Warum gibt es noch keine Anklage, Richter nimmt Zürcher Terror-Teenie (15) in die Mangel, «Er hat mich entführt und vergewaltigt», Mann (81) bricht in Rapperswiler Seebad zusammen und stirbt, Mörder von Bellach muss lebenslänglich hinter Gitter – Therapie zuerst, Le Tribunal de la Sarine le jugeait pour la deuxième fois. Un beau-père violeur condamné à huit ans et demi de prison, Zoff um möglichen Neustart von Moretti-Restaurant, Brandopfer könnten 15 Jahre auf Entschädigung warten!, «Schweizer Elon Musk». Jaussi zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt, Geheimes Konto von Jessica Moretti aufgetaucht, La belle-mère restera en prison. Le Tribunal fédéral a confirmé le rejet de la demande de révision du procès de l’assassinat de Vuadens, «Son nombril est son seul organe vital». Le Ministère public fribourgeois requiert sept ans de prison contre un beau-père abuseur, Il avait violenté sa compagne durant dix mois. La justice fribourgeoise fait passer un conjoint violent à la caisse, Callboy Kevin: «Meine jüngste Kundin ist 22 die älteste 87», Einbruchswelle über Pfingsten: Rund ein Dutzend Fälle im Kanton St.Gallen gemeldet, Einbruchsserie im Kanton St.Gallen – Polizei nimmt Verdächtigen fest, Dottikon AG: Sprayer flüchten vor Polizei – drei Männer festgenommen, «Gotta catch ’em all» – Schweizer schmuggelt 900 Pokémon-Karten, Schwarzarbeit: Sexarbeiterin (58) festgenommen und verurteilt, La défense de Pascal Jaussi est passée à l’attaque. Les avocats de l’ex-patron de S3 font le procès de la procédure, «Der zuständige Psychiater hat keine Informationen über Vorstrafen», Spuren der Radikalisierung von Nesip Dedeler (31) führen in die Türkei, Mario Fehrs Sonderkommission hatte Täter auf dem Radar, Vater spricht über mutmasslichen Täter von Winterthur: «Er ist psychisch krank», Angreifer war Polizei bekannt – Fehr spricht von «Terrorakt», Anschlag von Winterthur: Zwischen Jihad und Wahn, Swiss ‘terrorist’ who shouted ‘Allahu Akbar’ before train station stabbing ‘needs help’, «Ich verkroch mich in eine Ecke und wartete auf das Ende», In der Bar «Le Constellation» im Walliser Skiort Crans-Montana ist es in der Neujahrsnacht zu einem verheerenden Brand gekommen. 40 Personen kamen ums Leben, Raubüberfall bei Post: Mann bedroht Personal mit Waffe, Richter verurteilt Sanija Ameti – danach inszeniert sie ihren politischen Tod, Letzte Kontrolle vor 17 Jahren: Neue Liste zeigt Versäumnisse, Kellnerin Behörden Baumarkt­mitarbeiter: Bei wem das Ehepaar Moretti die Schuld sieht, Crans-Montana: Gericht stellt Bar-Betreiber Ende der Untersuchungshaft in Aussicht, Der Besitzer der Bar «Le Constellation» sitzt nun in Untersuchungshaft, «Es ist eine Tragödie was hier passiert ist. Es ist zu viel für mich», «Eines der dramatischsten Ereignisse in der Geschichte des Landes», Inferno in Crans-Montana VS – Chronologie einer Katastrophe. «Frau auf Schulter einer anderen schwenkte Wunderkerzen»

2026.7.3 Beim Tierskandal in Ramiswil SO wurden 21 Hunde unnötig getötet!
Nachdem der Hof in Ramiswil SO geräumt werden musste und man 122 Hunde einschläferte, kündigte der Kanton eine Untersuchung an. Nun liegen die Ergebnisse vor.
Es waren traumatische Bilder, die sich den Personen geboten haben, die den Hof in Ramiswil SO besuchten. Zahlreiche Hunde hatten Wunden, und Pferde standen knöcheltief in den eigenen Exkrementen. Insgesamt wurden rund 170 Tiere extrem vernachlässigt.
Der Hof wurde Anfang November geräumt. Die 122 Hunde wurden noch vor Ort getötet. Die 43 Pferde wurden grösstenteils versteigert. Auch für die zwei Ziegen fand man ein neues Zuhause. DIe Zustände auf dem Hof seien bereits vor November gemeldet worden, passiert sei aber nichts.
Hunde hätten überleben können
Nun präsentiert der Kanton Solothurn die Ergebnisse der Untersuchung. Was mehrere Tierschutzorganisationen bereits im vergangenen Winter kritisierten, ist nun erwiesen. Nicht alle Hunde hätten getötet werden müssen.
Bei 99 der 122 Hunde sei die Entscheidung richtig gewesen. Sie waren klar als Herdenschutzhunde identifizierbar. Diese hätten also weder neu platziert noch als Schutzhunde eingesetzt werden können. Aber bei 21 Hunden sei keine «genügend differenzierte Triage» vorgenommen worden, heisst es. Das bedeutet: Es hätte wohl eine Alternative für den Tod der Hunde gegeben. Zwei musssten aufgrund ihres Gesundheitszustands eingeschläfert werden.
Bericht wird analysiert
«So etwas darf nie wieder vorkommen», stellt Sibylle Jeker, Vorsteherin des Volkswirtschaftsdepartements und Regierungsrätin SVP klar. Sie gab die externe Aufarbeitung kurz nach dem Einsatz in Auftrag. Der Bericht werde in den kommenden Wochen und Monaten eingehend analysiert, um so etwas in Zukunft zu verhindern.
Der Bericht komme auch zum Schluss, dass der Veterinärdienst den Fall «mit grossem Engagement und Blick aufs Tierwohl geführt habe». In der Mitteilung steht aber auch, dass es sich um einen ausserordentlich anspruchsvollen Fall gehandelt habe.
Mehrere Faktoren
Die Eskalation auf dem Hof ist gemäss den Untersuchungen nicht auf einen einzelnen Fehlentscheid zurückzuführen. Vielmehr sei sie das Resultat eines Zusammenspiels mehrerer Faktoren: Zu viel Administration, zu wenig Risikobewusstsein und zu viel Vertrauen in die Tierhalterin. Mitunter wurden die rassenspezifischen Risiken lange unterschätzt, heisst es in dem Schreiben.

2026.7.3 Mann (81) bricht in Rapperswiler Seebad zusammen und stirbt
In Rapperswil-Jona hat ein Badeunfall ein tödliches Ende genommen. Ein 81-jähriger Mann brach im Wasser zusammen.
Ein 81-Jähriger ist am Donnerstag im Seebad in Rapperswil-Jona SG gestorben. Der Mann war im Wasser zusammengebrochen. Trotz schneller Hilfe mussten die Rettungskräfte die Reanimation abbrechen, teilte die Polizei mit.
Der in der Region wohnhafte Schweizer hatte sich ins Wasser begeben und brach dort zusammen, wie die Kantonspolizei St. Gallen am Freitag in einer Mitteilung schreibt. Die Badeaufsicht habe den Mann umgehend aus dem Wasser gerettet und mit der Reanimation begonnen.
«Diese musste leider nach längerer Fortsetzung von den hinzugerufenen Rettungskräften abgebrochen werden», schrieb die Polizei weiter. Unter der Leitung der Staatsanwaltschaft untersucht sie den Todesfall.

2026.7.2 Schweizer Cold Case wird Thema bei «Aktenzeichen XY»
Alishia Bucher aus Adligenswil LU ist seit 2021 spurlos verschwunden. Familie und Freunde fragen sich bis heute, was passiert ist. Die Ausstrahlung der Sendung «Aktenzeichen XY» soll neue Hinweise liefern.
Seit fünf Jahren wird Alishia Bucher (damals 21) vermisst. Trotz umfangreicher Ermittlungen, einer öffentlichen Vermisstenmeldung, eines DNA-Abgleichs und vielen Personenbefragungen blieb die Suche seit 2021 ohne Treffer. Im April wurde bekannt, dass der Fall um Bucher neu aufgerollt wird.
In diesem Zusammenhang strahlt SRF am 8. Juli die Spezialausgabe «Aktenzeichen XY… Vermisst» aus. Das Verschwinden Buchers in Adligenswil LU hatte schweizweit für Schlagzeilen gesorgt. Unzählige Menschen fragen sich, was an diesem Mittwoch im April 2021 geschehen ist. Die Ermittler tappen immer noch im Dunkeln.
Zuletzt wurde Bucher am Bahnhof Luzern gesehen. Danach verliert sich ihre Spur. Sogar ein internationaler DNA-Abgleich brachte keine neuen Erkenntnisse.
Fall neu aufgerollt
Bucher litt vor dem Verschwinden an einer Alkohol- und Drogensucht, hatte sich einer Geschlechtsangleichung unterzogen und wurde «Luca» genannt.
Die Strafuntersuchungsbehörden haben den Fall mittlerweile neu aufgerollt und zusätzliche Ermittlungen getätigt. Grund dafür sind neue Hinweise. «Nach heutigem Kenntnisstand kann auch ein Tötungsdelikt, bei welchem Alishia Bucher Opfer wurde, nicht ausgeschlossen werden», schrieb die Luzerner Polizei in einer Mitteilung vom April.
Nach drei Monaten setzt die Polizei nun auf weitere Mithilfe aus der Bevölkerung und erhofft sich Hinweise nach der Ausstrahlung der Sendung. Wie SRF schreibt, werden in der Sendung neben dem Schweizer Fall noch vier Vermisstenfälle aus Deutschland thematisiert.
Belohnung von 5000 Franken
In der Sendung informiert Jürg Wobmann, Leiter der Kriminalpolizei der Luzerner Polizei, über den aktuellen Stand der Ermittlungen. «Wir nutzen die Möglichkeit, den Fall einem Millionenpublikum vorzustellen. Wir hoffen, dass die Ausstrahlung neue Hinweise zum Verschwinden von Alishia «Luca» Bucher bringt und damit zur Klärung des Falls beiträgt», sagt Jürg Wobmann in einer aktuellen Medienmitteilung.
Die Luzerner Polizei bittet die Bevölkerung weiterhin um Mithilfe. Gesucht werden Personen, die Angaben zum Verbleib von Alishia «Luca» Bucher oder ihren persönlichen Gegenständen machen können oder im Zusammenhang mit ihrem Verschwinden im April 2021 verdächtige Beobachtungen gemacht haben.
Für Hinweise, die zur Klärung des Falls oder zum Auffinden von Alishia «Luca» Bucher führen, ist eine Belohnung von 5000 Franken ausgesetzt. Hinweise nimmt die Luzerner Polizei unter Telefon 041 248 81 17 entgegen. Alle Meldungen werden vertraulich behandelt.

2026.7.1 Transfrau im Nacktbereich für Frauen: Wie weit geht Toleranz?
Der Polizeieinsatz gegen eine Transfrau im Frauenbereich des Berner Marzilibad hat eine schweizweite Debatte ausgelöst. Im Zentrum steht die Frage, wie sich Toleranz und der Schutz von Frauen miteinander vereinbaren lassen.

2026.7.1 Mord an Entwicklungshelfer. «Die Frage nach dem Warum ist das Quälendste»
Der ungelöste Mord am Urner Entwicklungshelfer Walter Arnold 1996 in Madagaskar verjährt bald. Rita Arnold Haas, die Schwester des Opfers, hat durch das Verbrechen mehr als einen Bruder verloren.
SRF News: Der Mord an Ihrem Bruder verjährt bald – ungelöst. Wie ist das für Sie und Ihre Familie?
Rita Arnold Haas: Wir als Angehörige bleiben mit offenen Fragen zurück, vor allem mit jener nach dem Warum. Das ist das Quälendste: wenn man jemanden verliert und nicht weiss, weshalb.
Der Mord an Walter Arnold
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Der Schweizer Entwicklungshelfer Walter Arnold erzählte im Juli 1996 sowohl einem Freund als auch einem Bruder, er sei in Madagaskar einer Sache auf der Spur. Das gebe in der Schweiz einen «Riesen-Chlapf». Am Abend, bevor er andere Geberländer an einer Konferenz informieren wollte, wurde er mutmasslich aus seinem Zuhause weggelockt. Am nächsten Tag fand man ihn verprügelt und erdrosselt auf dem Rücksitz seines Autos in einer Gasse in Antananarivo. Ein möglicher Zeuge – der Sicherheitsmann im Wachhaus von Arnolds Garten – wurde später ebenfalls ermordet. Er hätte vielleicht erklären können, warum oder mit wem Walter Arnold spätabends vom Haus wegfuhr, was er aus Sicherheitsgründen sonst nie tat.
Es gibt verschiedene Spekulationen über das Mordmotiv: Einige vermuten einen Konflikt zwischen chinesischen und lokalen Holzfirmen wegen des Verlaufs von Strassen, die mit Schweizer Geldern finanziert wurden. Andere gehen davon aus, dass jemand bei der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) die Veruntreuung von Entwicklungshilfegeldern habe vertuschen wollen. Wieder andere vermuten, ein ehemaliger Deza-Vizedirektor habe verbergen wollen, dass er mit seiner Freundin eine Art Bordell betrieb. Die Schweizer Behörden sistierten die Ermittlungen nach einiger Zeit. Die Witwe und die Schwester von Walter Arnold gingen vor Bundesstrafgericht, um die Behörden zum Weiterermitteln zu zwingen, doch sie unterlagen. Am 17. Juli 2026 verjährt der Mord.
Die Zusammenarbeit mit den madagassischen Behörden sei schwierig gewesen, schreibt die Bundesanwaltschaft auf Anfrage. Und die Deza teilt mit, eine interne Untersuchung habe keine Hinweise auf Missstände bei den von der Deza finanzierten Strassenprojekten ergeben.
So bleiben viele Vermutungen zurück. Unsere eigenen Recherchen haben ja manche Deza-Mitarbeitende in ein schlechtes Licht gerückt.
Sie haben selbst recherchiert?
Ja, mehrmals. Besonders mein Bruder Ruedi hat 1996 monatelang intensiv nach dem Warum gesucht und Fakten zusammengetragen. Er hat es geschafft, dass die Bundesanwaltschaft ein Verfahren aufgenommen hat.
Das ist genau das, was Angehörige brauchen: das Gefühl, ernst genommen zu werden.
Dieser Kampf hat ihn aber zermürbt. Sieben Monate nach Walters Tod hat Ruedi den Freitod gewählt. Er war zwar zuvor schon psychisch fragil, aber ich wage zu bezweifeln, dass es ohne den Mord an Walter so weit gekommen wäre – auch wenn man das natürlich nie mit Sicherheit weiss.
Was hätte Ihrem Bruder damals geholfen?
Die damalige Bundesanwältin Carla del Ponte hat postwendend auf ein Schreiben meines Bruders Ruedi reagiert und ihn zu einem Gespräch eingeladen. Das ist genau das, was Angehörige brauchen: das Gefühl, ernst genommen zu werden. Ruedi hatte häufig das Gefühl, er werde zu wenig ernst genommen und die Behörden gingen der Sache zu wenig nach. Diesen Eindruck hatte ich ebenfalls.
Welches Verhalten der Behörden fanden Sie wenig hilfreich?
Diese Floskeln, man habe alles gemacht. Die Untersuchungsberichte sind für Angehörige häufig sehr ernüchternd.
Wenn das so sachlich abgehandelt wird, tut das weh.
Die Behörden müssen so arbeiten, das verstehe ich als Rechtsanwältin, aber manchmal wäre es besser, es wäre weniger formaljuristisch. Mord ist etwas anderes als ein Diebstahl. Da sind Emotionen dabei. Wenn das so sachlich abgehandelt wird, tut das weh.
Spielt es eine Rolle, dass die Bundesbehörden zuständig waren, die stärker vom Schreibtisch aus arbeiten als eine kantonale Justiz?
Spontan gesagt: Ja. Während meiner Arbeit als Rechtsanwältin habe ich viele gute Erfahrungen mit kantonalen Staatsanwältinnen und Staatsanwälten gemacht. Die haben täglich mit Opfern und Tätern zu tun und sind darin geübt. Insofern wäre es vielleicht besser gewesen, die Urner Justiz wäre zuständig gewesen. Die Betroffenheit der Urner Bevölkerung war nämlich gross. Da wäre jemand aus dem Kanton vielleicht engagierter an die Sache herangegangen.
Hilft es, wenn die Bevölkerung mitleidet?
Ja, sehr. Jeder, der mitfühlt, tut einem gut. Dass man spürt: Es wird nicht einfach abgehakt.
Die Idee der Verjährung ist aber gerade, dass «Rechtsfrieden» einkehrt.
Rechtsfrieden ist bei Mord fast ein zynisches Wort. Friede für wen? Ja, für den Staat.
Durch die Verjährung traut sich eine Person vielleicht eher, ihr Gewissen zu erleichtern.
Als Angehörige hat man lebenslänglich mit dem zu leben. Das Wort «Madagaskar» ist in unserer Familie untrennbar mit dem tragischen Schicksal unserer beiden Brüder verbunden. Für uns gibt es keinen Frieden.
Haben Sie noch Hoffnung, dass der Mord aufgeklärt werden könnte – trotz Verjährung?
Einige von uns Geschwistern haben die etwas gutgläubige Hoffnung, dass ein Mitwisser irgendwann etwas an uns herantragen wird. Durch die Verjährung traut sich eine solche Person vielleicht eher, ihr Gewissen zu erleichtern. Uns würde das helfen, das Warum zu klären. Und diesen Personen würde ja nichts mehr passieren.
Das Gespräch führte Sibilla Bondolfi.

2026.7.1 Juden-Angreifer steht vor Gericht
Richter nimmt Zürcher Terror-Teenie (15) in die Mangel
Im März 2024 kam es in Zürich zu einer Gewalttat: Ein jugendlicher Anhänger des Islamischen Staats (IS) attackierte einen orthodoxen Juden mit einem Messer. Heute startet der Prozess.
01.07.2026, 10:29 Uhr
Prozess ab jetzt nicht mehr öffentlich
Nach dem öffentichen Teil der Befragung wendet sich der Gerichtspräsident kurz an die Medienvertreter. Er sagt, dass die Befragung jetzt unter Auschluss der Öffentlichkeit weitergeht, danach folgen die Plädoyers. Am Schluss bekämen die Medien noch die Anträge der Parteien.
Weiter sagt er, dass der Beschuldigte auf die Fragen zur Person geantwortet habe. Erst als die Medien mithören konnten, habe er sämtliche Antworten verweigert. Den Reservetermin morgen Donnerstag brauche das Gericht nicht mehr, der Prozess könne heute zu Ende geführt werden. Nächster Termin für die Öffentlichkeit: Die Urteilsverkündigung am kommenden Dienstag um 1330 Uhr.
01.07.2026, 10:13 Uhr
Er wollte dem IS bekennen
Mit dem Bekennervideo habe er klar machen wollen, dass er sich zur Terrororganisation IS gehöre, und nicht zu einer anderen Organisation. Er trage trotzdem Lebensfreude in sich, aber der Willen zu sterben sei stärker gewesen, liest der Richter aus seinen Aussagen bei einer Einvernahme vor. Er wäre ja in das Paradies gekommen, da würde es ihm ja gut gehen. Dass er bei dem Einsatz nicht um das Leben gekommen sei, war aus seiner Sicht ein Fehler.
Die Tat habe er mit dem Livestream möglichst vielen Menschen zeigen wollen. Er forderte die Zuschauer auf, die Bilder aufzunehmen und im Internet zu verbreiten.
«Wärend des ganzen Vorfalls lief die Aufnahme mit dem Handy, aber sie steckten es in die Tasche. Darum gibt es nur eine Audio-Aufnahme», sagt der Richter. Darauf sei auch zu hören, wie er sich über die geschlossene Türe der Synagoge aufregt. Dann habe er angekündigt, halt auf einen zu warten, der rauskommt. Dann hörte man: «Jetzt habe ich einen.» Man hörte das Rennen, die Attacke. Und die «Allahu akbar»-Rufe. Die Sanität, die ankommt.
Das Video lief insgesamt 40 Minuten weiter, sagt der Richter. Der Richter möchte wissen: «Was denken Sie heute darüber? Was geht ihnen durch den Kopf, wenn Sie an den Geschädigten denken? Er leidet psychisch und physisch. Er weinte bei der Einvernahme.» Der Beschuldigte sagt weiter nur: «Keine Aussage.»
01.07.2026, 10:00 Uhr
Anleitung zum Bau eines Sprengsatzes
Der Beschuldigte habe eine Recherche durchgeführt, um einen Sprengsoffanschlag durchzuführen. Später habe er eine Recherche zu einer Attacke mit einem Messer durchgeführt. Im März 2024 habe er ein Steakmesser mit Wellenschliff in der Migros gekauft. Damit ist er schliesslich nach Zürich gefahren. Er leistete in einem Post dem IS einen Treueschwur. Er gab sich im Internet den Namen «Schlächter». Der Angeklagte nimmt zu keinem einzigen Vorwurf des vorsitzenden Richters Stellung. Er sagt nur: «Keine Aussage.»
01.07.2026, 09:55 Uhr
Befragung beginnt
Die Einvernahme des Beschuldigten beginnt. Der vorsitzende Richter sagt, dass er jetzt den Blick zwei Jahre zurück richtet, was damals passiert ist. Im Zeitraum ab 2023 habe er Darstellungen über Gewalt konsumiert und weiterverbreitet haben, darunter von der terroristischen Organisation Islamischer Staat. Wie kam es dazu, fragt der Richter. Der Beschuldigte antwortet nur: «Keine Aussage.» Er gibt auf keine Frage des Richters eine Antwort.
Der Richter stellt die Fragen trotzdem. «Was ist in ihnen vorgegangen, als sie die Bilder gesehen haben, wie Leute erschossen oder bei lebendigem Leib verbrannt wurden?» Er sagt nur: «Keine Aussage.» Der Richter informiert über die Aussagen, die der junge Mann zu einem vorherigen Zeitpunkt gemacht hatte. Der Beschuldigte habe 12 VPN Kanäle benutzt. Er habe über einen Kanal pornografische Inhalte verbreitet. Auch dazu sagt der Beschuldigte nichts.
01.07.2026, 09:34 Uhr
Pause nach Befragung zur Person
Der erste Teil, bei welchem die Öffentlichkeit ausgeschlossen wurde, ist zu Ende. Bis um 0945 Uhr wird der Prozess unterbrochen. Die Gerichtsbesucher wirken bereits nach dem ersten Teil erschöpft. Nach der Pause können die Medienschaffenden den Prozess auf der Leinwand mitverfolgen.
01.07.2026, 09:00 Uhr
Prozess beginnt
Der Prozess am Jugendgericht Dielsdorf beginnt. Während der Befragung zur Person sind die Medienvertertreter noch ausgeschlossen, etwa um 0930 Uhr wird die Befragung zur Tat in drei Übertragungssäle übertragen.
Jugendstrafverfahren finden grundsätzlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Wegen dem grossen öffentlichen Interesse aber dürfen in diesem Prozess die akkreditierten Medienschaffenden die Einvernahme zur Sache, zur Urteilseröffnung und teilweise zur mündlichen Urteilsbegründung sehen.
Im Moment findet die Befragung zur Person statt. Was macht er im Leben, wo wohnt er, was arbeitet er. Die Anwälte können Vorfragen stellen oder Beweisanträge stellen.
Der Beschuldigte wurde unter hohen Sicherheitsmassnahmen in Begleitung von Polizei und seinem Verteidiger in den Saal geführt. Er wirkt unsicher, er trägt einen hellgrauen Trainer und Turnschuhe.
01.07.2026, 06:39 Uhr
Um 08.30 geht der Prozess los
2024 hat ein Jugendlicher einen orthodoxen Juden in Zürich mit einem Messer attackiert und schwer verletzt. Beim Täter handelt es sich um einen Schweizer Staatsbürger, der mit drei Jahren eingebürgert wurde. Laut Anklage wollte er «so viele Juden wie möglich zu töten».
Die Tat schockierte die Schweiz. Am 2. März 2024 griff ein damals 15-jähriger Anhänger des Islamischen Staats (IS) in Zürich einen orthodoxen Juden mitten auf der Strasse an. Das Opfer kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Spital und überlebte. Der Täter muss sich heute vor Gericht verantworten.
Bei dem mutmasslichen Täter handelt es sich um einen Schweizer Staatsbürger, der mit drei Jahren eingebürgert wurde. Geboren wurde der Angreifer in Tunesien, diesen Pass besitzt er ebenso.
Nach der Horror-Tat zeigten Recherchen: Der Jugendliche trieb sich vor seiner Tat in kruden Online-Netzwerken umher. Anfänglich harmlose Google-Suchen mündeten in Märtyrer-Fantasien. Die Radikalisierung gipfelte schliesslich in einem Bekennervideo, das er wenige Stunden vor seinem Angriff auf offener Strasse ins Internet hochgeladen hatte.
«So viele Juden wie möglich töten»
Die Anklageschrift enthüllt, dass der Zürcher über Tage und Wochen geplant hatte, «so viele Juden wie möglich zu töten». Im Netz tauschte er sich auf der Suche nach einem geeigneten Tatmittel mit einem Gleichgesinnten darüber aus, wie man am besten Sprengstoff herstellt.
Nachdem ihm aber die Herstellung einer Bombe offenbar zu kompliziert war, entschied der Angreifer sich laut der Anklageschrift, ein Messer als Waffe zu verwenden. Er kaufte sich anschliessend am Tag vor der Tat im Glattzentrum in Wallisellen ZH ein Steakmesser. In den sozialen Medien fragte er einen Unbekannten: «Zu welcher Zeit treffen sich die Juden?» Er habe es darauf abgesehen, Juden beim Gebet in einer Synagoge umzubringen.
Am Abend des 2. März betrat er um 21.20 Uhr die Treppe der Synagoge und versuchte, einzudringen. Er streamte dabei alles live und sagte, an seine Follower gerichtet: «Ach, so ein Mist. Die Tür ist geschlossen. Ich werde also einzelne Operationen durchführen.» Draussen angekommen, war er weiterhin entschlossen, Juden zu töten. Nach vier Minuten und 20 Sekunden traf er am späteren Tatort auf sein Opfer, das auf dem Weg zu seiner Familie war.

2026.7.1 Zoff um möglichen Neustart von Moretti-Restaurant
Sechs Monate nach dem verheerenden Brand von Crans-Montana sorgt das Ehepaar Moretti erneut für Aufregung. Während die Angehörigen der 41 Todesopfer und 115 Verletzten noch immer mit der Tragödie leben, gibt es Hinweise auf eine mögliche Rückkehr ins Gastgewerbe.
Neben der Infernobar Le Constellation haben Jacques und Jessica Moretti zwei weitere Restaurants geführt: das Vieux Chalet in Lens sowie das Senso in Crans-Montana. Beide Lokale sind seit der tödlichen Silvesternacht geschlossen. Das könnte sich zumindest bei einem der beiden nun ändern – eine Nachricht, die die Opferfamilien Sturm laufen lässt.
Wie «Le Parisien» berichtet, fordert eine Petition von Schweizer, französischen und italienischen Opferfamilien, dass die Lokale geschlossen bleiben. Mehr als 25’000 Menschen haben unterschrieben. Die Familien betonen: «Wir verlangen kein Urteil vor dem Gericht. Die Unschuldsvermutung respektieren wir. Aber auch Anstand und der Respekt vor den Toten zählen.»
Hervé Abello, der Vater einer schwer verletzten Französin (19), sagt gegenüber «Le Parisien»: «Natürlich reagieren wir als Familien der Opfer besonders sensibel. Aber es stellt sich die Frage nach Vorsicht und Vertrauen.»
Wer übernimmt die Lokale?
Ursprünglich wollte das Betreiberpaar das Restaurant Le Vieux Chalet in Lens VS am 1. Mai 2026 wiedereröffnen. Die Staatsanwaltschaft stoppte die geplante Wiedereröffnung jedoch kurzfristig.
Nun zeigen Recherchen der französischen Zeitung, dass ein ehemaliger Koch des Vieux Chalet Ende Mai eine neue Firma mit derselben Adresse wie das Restaurant gegründet hat. Der Zweck: unter anderem der Betrieb von Restaurants, Bars und Hotels. Der Zeitpunkt sorgt für Fragen. Auch der italienische Botschafter in der Schweiz, Gian Lorenzo Cornado, spricht sich gegen eine schnelle Rückkehr der Betriebe aus.
Die Gemeinde Lens erklärt hingegen, ein allfälliges Gesuch werde nach den gleichen Regeln geprüft wie jedes andere.

2026.7.1 Gemeindepräsident von Crans-Montana nennt erschreckende Zahl
Brandopfer könnten 15 Jahre auf Entschädigung warten!
Die Opfer der Brandkatastrophe im Le Constellation müssen womöglich 15 Jahre auf ihre Entschädigung warten. Gleichzeitig will Crans-Montana mit jährlichen Rückstellungen vorsorgen, sagt Gemeindepräsident Nicolas Féraud.
Das Inferno vom Neujahrstag lässt das Dorf nicht los. Während die Angehörigen um ihre Liebsten trauern, droht Crans-Montana VS ein juristischer Marathon. Bis das zivilrechtliche Verfahren abgeschlossen ist und die Opfer vollumfänglich entschädigt werden, kann es ewig dauern.
«Wir rechnen mit dem Ende des zivilrechtlichen Verfahrens in fünfzehn Jahren», sagt Gemeindepräsident Nicolas Féraud im Interview mit der «NZZ».
Ein kleiner Lichtblick, aber ein Problem
Für Crans-Montana steht finanziell viel auf dem Spiel. «Dann gibt es natürlich das Risiko, dass wir eine gewaltige Summe zahlen müssen», so Féraud. Um Konkurse zu verhindern und die Kosten stemmen zu können, bilde die Gemeinde nun jährliche Rückstellungen.
Dabei gibt es Bemühungen um schnelle finanzielle Hilfe. Der Kanton Wallis hat vom Bund den Auftrag erhalten, pro Opfer 50’000 Franken auszuzahlen und dem Bund in Rechnung zu stellen. Der Kanton bestätigte Ende Juni gegenüber Blick, bislang 88 von insgesamt 125 Entschädigungen überwiesen zu haben.
Ein kleiner Lichtblick: Ein runder Tisch des Bundes soll zügig erste Hilfszahlungen für die betroffenen Familien aushandeln. Das Problem: Tatsächlich ist der runde Tisch bis heute nicht zusammengetreten.
Familie I. allein fordert 56 Millionen Franken
Das versprochene Geld vom Kanton reicht zudem nicht aus. Es geht um Forderungen in Millionenhöhe. Zum Beispiel von den Geschwistern Fabienne und Gilles I.*, die bei der Katastrophe schwer verletzt wurden.
Für die körperlichen Folgen und die traumatischen Erlebnisse, die sie bis heute verfolgen, fordern allein die beiden je 25 Millionen Franken Schadenersatz von den Verantwortlichen. Auch die Eltern und ein weiterer Bruder wollen zusammen zusätzliche 6 Millionen. Insgesamt beläuft sich die Forderung der Familie I. auf 56 Millionen Franken!
Kein Rücktritt trotz Strafverfahren
Während die Opfer warten müssen, steht Féraud selbst im Zentrum der Kritik. Ein tödliches Versäumnis steht im Raum: Die Gemeinde hätte die Bar Le Constellation seit 2019 jährlich auf Brandschutz prüfen müssen – was nicht passierte. Féraud ist heute einer von 15 Beschuldigten im laufenden Strafverfahren.
Einen Rücktritt schliesst er dennoch aus. «Ich will weiter für Crans-Montana kämpfen», sagt er zur «NZZ». Den Vorwurf, sein Amt und seine Rolle als Beschuldigter seien ein Interessenkonflikt, wehrt er ab: «Mein einziges Interesse ist, dass wir die Wahrheit finden.» Bei Themen rund um die Untersuchung tritt er im Gemeinderat konsequent in den Ausstand.

2026.6.30 «Schweizer Elon Musk». Jaussi zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt
Das Freiburger Wirtschaftsstrafgericht hat Pascal Jaussi, den Gründer von Swiss Space Systems (S3), zu einer fünfeinhalbjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
Der Raumfahrtunternehmer wurde unter anderem der Veruntreuung, des Betrugs, der Urkundenfälschung und Brandstiftung für schuldig befunden.
Das Gericht befand zudem, dass Jaussi den Konkurs seines Unternehmens mit einem inszenierten Brandanschlag auf sich selbst habe vertuschen wollen.
Einst als «Schweizer Elon Musk» gefeiert, versprach Jaussi, den Zugang zum Weltraum zu revolutionieren. Mit dem Plan, Minisatelliten ins All zu schicken und «Zero-Gravity»-Flüge anzubieten, sammelte Jaussi grosse Geldsummen. Allein der Ticketverkauf für die Schwerelosigkeitsflüge brachte 1.64 Millionen Franken ein – abgehoben ist aber niemand.
Stattdessen endete der Traum im Januar 2017 im Konkurs. Jaussi hinterliess laut Anklage ein Defizit von 31.6 Millionen Franken. Die Verteidigung bestritt diese Schadenssumme, ein Antrag auf Neubewertung wurde vom Gericht aber abgelehnt.
Inszenierter Brandanschlag
Neben der Insolvenz des Unternehmens befasste sich das Gericht auch mit dem Übergriff, dem Jaussi nach eigenen Angaben 2016 zum Opfer gefallen war, als er mit schwersten Verbrennungen in einem Wald in der Broye aufgefunden wurde.
In den Augen der Staatsanwaltschaft handelte es sich um eine Inszenierung, die darauf abzielte, die Insolvenz seines Unternehmens hinauszuzögern. Das Gericht schloss sich der These an, dass es sich beim mysteriösen Vorfall vom August 2016 um eine Inszenierung handelte.
Seine Strafe wurde dadurch aber nicht verschärft. Nach Ansicht des Gerichtspräsidenten Alain Gautschi hatte der Unternehmer «mit seinem eigenen Leib ausreichend bezahlt». Er bezog sich damit auf Jaussis damals erlittene körperliche Verletzungen.
Von weiteren Anklagepunkten wurde Jaussi hingegen freigesprochen, darunter der Unterlassung der Buchführung.
Die Staatsanwaltschaft hatte für Jaussi acht Jahre Gefängnis gefordert, die Verteidigung plädierte auf Freispruch.

2026.6.30 Urteil in Solothurn
Mörder von Bellach muss lebenslänglich hinter Gitter – Therapie zuerst
Der 22-Jährige tötete 2023 eine ihm völlig unbekannte 17-jährige Velofahrerin. Nun ordnet das Gericht neben der Höchststrafe eine intensive Behandlung in geschlossener Einrichtung an.
Der 22-Jährige, der im April 2023 in Bellach SO eine Jugendliche brutal ermordet hat, wird mit lebenslänglichem Freiheitsentzug bestraft. Die Strafe wird zu Gunsten einer stationären Massnahme aufgeschoben, wie das Amtsgericht Solothurn-Lebern am Dienstag bekanntgab.
Der junge Mann muss also in einer geschlossenen Einrichtung eine intensive Therapie absolvieren. Der geständige Schweizer hat bereits im Herbst 2023 eine stationäre Massnahme in der entsprechenden Abteilung der Justizvollzugsanstalt Pöschwies angetreten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Es kann ans Obergericht des Kantons Solothurn weitergezogen werden. Vor dem Amtsgericht hatte die Staatsanwältin am Montag letzter Woche eine lebenslängliche Freiheitsstrafe gefordert. Die Verteidigerin plädierte für elf Jahre.
Einig waren sich die Parteien, dass der psychisch schwer gestörte Beschuldigte dringend eine stationäre Massnahmen benötigt. Bei einer solchen ist ein Entlassungstermin nicht im Voraus festgelegt, sondern hängt vom Behandlungserfolg ab. Sie kann jeweils nach fünf Jahren um weitere fünf Jahre verlängert werden und wird deshalb im Volksmund auch «kleine Verwahrung» genannt.
Die Zeit in der Massnahme wird an die Dauer der Freiheitsstrafe angerechnet. Bewährt sich die Behandlung nicht, so steht ein Wechsel in den Strafvollzug an. Wenn nötig, kann das Gericht nachträglich eine Verwahrung anordnen.
Gerammt, gewürgt, totgefahren
Der geständige Schweizer hatte in der Nacht auf den 8. April 2023 in Bellach eine ihm völlig unbekannte 17-jährige Velofahrerin erblickt und beschlossen, sie zu töten. Mit einem Lieferwagen rammte er sie von hinten, sie stürzte, blieb aber unverletzt. Dann wollte er sie niederschlagen, aber sie entkam und flüchtete über eine Wiese. Er rannte ihr nach, würgte sie und liess die vermeintlich Tote liegen.
Als er schon wegfahren wollte, sah er, dass sie sich aufrappelte. Er stieg ins Auto und fuhr über die Wiese direkt auf das Opfer los. Die junge Frau geriet unter den Wagen, den er nun vor- und rückwärts bewegte, so dass er immer tiefer in den weichen Boden einsank. Das Opfer wurde totgedrückt.

2026.6.30 Le Tribunal de la Sarine le jugeait pour la deuxième fois. Un beau-père violeur condamné à huit ans et demi de prison
Condamné pour des abus sexuels abjects commis sur sa belle-fille durant près de six ans, ce Franco-Suisse de 66 ans a tenté par tous les moyens d’échapper à la justice.

2026.6.30 SVP-Jungpolitikerin spricht über Hölle mit Ex-Freund
«Er hat mich entführt und vergewaltigt»
Ihr einstiger Partner akzeptierte das Beziehungsaus nicht, stellte ihr nach und verschleppte sie mehrfach quer durch die Schweiz. Mit Blick spricht SVP-Jungpolitikerin Ozzin Jun über das Erlebte – und wie sie sich wieder zurück ins Leben kämpfte.
Wie fühlt es sich an, wenn der Mensch, den man einmal geliebt hat, plötzlich zum Kidnapper wird? SVP-Jungpolitikerin Ozzin Jun (27) aus Urdorf ZH weiss es. Vor sieben Jahren wurde die in Korea geborene Unternehmensberaterin von ihrem Ex-Freund mehrmals quer durch die Schweiz verschleppt.
Wenn Jun heute mit Blick über diese Zeit spricht, wirkt sie gefasst. Fast schon distanziert, als würde das Erlebte jemand anderen betreffen. Doch das war damals anders: «Es gab wirklich keinen Tag, an dem ich nicht geweint habe.»
«Wir waren sehr schnell ein Paar»
Kennengelernt haben sich die beiden im Sommer 2018 bei der Arbeit. «Wir waren sehr schnell ein Paar», sagt Jun. Doch schon bald habe der Mann begonnen, sie krankhaft zu kontrollieren. Als sie sich am 7. Februar 2019 endgültig trennen wollte, sei die Situation eskaliert: «Er flehte mich an, bei ihm zu bleiben, und drohte damit, sich das Leben zu nehmen.»
An diesem Abend stand der Mann vor ihrer Haustür und sagte, er wolle sterben. Aus Angst, er würde sich etwas antun, nahm ihn Juns Familie für eine Nacht auf. «Ich erinnere mich, dass meine Mutter alle Messer versteckte und er in einem anderen Zimmer schlafen musste.»
Doch kaum war er am nächsten Morgen aus dem Haus, ging der Terror weiter: Er rief sie bis zu 100-mal am Tag an, wartete vor ihrer Haustür oder lauerte ihr vor der Schule auf. Blockierte sie seine Nummer, nutzte er eine unterdrückte Nummer oder schrieb ihr über die sozialen Medien.
Die erste Entführung
Jun sah in dieser Zeit keinen anderen Ausweg, als ihn nochmals zu treffen. «Er versprach mir, dass er mich dann in Ruhe lassen würde», sagt sie. Ein fataler Irrtum.
Am Abend des 11. Februar 2019 stieg sie zu ihm ins Auto. Zuerst sei er nett gewesen, doch als sie die Trennung bestätigte, raste er plötzlich los. Ihr Weinen und Flehen hätten nichts gebracht. «Er sagte mir, dass er mich nur dann nach Hause bringen werde, wenn ich wieder mit ihm zusammenkomme.» Da wusste sie, was zu tun war: «Ich musste mitspielen und so tun, als würde ich ihn noch lieben.» Sie ist überzeugt, dass er sie nur deshalb wieder nach Hause brachte.
Die ständigen Nachrichten, Anrufe und die Drohung, dass er jederzeit wieder auftauchen könnte, machten sie wahnsinnig. «Und dann ist da diese leise Hoffnung, dass ein letztes Gespräch alles beendet.» Doch selbst die Polizei war machtlos: «Sie meinten, ich solle anrufen, wenn wieder etwas passiert. Also dann, wenn es eigentlich schon zu spät ist.»
Schwere Vorwürfe: «Er hat mich vergewaltigt»
Kurz darauf entführt er sie mit dem Auto nach Freiburg. Dort, erzählt sie, sei es in einem Hotelzimmer zu sexueller Gewalt gekommen. Jun erhebt schwere Vorwürfe: «Er hat mich vergewaltigt. Ich habe mich danach so dreckig gefühlt und geschämt, dass ich es nicht einmal meiner Mutter sagen konnte.»
Eine weitere Entführung führte dann zu einem Polizeieinsatz und zog später eine Anklage von Amtes wegen nach sich. Am 24. Februar 2019 bat er sie im Auto um eine letzte Chance. Als sie ablehnte, lenkte er den Wagen statt zu ihr nach Hause auf die Autobahn Richtung Solothurn. Dabei habe er ihr gedroht, sie nach Frankreich zu verschleppen und dass sie ihre Familie nie wiedersehen werde.
«Ich dachte, er könnte mich umbringen»
Jun bekam Todesangst: «Ich hatte in dem Moment das Gefühl: Wenn es schlimm läuft, bringt er mich um. Ich hatte nichts mehr zu verlieren und wollte einfach nur überleben.» Ihr Schreien («Lass mich hier raus!») und ihr Toben brachten ihn schliesslich dazu, an einer Autobahnraststätte anzuhalten.
In einem unbewachten Moment schickte sie einem Kollegen ihren Standort: «Hilf mir, ich bin entführt worden.» Als ihr Ex von der Nachricht erfuhr, nahm er ihr das Handy weg und schmetterte es auf den Boden. Kurz darauf liess er sie allein an der Raststätte zurück. «Ich weiss nicht mehr, wie viel Zeit verging, doch ich sass einfach dort an der Tankstelle, komplett orientierungslos, und weinte.»
Wenig später stoppte die alarmierte Polizei den Mann. Aufgehört, sie zu belästigen, habe er aber erst, als das Strafverfahren lief: «Offenbar ist ihm klar geworden, dass weitere Kontaktversuche schwerwiegende Konsequenzen haben könnten.»
Freispruch vom Vergewaltigungsvorwurf
Das Gericht bestätigte später nicht alle Anschuldigungen. Der Ex-Freund wurde in den Punkten Vergewaltigung und sexuelle Nötigung «im Zweifel für den Angeklagten» freigesprochen. Das ist bei Vieraugendelikten keine Seltenheit, wenn eindeutige Zeugen oder Beweise fehlen. Der Mann wollte auf Blick-Anfrage keine Stellung dazu nehmen.
Das Strafgericht des Saanebezirks verurteilte den Mann im Februar 2022 jedoch wegen Freiheitsberaubung und Entführung, mehrfacher Nötigung, versuchter Nötigung und Sachbeschädigung. Er erhielt eine bedingte Freiheitsstrafe von 24 Monaten bei einer Probezeit von fünf Jahren.
Für die Zürcherin war das nur schwer zu ertragen: «Es hat mich fertiggemacht, dass er nach all dem, was er mir angetan hat, noch immer frei herumlief – und es auch anderen Frauen antun könnte.»
Der lange Weg der Heilung
Scham, Angst und das zerstörte Vertrauen in das eigene Urteil prägten die Jahre danach. «Bis heute bekomme ich Panik, wenn ich einen schwarzen Mercedes sehe oder jemanden, der ihm ähnlich sieht», erzählt Jun.
Mit ihrer Geschichte will sie auf die vielen gefährlichen und komplizierten Facetten von häuslicher Gewalt aufmerksam machen. Und: «Ich will eine Stimme sein für alle Frauen, die im Stillen leiden.»
Deshalb setzt sie sich auch politisch für besseren Opferschutz und Präventionsmassnahmen ein – obwohl das nicht immer der SVP-Parteilinie entspricht. «Für mich ist diese Thematik ein Anliegen, bei dem alle Parteien zusammenarbeiten müssen.»
«Ich habe überlebt»
Seit diesem Mai ist die 27-Jährige glücklich verheiratet und führt ihr eigenes Coaching-Business. Der Glaube an Gott, ihr verständnisvoller Mann und der feste Wille, nicht in der Opferrolle stehen zu bleiben, hätten ihr geholfen, diesen Terror zu verarbeiten.
«Ich habe überlebt», sagt Jun am Ende des Gesprächs mit einem Lächeln. «Und ein neues Leben geschenkt bekommen.»

2026.6.30 Aliyah B. (†17) brutal gerammt, gewürgt, zerquetscht
Lebenslänglich! Richterin verurteilt Roger T. (22) wegen Mordes
Roger T. beging im Jahr 2023 ein unfassbares Verbrechen. Auf dem Weg aus dem Ausgang nach Hause überfuhr er Aliyah B. (†17) Er würgte und zerquetschte die Teenagerin sogar. Der kranke Grund: Er wollte schon immer mal eine Frau umbringen.
30.06.2026, 15:28 Uhr
Eindrückliche Worte der Gerichtspräsidentin
Das sei das Ende der juristischen Beurteilung, sagt die Gerichtspräsidentin.
«So ein Verhalten hat in unserer freien Gesellschaft einfach keinen Platz», sagt sie nun direkt zu Roger T. Und weiter: «Wir erwarten von Ihnen, dass Sie endlich dies tun, was Sie unserer Meinung nach nicht getan haben: Verantwortung für das Abscheuliche, das Sie getan haben, übernehmen.» Er solle eine ehrliche Auseinandersetzung mit seiner Tat führen und überlegen, was er für ein Mensch sei und was er künftig für einer sein möchte. Er habe Aliyah das Leben genommen und das ihrer Familie zerstört. «Nicht Sie sind das Opfer», sagt die Gerichtspräsidentin.
Weiter sagt sie: «Sie werden lange nicht freikommen. Und das Dunkle in Ihnen soll geheilt werden, hoffen wir. Wir haben schliesslich ein Gesetz der Resozialisierung.» Ansonsten müssten dann die Fachpersonen die richtigen Schlüsse ziehen.
Es sei nun viel zu lange um den Täter gegangen, sagt die Gerichtspräsidentin weiter. Sie redet nun zu den Angehörigen von Aliyah, spricht ihnen «tiefes Mitgefühl» für diesen «riesigen und unfassbaren Verlust» aus. Man habe als Gericht erfahren dürfen, was Aliyah für ein besonderer Mensch war. «Nichts kann diese Lücke wieder füllen, auch unser Urteil nicht.»
Die Gerichtspräsidentin wird nun selber emotional, ihre Stimme verändert sich. Im Gerichtssaal kämpfen viele mit den Tränen. Sie wünscht den Angehörigen von Aliyah, dass sie zur Ruhe kommen, Frieden finden und die gegenseitige Unterstützung den Schmerz erträglich machen. Die Gerichtspräsdientin sagt abschliessend eindrücklich: «Wir hoffen, dass sie wieder ein glückliches Leben führen können. Das möchte sicherlich auch Aliyah.»
Die Urteilsverkündung ist nun geschlossen.
Roger T. wird in Handschellen und Fussfesseln zurück ins Gefängnis geführt.
Danke für die Aufmerksamkeit.
30.06.2026, 15:08 Uhr
«Schwere Persönlichkeitsstörung»
Nachdem klar gewesen sei, dass der Beschuldigte keine Stimmen hörte, wie er angab, stützt das Gericht auch die Einschätzungen der Gutachterin. Heisst: Roger T. hat eine «schwere Persönlichkeitsstörung», die behandelt werden kann. Deshalb auch die Anordnung der stationären, therapeutischen Massnahme.
30.06.2026, 15:03 Uhr
Lebenslänglich heisst nicht lebenslänglich
«Für den Mord an Aliyah kommt nur die Höchststrafe in Frage, nämlich lebenslänglich», sagt die Gerichtspräsidentin. Anmerkung des Schreibenden: Lebenslänglich bedeutet in der Schweiz nicht zwingend, dass Roger T. bis an sein Lebensende im Gefängnis bleiben muss. Er könnte nach 15 Jahren bedingt entlassen werden, sofern sein Verhalten es zulässt und keine Gefahr für die Öffentlichkeit besteht. Da er bereits über drei Jahre einsitzt, könnte er also in zwölf Jahren einen Antrag auf Freilassung stellen.
30.06.2026, 14:57 Uhr
«Ein Beschuldigter, der sich schämt und bereut, der tritt anders auf»
Roger T. sei während dem ganzen Vorfahren und auch danach «sehr auf seine Taktik bedacht» gewesen, sagt die Gerichtspräsidentin. «Es wirkt alles sehr berechnend und passt nicht zu echter Reue und Einsicht.» Auch bei der Hauptverhandlung habe Roger T. Aussagen zum Tatgeschehen verweigert. Laut der Verteidigung habe er dies aus Respekt gegenüber der Angehörigen getan. Nur: «Ein Beschuldigter, der sich schämt und bereut, der tritt anders auf», sagt die Gerichtspräsidentin. Sie spricht auch von der Zahl 1, die der Beschuldigte sich habe tätowieren lassen wollen. Dafür, dass er einen Menschen getötet habe.
30.06.2026, 14:47 Uhr
Bei der Polizei «gegrinst»
Die Gerichtspräsidentin atmet nun schwer, dann sagt sie: «Er ist auf eine Art und Weise vorgegangen, da fehlen auch dem Gericht die Worte.» Roger T. sei am Tatabend rumgefahren, auf der Suche. Er habe wie ein Raubtier gelauert. Und habe Aliyah gefunden. Er habe ihre Wehrlosigkeit ausgenützt. Für Aliyah habe ein Überlebenskampf angefangen. «Roger T. ging heimtückisch vor, zeigte zu keiner Zeit Erbarmen», so die Gerichtspräsidentin. «Er hat sich über ihr Leben hinweg gesetzt. Aliyah musste lange leiden.» Der Tod von Aliyah sei «so völlig sinnlos». Roger T. habe eine Gefühlskälte an den Tag gelegt, sogar bei der Polizei «gegrinst».
30.06.2026, 14:38 Uhr
Weitere Schuldsprüche
Die Gerichtspräsidentin spricht nun von den Waffen, die bei Roger T. sichergestellt wurden und von den Sachbeschädigungen, die er begangen hat. Auch da gibt es Schuldsprüche.
30.06.2026, 14:35 Uhr
Mutter von Aliyah regungslos
Die Mutter von Aliyah, die nur wenige Meter neben dem Täter in der gleichen Tischreihe sitzt, zeigt sich während den Ausführungen der Gerichtspräsidentin regungslos. Sie schaut geradeaus zum Gericht, würdigt Roger T. keines Blickes.
30.06.2026, 14:32 Uhr
«Skrupellos gehandelt»
Roger T. habe «skrupellos gehandelt», sagt die Gerichtspräsidentin weiter. Die Cannabis-Rückstände, die man bei ihm nach der Tat im Blut gefunden habe, hätten keinen Einfluss auf die Tat gehabt, sie würden eher beruhigen. Er habe die Handlungen bewusst durchgeführt. «Sein Denkvermögen und sein Handeln waren zu keinem Zeitpunkt eingeschränkt», sagt die Gerichtspräsidentin.
30.06.2026, 14:26 Uhr
Zellennachbar verpetzte Roger T.
Die Gerichtspräsidentin spricht von einem Zellennachbar von Roger T. Dieser habe von Details gewusst, die er nicht einfach so habe wissen können. Etwa das Würgen von Aliyah. Heisst: Roger T. hat sich bei einem Zellennachbar verraten. Dieser verpetzte Roger T. dann bei den Untersuchungsbehörden. «Er wollte dem Opfer das Leben nehmen, um des Tötens willen», so die Gerichtspräsidentin.
30.06.2026, 14:20 Uhr
Zuerst «Stimmen» gehört, dann Geständnis
Roger T. habe zuerst von «Stimmen» gesprochen, die er gehört habe. Erst bei der zehnten Einvernahme habe erste Geständnisse abgelegt. Er habe «einfach mal wissen wollen», wie es ist, jemanden zu töten, so die Gerichtspräsidentin. Auch ein sexueller Aspekt habe bei Roger T. mitspielen können. Es habe auch Gewaltphantasien bei ihm gegeben.

2026.6.30 6 Monate nach Inferno von Crans-Montana – 14 Beschuldigte und 25 Opfer im Spital
Warum gibt es noch keine Anklage?
Ein halbes Jahr nach der verheerenden Brandkatastrophe in Crans-Montana kämpfen viele Überlebende noch um ihre Gesundheit, während die juristische Aufarbeitung Fahrt aufnimmt. Eine Zwischenbilanz sechs Monate nach der Katastrophe.

Walter Arnold (rechts) und sein Freund Jan Stiefel (links) waren Anfang der 1990er-Jahre für die Deza in Madagaskar tätig.
2026.6.29 Walter Arnold. Mord an Schweizer Entwicklungshelfer verjährt ungeklärt
Walter Arnold wollte Missstände aufdecken – kurz darauf war er tot. Warum er sterben musste, werden wir wohl nie erfahren. Der Fall steht kurz vor der Verjährung.
Wenn Jan Stiefel über seinen Freund Walter Arnold spricht, gerät seine Stimme zuweilen ins Stocken. Die Erinnerungen wühlen ihn auf. Dreissig Jahre haben den Schmerz kaum gemildert.
In den 1990er-Jahren arbeiteten beide für die Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (Deza) in Madagaskar. Arnold im Strassenbau, Stiefel im Pflanzenschutz.
«Walter und ich haben uns auf Anhieb verstanden», erzählt Stiefel. Sie hätten sich jeweils im Kooperationsbüro in der Hauptstadt getroffen. «Wir sprachen über praktische Dinge und darüber, dass das Programm in Madagaskar nicht gerade toll organisiert war.»
Einem Skandal auf der Spur
Eines Tages erzählte ihm Walter Arnold, er sei da einer Sache auf der Spur. «Er sagte, wenn er die Informationen und Unterlagen zusammengetragen habe, gebe das in der Schweiz einen Riesen-Chlapf», so Stiefel. Er habe vorgehabt, andere Geber an einer Konferenz zu informieren.
Doch dazu kam es nicht mehr. In der Nacht vor besagtem Treffen starb Walter Arnold. Man fand ihn gefoltert und erdrosselt auf der Rückbank seines Autos.
Wer gab den Mord in Auftrag?
Im Laufe der Zeit kursierten zahlreiche Spekulationen darüber, warum Walter Arnold sterben musste. Einige vermuten einen Konflikt zwischen chinesischen und lokalen Holzfirmen über den Verlauf von Strassen, die mit Schweizer Geldern finanziert wurden und die sie als Transportwege nutzen wollten.
Andere gehen davon aus, jemand bei der Deza habe versucht, die angebliche Veruntreuung von Entwicklungshilfegeldern zu vertuschen. Wieder andere vermuten, ein ehemaliger Deza-Vizedirektor habe verbergen wollen, dass er angeblich mit seiner Freundin eine Art Bordell betrieb.
Was auch immer das Motiv war, wir werden es wohl nie erfahren. Der Mord an Walter Arnold verjährt bald – ungelöst.
Missstände bei der Deza?
Jan Stiefel bedauert, dass damit auch die mutmasslichen Missstände bei der Deza im Dunkeln bleiben. Vieles erscheint ihm verdächtig: «Walters Laptop ist verschwunden, seine Leiche wurde ohne Einwilligung der Witwe kremiert – es wirkte, als sollte hier etwas unter Verschluss bleiben.»
Vor allem das Desinteresse der Schweizer Behörden habe ihn schockiert. Die Witwe und die Schwester von Walter Arnold gingen sogar vor Gericht, um die Behörden zum Weiterermitteln zu zwingen. Vergeblich.
Die Zusammenarbeit mit den madagassischen Behörden sei schwierig gewesen, schreibt die Bundesanwaltschaft auf Anfrage. Trotz umfangreicher und langjähriger Ermittlungen habe der Täter nicht identifiziert werden können.
Könnte ein Seil das Geheimnis lüften?
Box zuklappen
Walter Arnold wurde mit einem Strick erdrosselt. Die madagassischen Behörden sicherten den Strick, doch 1996 steckte die DNA-Technologie noch in den Kinderschuhen. Der Anwalt der Familie von Walter Arnold, Pierre André Rosselet, ist überzeugt, dass an dem Seil noch DNA-Spuren des Täters zu finden wären. «Damals war es sehr schwierig, DNA-Spuren auszuwerten. Mit der heutigen Technik wäre dies sehr wohl möglich, ja sogar einfach. Aber das nützt jetzt auch nichts mehr, weil der Fall verjährt.»
Und die Deza teilt mit, sie habe aufgrund der Vorwürfe zu Unregelmässigkeiten eine interne Untersuchung zum Projektmanagement eingeleitet. Diese habe keine Hinweise auf Unregelmässigkeiten oder Missstände bei den von der Deza finanzierten Strassenprojekten ergeben.
Das Parlament will, dass Mord nicht mehr verjährt. Für den Fall Walter Arnold kommt das allerdings zu spät. Tauchen bis am 17. Juli 2026 keine neuen Hinweise auf, tritt Verjährung ein.

2026.6.29 Jung, männlich, aus Nordafrika – so perfid gehen Grenzgänger-Autodiebe vor
Hunderte Einbrüche erschüttern die Schweiz
Sie sind jung und männlich. Sie kommen aus Frankreich in die Schweiz und klauen Luxusautos. Jeden Tag. Die Rekrutierung passiert via Social Media. Blick hat den ganzen Prozess mitverfolgt: Undercover, von Rekrutierung bis Einbruch.

2026.6.27 Linksextreme begehen mehr Gewalt als Rechtsextreme: Die blinden Flecken der Justiz

2026.6.25 Spürhund findet Sperma nach Sexualdelikt – vier Männer verhaftet
Nach monatelangen Ermittlungen hat die Kantonspolizei Bern vier mutmassliche Täter identifiziert. Ihnen wird vorgeworfen im Juni 2025 eine Frau in Bern sexuell missbraucht zu haben.
Vier mutmassliche Sexualstraftäter im Alter zwischen 16 und 21 Jahren konnten nach mehrmonatigen Ermittlungen identifiziert und festgenommen werden, wie die Kantonspolizei Bern mitteilt. Ihnen wird vorgeworfen, am 29. Juni 2025 kurz vor Mitternacht eine Frau beim Balkon Alpeneggstrasse-Silderstrasse in Bern sexuell missbraucht zu haben.
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Die Einsatzkräfte der Polizei fanden damals eine Frau vor, die von Drittpersonen betreut wurde. Beim Anblick der sich nähernden Personen liessen die Männer von der Frau ab und flüchteten. Das Opfer wurde anschliessend mit einer Ambulanz in ein Spital gebracht. Die Suche nach den mutmasslichen Tätern war zu Beginn erfolglos.
Polizeihund fand Spermaspuren
Im Rahmen der Ermittlungen konnten am Tatort unter anderem mithilfe von kriminalistischen Ermittlungshunden, die insbesondere auf das Auffinden von Spermaspuren trainiert sind, Spuren gesichert werden. Diese, sowie monatelange Ermittlungen, führten schliesslich zur Identifikation von vier mutmasslichen Tätern.
Die Männer konnten anschliessend im August 2025 im Kanton Fribourg, im Dezember 2025 und im Januar 2026 im Kanton Bern in Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Fribourg angehalten und vorläufig festgenommen werden.
Täter teilweise geständig
Drei der vier mutmasslichen Täter befinden sich seither in Untersuchungshaft. Ihnen wird unter anderem Missbrauch einer urteilsunfähigen oder Missbrauch einer zum Widerstand unfähigen Person vorgeworfen. Sie sind teilweise geständig, die ihnen vorgeworfenen Taten begangen zu haben.
Die Männer werden sich vor der Justiz verantworten müssen.

2026.5.31 Geheimes Konto von Jessica Moretti aufgetaucht
Neue Enthüllungen um Jessica Moretti: Eine Informantin berichtete von einem geheimen Bankkonto und einer Revolut-Kreditkarte ohne Limit. Am Freitag wird das Ehepaar in Sitten VS verhört.
Darum gehts
KI-generiert, redaktionell geprüft
Jessica und Jacques Moretti werden am Freitag in Sitten befragt
Jessica Moretti soll ein geheimes Revolut-Konto ohne Geldlimit besitzen
Ermittlungen: Verdacht auf Geldwäsche und verschleierte Schulden in Millionenhöhe
Am Freitag muss sich das Ehepaar Jessica und Jacques Moretti in Sitten VS einer Doppelbefragung stellen. Die erneute Vernehmung der Le-Constellation-Betreiber wird mit grosser Spannung erwartet. Die beiden werden gleichzeitig von der Justiz befragt, um widersprüchliche Aussagen zu vermeiden.
Die Ermittler wollen dabei vor allem klären, wer dafür verantwortlich war, dass die Notausgänge in der Brandnacht verschlossen oder blockiert waren. Gegen die Morettis wird aber nicht nur wegen der Brandkatastrophe in Crans-Montana VS ermittelt, sondern auch wegen mutmasslicher Geldwäscherei. Diesbezüglich ist nun ein neuer Hinweis aufgetaucht.
Wie die «SonntagsZeitung» berichtet, erzählte eine Informantin aus Frankreich der Walliser Staatsanwaltschaft von einem geheimen Bankkonto von Jessica Moretti.
Geflecht von Schulden
Laut der Informantin habe Jessica Moretti von einer unbekannten Person eine Revolut-Bankkarte erhalten. Weil die Karte kein Geldlimit haben soll, hätte die Informantin mögliche Geldwäscherei vermutet. Dieser Hinweis deckt sich mit einem Bericht, den die Geldwäscherei-Meldestelle MROS verfasst hat. Demnach soll Jessica Moretti regelmässig Geld zwischen ihren Betrieben hin- und hergeschoben haben.
Die Ehefrau von Jacques Moretti war Geschäftsführerin der drei Gastrobetriebe, die dem Paar gehörten. Aus diesen Transaktionen sei ein Geflecht von Schulden entstanden. Die Ermittler beschreiben die Moretti-Firmen als «leere Hüllen», deren Liquidität durch ein komplexes System von Hin- und Herüberweisungen vorgetäuscht werde.
Zudem bestehe laut dem MROS-Bericht der Verdacht, dass gewisse Gelder der Morettis nicht versteuert oder deklariert worden seien. In dem Bericht ist ausserdem bereits von einem Revolut-Konto die Rede. x1200

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2026.5.31 Anschlag von Winterthur: Zwischen Jihad und Wahn

Im Profil von Attentätern wie N.D. vermischen sich vermehrt psychische Krisen mit extremistischem Gedankengut. Doch gerade jene Risikoabklärungen, die bei Terrorgefahr entscheidend sind, gehören in der Akutpsychiatrie nicht zum Standard.

Nach knapp drei Stunden ist die Spurensicherung beendet. Um 11 Uhr 23 reissen Kantonspolizisten die rot-weissen Absperrbänder am Gleis 3 herunter, und der Bahnhof Winterthur sieht aus wie immer. Wäre da nicht ein hartnäckiger dunkler Fleck auf dem Perron. Mitarbeiter des SBB-Facility-Managements schrubben ihn nochmals mit Seifenwasser. «Es ist immer schwierig, wenn das Blut schon eingetrocknet ist», sagt einer von der Reinigungscrew.

Das Blut stammt von einem der drei Opfer der Winterthurer Messerattacke. Kurz vor halb neun an diesem Donnerstagmorgen, mitten im Pendlerverkehr, attackierte der 31-jährige türkisch-schweizerische Doppelbürger N.D. offenbar zufällig ausgewählte Passanten mit einem Messer. Das Verhalten des kräftig gebauten Täters sei beängstigend gewesen, berichten Augenzeugen der «NZZ am Sonntag». In einer seltsamen Mischung aus Hüpfen und Rennen hetzte N.D. mit seinem Messer um den Bahnhof, rief mehrfach «Allahu akbar», bis er schliesslich verhaftet werden konnte.

Bei den Bewohnern der 122000-Einwohner-Stadt sass der Schock diese Woche tief. Nicht nur, weil die Tat den von der Lokalpolitik oft bemühten Slogan der «sichersten Grossstadt der Schweiz» ad absurdum führte, sondern auch, weil ein altes Trauma mit voller Wucht aufbrach. Teenager, die zum IS nach Syrien reisen, Terrorpropaganda im Kampfsportkeller und Hetzreden in der Moschee: Eine Islamistengruppe mit Dutzenden Anhängern hielt Winterthur vor rund zehn Jahren in Atem. N.D. entstammt dem Kern dieser Szene. Nun ist es, als wäre all das nie weg gewesen. Als wäre ein Schläfer erwacht. Und das just in der heissen Phase des Abstimmungskampfs um die 10-Millionen-Schweiz-Initiative, die mit Ressentiments gegen Ausländer spielt.

Doch die islamistische Vergangenheit des Mannes ist nur ein Aspekt. Denn während die Bundesanwaltschaft inzwischen ein Verfahren wegen mehrfachen versuchten Mordes führt und von einem jihadistischen Motiv ausgeht, drehte sich die öffentliche Debatte von Beginn weg auch um die psychische Verfassung des Täters. Dieser beging die Tat kurz nach der Entlassung aus der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW). Der Polizei fiel er zuvor durch wirre Aussagen auf.

Aschaffenburg, Hamburg, Winterthur
Wie die «NZZ am Sonntag» erfahren hat, nahm die IPW den Mann diese Woche zum allerersten Mal als Patienten auf. Die mit Abstand grösste psychiatrische Einrichtung in der Region betreut jedes Jahr mehr als 10000 Menschen ambulant oder stationär, doch ausgerechnet den einzigen Attentäter in der Stadtgeschichte kannte man lange nicht. Das wirft Fragen auf, denn Auffälligkeiten haben sich bei ihm seit Jahren gezeigt.

Sein Vater erzählte diese Woche dem «Blick», sein Sohn sei psychisch krank. N.D. soll über sich selber gesagt haben, er sei schizophren. Bereits vor elf Jahren schilderte er dem «Tages-Anzeiger» wirre religiöse Erweckungsgeschichten: wie er mitten im Wald einen Turm bestiegen und drei Stunden im Koran gelesen habe, trotz Regen, Blitz und Donner.

Ultrareligiös? Psychisch krank? Oder beides? Winterthur steht plötzlich im Zentrum einer Diskussion, die Deutschland seit Jahren beschäftigt. Dort reagieren die Sicherheitsbehörden auf Täter, bei denen sich ideologische Radikalisierung, persönliche Krisen und psychische Erkrankungen kaum mehr voneinander trennen lassen. Die zur Tat schreiten, wenn ein persönlicher Kipppunkt erreicht ist.

Besonders prägend war der Fall Aschaffenburg: Ein Asylbewerber griff 2025 in einem Zustand akuter Psychose eine Gruppe Kita-Kinder an. Mit einem Messer tötete er ein Kleinkind und einen Mann. Er war mehrfach in psychiatrischer Behandlung gewesen. Oder der Messerangriff am Hamburger Hauptbahnhof im selben Jahr, bei dem eine 39-jährige Deutsche, die gerade erst aus der Psychiatrie entlassen worden war, fünfzehn Menschen teilweise schwer verletzte. Oder die Amokfahrt 2025 in der Mannheimer Innenstadt: Der Täter handelte gemäss Behörden in einem «psychischen Ausnahmezustand».

Angesichts des Winterthurer Falls heisst es beim deutschen Bundeskriminalamt (BKA), solche Attentäter «stellen die Sicherheitsbehörden vor besondere Herausforderungen». Die BKA-Sprecherin Sarah Steilen sagt dazu: «Bei ihnen ist entweder im Vorfeld einer Tat kaum zu prognostizieren oder im Nachhinein auch nicht immer nachzuvollziehen, ob die Ideologie oder die psychische Erkrankung tatauslösend wirken.» Dabei könnten sich auch beide Faktoren gegenseitig beeinflussen, gibt Steilen zu bedenken. «Im jeweiligen Einzelfall gilt es, die Schwere der psychischen Erkrankung und die Stärke der Radikalisierung festzustellen.»

Der Terrorismusforscher Peter Neumann hält den Winterthurer Fall für typisch und spricht von einem «Grauzonen»-Phänomen: «Immer mehr Attentate lassen sich nicht mehr klassisch als Terrorismus definieren, weil sich in ihnen politische Ideen mit persönlichen Frustrationen und psychischen Vulnerabilitäten vermischen.» Das erfordere «grundsätzlich neue Antworten bei Strafverfolgung und Prävention», so Neumann in den sozialen Netzwerken.

Risikoeinschätzung? Fehlanzeige
Im konkreten Fall stellen sich zahlreiche Fragen, welche die Schnittstellen zwischen den Behörden betreffen. Psychiatrische Kliniken haben nicht automatisch Zugriff auf Informationen der Polizei oder der Justiz. Und umgekehrt erhalten die Strafbehörden medizinische Berichte erst, wenn ein Verfahren eröffnet wurde. Es ist also möglich, dass die IPW rein gar nichts von der fanatischen Vergangenheit von N.D. wusste.

N.D. war kurz vor dem Anschlag gleich zweimal von der Polizei in die Psychiatrie gebracht worden. Zeitweilig wurde eine fürsorgerische Unterbringung ausgesprochen. Schliesslich kam ein IPW-Arzt aber zu dem Schluss, dass weder Selbst- noch Fremdgefährdung bestehe. Zurück in Freiheit, schritt er schon bald zur Tat. Die IPW hat zu dem Ablauf eine Administrativuntersuchung gestartet.

Besonders brisant: Gerade jene Risikoabklärungen, die bei Terrorgefahr entscheidend sind, gehören in der Akutpsychiatrie nicht zum Standard. So ist in einem wissenschaftlichen Beitrag einer leitenden Ärztin der Psychiatrischen Universitätsklinik Zürich (PUK) zu lesen: «Allerdings werden Risikoeinschätzungen, so wie sie im forensischen Kontext für eine mittel- bis längerfristige Risikoeinschätzung angewendet werden, in einem allgemeinpsychiatrischen Setting zumeist nicht durchgeführt.»

Das bedeutet: Eine gründliche Risikoanalyse, gerade auch im Hinblick auf eine Mischung von psychischer Erkrankung und religiösem Extremismus, findet in der Regel nicht statt. Im Zentrum von Fallbeurteilungen stehe «zunächst die Einschätzung des kurzfristigen Gewaltrisikos während des stationären Aufenthaltes mit entsprechenden Skalen».

Dieses Bild wird durch Aussagen des Forensikers Jérôme Endrass in der NZZ vom Samstag bestätigt. Er sagt im Interview: «Man muss auch wissen, dass mit einer Einweisung per fürsorgerische Unterbringung in erster Linie überprüft wird, ob bei einer Person eine Selbstgefährdung vorliegt. Natürlich denken die behandelnden Ärzte eine Fremdgefährdung mit, aber sie machen keine Risikoeinschätzung.»

Falls es Hinweise auf ein «Fremdschädigungsrisiko» gibt, können Kliniken wie die IPW Unterstützung beim forensischen Konsiliardienst der PUK beantragen. Dieser hilft bei Risikoeinschätzungen und Abklärungen. Ob im Fall von N.D. dieser Konsiliardienst angefragt wurde, wird derzeit nirgends beantwortet.

Gefährder werden zur «Dauergefahr»
Unklar ist nicht nur, ob die Abklärung genügte, sondern auch, ob ein Wissensaustausch zwischen Psychiatrie und Polizei erfolgte. Denn möglich ist auch, dass der IPW-Arzt Vorbehalte hatte, aber N.D. trotz diesen Vorbehalten entliess. Hätte eine Notiz an die Polizei geholfen? In Deutschland werden derzeit genau in diesem Bereich Gesetze verschärft. Die Bundesländer Hessen und Niedersachsen wollen den Informationsfluss zwischen Psychiatrien und Polizei ausbauen. Kliniken sollen Polizeien künftig informieren müssen, wenn Personen mit einem gewissen Gefährdungspotenzial entlassen werden. Juristen sprechen von einer möglichen «Dauergefahr».

Ob das im Fall von N.D. geholfen hätte, werden die Untersuchungen zeigen. Für jemanden war schon von Anfang an vieles klar: Der Sicherheitsdirektor Mario Fehr nannte den Entscheid des IPW-Arztes eine «offensichtliche Fehleinschätzung». Die Verantwortlichen der Klinik waren, wie man in Winterthur hören konnte, höchst irritiert über diese öffentliche Schuldzuweisung.

Die Strafrechtsprofessorin und Bedrohungsmanagement-Expertin Monika Simmler kritisiert Fehr: «Aus Fachkreisen würde niemand so kurz nach einer Tat einen solchen Anspruch auf die Wahrheit erheben.» Simmler warnt gleichzeitig davor, nun das Bedrohungsmanagement in solchen Fällen pauschal infrage zu stellen. Gerade der Kanton Zürich sei beim Zusammenspiel von Behörden und Institutionen wie Polizeikorps und Kliniken «eigentlich vorbildlich unterwegs».

Es gebe kein Prognoseinstrument mit hundertprozentiger Treffsicherheit, sagt Simmler. «Die Vorhersage menschlichen Verhaltens gehört zu den schwierigsten Aufgaben überhaupt.» Terroristische Gefährder machten zudem nur einen Bruchteil der Fälle im Bedrohungsmanagement aus. «Deutlich häufiger sind Fälle häuslicher Gewalt.»

Ein System, das angeblich funktioniert. Und trotzdem schlüpft ein psychisch kranker und seit Jahren einschlägig bekannter Islamist durch die Maschen. Nun liegt es an den Behörden, darzulegen, was bei N.D. richtig gemacht wurde. Und was versäumt wurde.

2026.5.31 Mario Fehrs Sonderkommission hatte Täter auf dem Radar
Zwei Tage vor dem Messerangriff informierte die Zürcher Kantonspolizei-Sonderkommission die Bundeskriminalpolizei über einen Einsatz beim späteren Täter.
Am 26. Mai, zwei Tage vor dem Attentat in Winterthur ZH, informierte die Sonderkommission (Soko) Master der Kantonspolizei Zürich die Bundeskriminalpolizei. Wie SonntagsBlick aus eingeweihten Polizeikreisen erfuhr, gab die Soko der Bundeskriminalpolizei zu Protokoll, der 31-jährige Nesip Dedeler habe Stunden zuvor in Winterthur die Polizei angerufen und angegeben, er benötige Hilfe. In wirren Ausführungen habe er erklärt, er werde in seiner Wohnung gefangen gehalten.
Eine Patrouille der Stadtpolizei Winterthur rückte daraufhin aus und brachte Nesip Dedeler auf die Wache. Die Polizisten wiesen den Mann daraufhin in die Integrierte Psychiatrie Winterthur ein.
Gefilterte Informationen von Mario Fehr
Dass die Soko über diese Vorkommnisse im Bilde ist und sie der Bundeskriminalpolizei meldete, zeigt, dass der Islamist stärker auf dem Radar der Sicherheitsbehörden war als bisher bekannt. Am Tag vor der Terrorattacke wurde der Täter aus der Psychiatrie entlassen.
Diese Tatsache schilderte der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (67, parteilos) wenige Stunden nach der Tat an einer Medienkonferenz detailliert und erhob Vorwürfe gegen die psychiatrische Institution. Was Fehr und Kantonspolizei-Kommandant Marius Weyermann (48) da jedoch verschwiegen: Dass die Soko Master über die in den letzten Tagen aufgetretenen Wahnvorstellungen des Islamisten Bescheid wusste und alarmiert war – ohne wirkungsvoll tätig zu werden.
Warum Fehr und Weyermann dies verschwiegen und wie lange die Soko den Islamisten schon im Visier hatte, ist auch jetzt nicht zu erfahren. Kantonspolizei-Sprecher Kenneth Jones sagt: «Zwischenzeitlich läuft ein Verfahren der Bundesanwaltschaft.» Alles, was zur Sache gesagt werden könne, sei an der Medienkonferenz am Donnerstag dargelegt worden.
Schon lange im Visier
An diesem Anlass gaben die Verantwortlichen an, der Täter mit türkisch-schweizerischer Doppelbürgerschaft sei kurze Zeit vor dem Attentat aus der Türkei zurückgekehrt. Dort habe er sich seit fast zwei Jahren aufgehalten. Dieser Angabe widerspricht eine Aussage der Mutter des Mannes, die der Polizei laut informierten Quellen zu Protokoll gab, ihr Sohn sei seit vergangenem August wieder in Winterthur.
Nesip Dedeler ist der Kantonspolizei seit Jahren bekannt, spätestens seit 2015. Damals wurde er wegen Verbreitung von Propaganda für den Islamischen Staat (IS) angezeigt. Er taucht immer wieder in Justizakten auf, bei Ermittlungen gegen die Winterthurer Islamistenszene rund um die An’Nur-Moschee.
Der Attentäter bekannte sich als glühender Anhänger des IS und bezeichnete sich selbst als schizophren, wie die «NZZ» schrieb. Er verbrachte seine Jugend im Winterthurer Quartier Wülflingen und wuchs mit zwei jüngeren Brüdern auf. 2009 wurde Nesip Dedeler eingebürgert.
Soko gegen Dschihadisten
Die Kantonspolizei Zürich schuf 2015, zwei Wochen nach dem Attentat auf «Charlie Hebdo» in Paris, die Soko Master. Die spezialisierte Truppe soll der Bedrohung durch den islamistisch motivierten Terror begegnen. Sie arbeitet mit Gemeinden und Bund zusammen – deshalb auch die Meldung an die Bundeskriminalpolizei, dass Nesip Dedeler am 25. Mai auffällig wurde und einen Polizeieinsatz auslöste.
Das Bedrohungsmanagement der Zürcher Kantonspolizei umfasst auch die Kontaktaufnahme mit als gefährlich eingestuften Personen, sogenannten Gefährdern. Im Jahr 2015 etwa führte die Einheit 170 Gefährderansprachen durch, einen Teil davon mit potenziell radikalen Islamisten. Dieses Mittel setzt die Polizei aber auch bei häuslicher Gewalt oder anderen Konflikten ein.
Nesip Dedeler stehe schon jahrelang unter Beobachtung der Soko Master, sagen Eingeweihte. Mit seinen Verbindungen zum einstigen An’Nur-Netzwerk und den Propaganda-Aktivitäten für den IS gehörte er zu den auffälligen Exponenten der radikalen Szene.
Viele offene Fragen
Wann die Soko Master auf Nesip Dedeler aufmerksam wurde und ob es in früheren Jahren Kontaktaufnahmen und Gefährderansprachen mit ihm gab, ist nicht bekannt. Ebenso wenig, ob ihn erst sein Hilferuf bei der Polizei vor wenigen Tagen wieder ins Blickfeld rückte oder ob er kontinuierlich unter Beobachtung gestanden hatte.
Inwieweit auch der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) den Attentäter von Winterthur auf dem Radar hatte und ob er als gefährlich eingestuft wurde, bleibt ebenfalls offen. Sprecherin Joanna Matta äussert sich nicht dazu, hält zur Messerattacke aber fest, sie entspreche der Beurteilung des NDB, dass die Terrorbedrohung massgeblich von Einzelpersonen ausgehe, die ideologisch der dschihadistischen Bewegung verbunden seien.

2026.5.30 Spuren der Radikalisierung von Nesip Dedeler (31) führen in die Türkei
Nesip Dedeler aus Winterthur geriet 2024 in der Türkei ins Visier von Anti-Terror-Ermittlern. Experten zufolge radikalisierte er sich dort weiter und stand im Umfeld mutmasslicher IS-Unterstützer.
Nesip Dedeler (31) ist Schweizerisch-türkischer Doppelbürger. Wie nun bekannt wurde, spielte die Türkei offenbar eine wesentliche Rolle bei der Radikalisierung des Islamisten von Winterthur. So berichtet es ein Sicherheitsexperte. Nachdem Dedeler im Jahr 2024 zeitweise aus dem Blickfeld der Schweizer Behörden verschwunden war, führte seine Spur offenbar in das Land am Bosporus. Dort soll er ins Visier der Anti-Terror-Ermittler geraten sein.
Der Vater des 31-Jährigen bestätigte gegenüber Blick dessen Aufenthalt in der Türkei. Weil sich die Eltern eine Verbesserung in der Türkei erhofften, zog Nesip Dedeler für eine Weile dorthin. Doch auch in seiner zweiten Heimat fand der 31-Jährige laut seinem Vater keinen Platz. «Er hatte ständig Diskussionen mit anderen Menschen, stritt viel. In der Türkei muss man aber aufpassen, mit wem man sich anlegt.»
Sicherheitsbehörden wurden aufmerksam
Emre Öztürk, Anti-Terrorismus-Experte bei der Polizei in Ankara, sagt laut «20 Minuten», dass sich der Mann während seines Aufenthalts in der Türkei offenbar weiter radikalisiert habe.
Nach Angaben des Experten geriet der 31-Jährige in den Fokus türkischer Anti-Terror-Einheiten. Die Behörden seien auf sein Umfeld aufmerksam geworden, insbesondere im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die Terrororganisation Islamischer Staat (IS).
Im April führten türkische Sicherheitskräfte eine gross angelegte Operation durch. Dabei wurden laut Innenministerium insgesamt 525 mutmassliche IS-Unterstützer festgenommen. Ein Teil dieser Personen soll laut Öztürk aus dem erweiterten sozialen und ideologischen Umfeld von Dedeler stammen.
Konkrete Namen nennt der Experte nicht. Er betont jedoch, dass viele der betreffenden Personen Verbindungen nach Westeuropa hätten und soziale Medien als zentrale Plattform nutzten. Unter anderem sei es das Ziel gewesen, die Türkei als organisatorischen Knotenpunkt für Aktivitäten zu verwenden.
Radikalisierung begann in der Schweiz
Nach den umfangreichen Ermittlungen gingen die türkischen Behörden offenbar davon aus, dass Dedeler das Land verlassen hatte. Laut Öztürk wurde damals vermutet, dass er in die Schweiz zurückgekehrt sei.
Trotz seiner Kontakte sei der 31-Jährige in der Türkei nie als unmittelbare Gefährdung eingestuft worden. Auffällig sei jedoch gewesen, dass zahlreiche Personen aus seinem Umfeld entweder verhaftet oder strafrechtlich verfolgt worden seien. Bekannt ist laut dem Experten lediglich ein polizeilicher Eintrag gegen Dedeler. Dieser stehe im Zusammenhang mit beleidigenden Äusserungen gegenüber dem türkischen Staatsgründer Mustafa Kemal Atatürk.
Aus Sicht der türkischen Ermittler liegen die Wurzeln der Radikalisierung jedoch nicht in der Türkei. Öztürk geht davon aus, dass der Prozess bereits zuvor in der Schweiz begonnen habe – hauptsächlich über digitale Kanäle. «Nach unseren Erkenntnissen wurde Dedeler in der Schweiz radikalisiert», wird der Experte von «20 Minuten» zitiert.

2026.5.29 Vater spricht über mutmasslichen Täter von Winterthur: «Er ist psychisch krank»
Nach der Bluttat von Winterthur äussert sich der Vater des 31-jährigen Täters. Er beteuert, sein Sohn sei kein Terrorist, sei aber psychisch krank und habe viele Probleme.
Am Donnerstag kam es am Bahnhof Winterthur zu einem Messerangriff. Ein schweizerisch-türkischer Doppelbürger stach wahllos auf Passanten ein – drei Menschen wurden verletzt, einer von ihnen schwer.
Beim mutmasslichen Täter, der kurz darauf gefasst wurde, handelt es sich um einen 31-Jährigen mit Verbindungen zur Winterthurer Islamisten-Szene. Der Zürcher Sicherheitsdirektor Mario Fehr (parteilos) sprach von einem «Terrorakt». Damit ist der Vater des Verdächtigen nicht einverstanden. Sein Sohn sei kein Terrorist, sagt er gegenüber dem Blick .
«Er ist psychisch krank und braucht Hilfe.»
Der Vater bestätigt, dass der Verdächtige die An’Nur-Moschee besucht habe und dort, wie seine zwei anderen Söhne, radikalisiert worden sei. Dies, obwohl er die Kinder schon früh vor deren Inhalten gewarnt habe. «Ich fand die Predigten etwas schwierig», sagt er dem «Blick». Denn diese würden nicht mit seinen Vorstellungen des Islams übereinstimmen. «Muslim sein heisst, ein guter Mensch zu sein», sagt der Vater.
Weiter führt er aber aus, dass der Verdächtige viele andere Probleme habe. So habe er es in den vergangenen Jahren im Gegensatz zu seinen Brüdern nicht geschafft, wieder auf die Beine zu kommen. Er habe keine Freunde und keine Partnerin, er lebe ein zurückgezogenes Leben. «Das kann nicht gut kommen. Das ist nicht gut für die Psyche», sagt er.
Schon früher «wirre Äusserungen» getätigt
Die psychischen Probleme des mutmasslichen Täters gehen laut dem Vater schon länger zurück. Schon seit Jahren habe er «wirre Äusserungen» getätigt und sich «auffällig» verhalten. Die Familie habe deshalb regelmässig versucht, psychologische Hilfe zu bekommen. Schliesslich sei der Sohn in die Türkei gezogen. Doch auch dort habe sich seine Lage nicht verbessert. Er habe sich dort viel gestritten, sagt der Vater, der momentan selbst in der Türkei ist.
Erst im vergangenen Sommer kehrte der mutmassliche Täter von Winterthur in die Schweiz zurück. Aus eigener Sicherheit, sagt der Vater dem «Blick». In den letzten Tagen habe sich sein Zustand deutlich verschlechtert. Schliesslich habe dieser die Polizei von sich aus gerufen und sei in eine Klinik gebracht worden. «Ich habe mich gefreut», so der Vater. So habe er gehofft, dass seinem Sohn geholfen werden könne.
Der Aufenthalt in der Klinik sei aber nicht von Dauer gewesen. Am Dienstag habe der Verdächtige diese erstmals verlassen. Er habe Angst vor den Behandlungen gehabt, so sein Vater. In der Folge habe er probiert, diesem ins Gewissen zu reden. «Ich meinte: Nimm deine Tabletten, iss gut, mach Sport. Sieh es wie einen Aufenthalt in einem Fünf-Sterne-Hotel an – für deine eigene Gesundheit!», so der Vater.
Kurz darauf wurde der Mann wieder von der Polizei aufgespürt und zurück in die Klinik gebracht. Am Mittwoch, am Tag vor der Tat in Winterthur, verliess er diese aber bereits wieder. Ein Arzt habe ihm dies erlaubt, so der Vater. «Diesen Entscheid kann ich nicht nachvollziehen», sagt er.
Wie es schliesslich zur Tat kam, wisse er nicht, so der Vater. Er habe durch Medien sowie Bekannte der Familie davon erfahren. Den Opfern bekundet er sein Beileid. «Ich hoffe, alle werden gesund», sagt er. Dies gelte sowohl für die Verletzten im Spital als auch für seinen Sohn.

2026.5.29 «Der zuständige Psychiater hat keine Informationen über Vorstrafen»
Nach einem brutalen Angriff in Winterthur ZH wird die Frage laut: Warum wurde der Täter, ein Mensch mit dokumentiertem islamistischem Hintergrund, trotz Warnsignalen aus der Klinik entlassen? Experten analysieren die Hürden der Terrorbekämpfung.
Der Messerangriff in Winterthur ZH hat der Öffentlichkeit vor Augen geführt, wie fragil die Terrorismusbekämpfung in der Schweiz ist.
Nesip Dedeler (31), der in der Vergangenheit mit Islamismus und der berüchtigten An’Nur-Moschee Verbindung gebracht wurde, meldete sich am letzten Montag bei der Polizei und wird nach Aussage der Zürcher Behörden fürsorgerisch untergebracht (FU). Zunächst büxt er aus der Integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW) aus, wird aber von den Behörden am Dienstag wieder zurückgebracht.
Kurz nach seiner zweiten Einweisung wird er als unbedenklich eingestuft und verlässt die Psychiatrie am Mittwochabend. Am Donnerstagmorgen dann wird er auf allerschwerste Weise straffällig – indem er drei Menschen am Bahnhof Winterthur mit einem Messer verletzt. Seither stellt sich die Frage: Hätte die Tat verhindert werden können?
Seit 2022 kennt die Schweiz das Instrument der «Polizeilichen Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus» (PMT). Doch: Die Informationen fliessen nur in eine Richtung, wie Forensiker und Autor Frank Urbaniok (63) im Blick-Podcast «Durchblick» verrät. Und zwar vornehmlich zu den Strafverfolgungsbehörden, aber nicht umgekehrt.
Das ist so gewollt. Denn: Die Grundrechte der Menschen müssten eingehalten werden, sagen Experten aus dem ganzen Land unisono. Sie kommen zu einem ernüchternden Schluss: Warnsignale gab es im Fall von Dedeler zwar – einen offensichtlichen Fehler hingegen nicht.
«Aus meiner Sicht gab es verschiedene Warnzeichen», sagt Ahmed Ajil (35), Kriminologe und Terrorismusforscher an der Universität Luzern. Dazu gehörten Dedelers Vorstrafen, seine Bekanntheit in extremistischen Kreisen und die Ereignisse unmittelbar vor der Tat.
«Die Tatsache, dass er sich bei der Polizei gemeldet hat, dass er in der Klinik war, dort ausgebüxt ist und man ihn wieder zurückgeholt hat, um ihn dann wieder zu entlassen, sind klare Hinweise.» Die Polizei hätte zumindest ein Präventionsgespräch mit Dedeler suchen können. «Ich denke, diese Arbeit kann und darf man nicht an die Gesundheitsinstitutionen auslagern.»
Lückenlose Überwachung ist schwierig
Viele fragen sich, warum jemand, dem vorgeworfen wird, 2015 gegen das IS-Verbot verstossen zu haben, nicht enger kontrolliert wurde. Doch die Vorstellung einer lückenlosen Überwachung entspricht laut Dirk Baier (49), Extremismus-Forscher von ZHAW, nicht der Realität.
«Man darf sich das nicht als 24-Stunden-Dauerbeobachtung der entsprechenden Personen vorstellen. Dafür gibt es gar keine Ressourcen.» Zwar stünden den Behörden mit den PMT verschiedene Instrumente zur Verfügung. Dazu gehören Meldepflichten, Kontaktverbote oder Ausreiseverbote. In besonders schweren Fällen ist sogar Hausarrest möglich. «Das ist aber sehr hochschwellig und wird selten gemacht», sagt Baier. Ob solche Mittel bei Dedeler eingesetzt wurden, ist bisher nicht bekannt.
Das Problem liegt an den Schnittstellen
Einen wichtigen Punkt nennen die Experten unabhängig voneinander: den Informationsfluss zwischen den verschiedenen Institutionen. Ahmed Ajil stellt wie Frank Urbaniok fest: «Informationen fliessen zu den Sicherheitsbehörden, aber kaum von ihnen weg.»
Jérôme Endrass (55), forensischer Psychologe an der Uni Konstanz (D), sagt, dass Ärzte nur sehr begrenzte Informationen zur Verfügung hätten. «Der zuständige Psychiater hat keine Informationen über Vorstrafen.» Ebenso wenig habe ein behandelnder Arzt Zugriff auf polizeiliche Datenbanken.
Eine umfassende Gefährlichkeitsanalyse sei ohnehin nicht die Aufgabe eines Notfallpsychiaters: «In erster Linie geht es darum, eine Selbstgefährdung auszuschliessen.» Die Fremdgefährdung werde aber jeweils mitgedacht. Der Sicherheitsdirektor des Kantons Zürich, Mario Fehr (67), bezeichnete die ärztliche Beurteilung Dedelers an einer Medienkonferenz als «offensichtliche Fehleinschätzung».
Warum wurde er entlassen?
Die schnelle Entlassung schockiert. Doch: Die Experten erinnern daran, dass eine fürsorgerische Unterbringung ein schwerer Eingriff in die persönliche Freiheit ist und ein zivilrechtlicher Vorgang sei: «Man will, dass die Hürde sehr gross ist, dass die Leute gegen ihren Willen psychiatrisch untergebracht werden», sagt Endrass. Auch Ajil verweist auf die hohen rechtlichen Anforderungen: «Die Schwelle ist hoch, und die Fremd- und Selbstgefährdung muss deshalb gut belegt sein.»
Psychiatrische Einrichtungen dürfen Menschen nicht auf Verdacht festhalten. Sie müssen laufend prüfen, ob eine Unterbringung verhältnismässig ist. Wie häufig solche Entscheide getroffen werden müssen, zeigt eine Zahl aus dem Kanton Zürich: «Die IPW zum Beispiel, die jetzt betroffen ist, hat 1000 fürsorgerische Unterbringungen pro Jahr», sagt Endrass. «Drei pro Tag!»
Der Fall Dedeler zeigt: Terrorprävention steht und fällt mit Information und Austausch. Genau dort hat das System aber auch Schwachstellen.

2026.5.29 Swiss ‘terrorist’ who shouted ‘Allahu Akbar’ before train station stabbing ‘needs help,’ dad says
The madman accused of stabbing three men in a frenzied rush hour attack at a Swiss train station is not a “terrorist” but someone who is “mentally ill and needs help”, his dad has claimed.
Nesip Dedeler, who allegedly shouted Allahu Akhbar during Thursday’s rampage, was described by his dad Ayhan, 55, as someone who was “very withdrawn,” after Swiss officials identified the 31-year-old as a “terrorist,” according to the Swiss outlet Blick.
“My son is not a terrorist, but mentally ill and needs help!” Ayhan said,
“Nesip has no social contacts, no girlfriend – that can’t end well. It’s not good for his mental health,” Ayhan said.
“For ten years he’s done nothing and smokes three or four packs of cigarettes a day.
“He has no education, no job, and no money.”
Ayhan said he clashed with his 31-year-old son after telling him to “make something of himself.”
“He [Nesip] said ‘Don’t talk nonsense. Don’t argue with me.”
Mario Fehr, the head of Switzerland’s Department of Security, identified Nesip Dedeler as the knifeman who committed the broad daylight attack at a press conference held Thursday afternoon.
Ayhan said he only learned about the stabbings through the media, before revealing his ex-wife and two other sons are set to be quizzed by the authorities.
“I don’t know why it happened,” the dad said.
Swiss authorities revealed Dedeler was admitted into a psychiatric unit on Monday after making incoherent comments – three days before the attack.
He left the center on his own accord the following day – before he was captured by police and readmitted.
“He [Dedeler] was apparently afraid of the treatment, said something about injections,” Ayhan claimed.
“I told him: Take your pills, eat well, exercise. Think of it like a stay in a five-star hotel – for your own health!”
On Wednesday, doctors ruled that he didn’t pose a danger to the community – a decision that has left Fehr baffled.
“Why that decision was made is beyond our knowledge, but the assessment was obviously wrong,” he said.
Ayhan admitted that he couldn’t understand why the decision was taken.
But Dedeler had been known to the police since 2015 for violating Switzerland’s ban on the Islamic State — a measure which has been in place for more than a decade.
He allegedly spread ISIS propaganda and received radical content, according to the Swiss public broadcaster SRF.
In 2015, Dedeler stood trial over an assault in Wülflingen, a district of Winterthur, and he reportedly told the judge, “You are not honored. I will certainly not stand up for you out of courtesy. I only stand before Allah,” as reported by 20Minuten.
He also claimed, “I don’t give a damn about Swiss law. Only Islamic law prevents me from attacking people, not Swiss law.”
Dedeler allegedly had links to the now-permanently closed An’Nur Mosque, whose imam was charged in 2017 after calling for the killings of non-practising Muslims.
In 2024, Dedeler applied to renew his Swiss passport before emigrating to Turkey in August that year, according to Fehr.
The man returned to Switzerland in May 2026 after he “disappeared for two years,” the security chief said.
Dedeler was arrested five minutes after the stabbings were reported.
“He had a knife in his hand,” a witness told Blick. “Everyone was screaming and running away.”
The three men aged 28, 43 and 52 were rushed to the hospital. The 52-year-old man underwent emergency surgery after being stabbed in the thigh.
Investigators didn’t share any further details relating to the apprehension.

2026.5.28 Angreifer war Polizei bekannt – Fehr spricht von «Terrorakt»
Der Täter des Messerangriffs mit drei Verletzten war früher wegen IS-Propaganda aufgefallen. Das Wichtigste in Kürze.
Das ist passiert: Ein Mann hat am Donnerstagmorgen in Winterthur am Bahnhof drei Personen mit einer Stichwaffe angegriffen. Der mutmassliche Täter flüchtete zunächst, konnte aber später von der Kantonspolizei Zürich festgenommen werden. Alle drei Opfer, im Alter von 28, 43 und 52 Jahren, mussten zur Behandlung in ein Spital gebracht werden. Die Polizei hat umfangreiche Ermittlungen eingeleitet, um die genauen Hintergründe der Tat zu klären. Das Motiv ist derzeit noch unbekannt und wird untersucht.
Das sind die Opfer: Drei Männer erlitten beim Angriff Stichverletzungen. Ein 28-Jähriger wurde am Bein verletzt, dürfte laut Angaben des Zürcher Sicherheitsdirektors Mario Fehr aber im Verlauf des Tages aus dem Spital entlassen werden. Ein 43-Jähriger, der am Hals getroffen wurde, konnte das Spital bereits verlassen. Das dritte Opfer, ein 52-Jähriger mit einer Oberschenkelverletzung, befindet sich weiterhin in Spitalpflege.
Eindrücke vom Grosseinsatz der Polizei
Die Vorgeschichte: Am Sonntag hatte der Mann sich bei der Stadtpolizei gemeldet und «wirre Aussagen» gemacht. Darauf sei die Polizei ausgerückt und habe eine fürsorgerische Unterbringung in der integrierten Psychiatrie Winterthur (IPW) beantragt. Am Tag darauf habe der Mann die IPW verlassen und sei von der Polizei wieder dorthin gebracht worden. Am 27. Mai – am Mittwoch – hat ein Arzt attestiert, es gehe von ihm keine Selbst- oder Fremdgefährdung mehr aus, worauf der mutmassliche Täter am Abend die Klinik selbst verlassen konnte. Zum Entscheid sagte Mario Fehr: «Offenbar war diese Einschätzung falsch.» Die IPW hat die Chronologie in einer Medienmitteilung bestätigt. Man habe eine externe Administrativuntersuchung eingeleitet, um die Umstände überprüfen zu lassen, die zur Entlassung des Mannes geführt haben.
So reagieren die Behörden: Fehr bezeichnete den Angriff ausdrücklich als «Terrorakt». Er betonte, dass er diese Wortwahl bereits bei einem früheren Angriff in Zürich Wiedikon verwendet hatte. Augenzeugenberichten zufolge soll der Angreifer während der Tat «Allahu Akbar» gerufen haben. Diese Aussage fliesst in die Bewertung der Behörden ein.
Das ist über den Angreifer bekannt: Der mutmassliche Täter ist ein 31-jähriger schweizerisch-türkischer Doppelbürger aus Winterthur. Er war den Behörden bereits bekannt. In der Vergangenheit war er im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die An’Nur-Moschee in Winterthur involviert. 2015 wurde ihm vorgeworfen, gegen das IS-Verbot verstossen zu haben. Sicherheitsdirektor Mario Fehr bestätigte, dass der Mann 1994 in der Schweiz geboren und 2009 eingebürgert wurde. Er zog 2024 in die Türkei und kehrte im Mai 2026 in die Schweiz zurück. Laut SRF-Recherchen ist der Mann Dschihad-Anhänger.
Das ist der Stand der Dinge: Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren, um das genaue Motiv und den Tathergang zu rekonstruieren. Der Winterthurer Bahnhof wurde nach dem Angriff grossräumig abgesperrt. Neben der Kantonspolizei Zürich waren auch die Stadtpolizei Winterthur, die Transportpolizei der SBB, der Rettungsdienst des Kantonsspitals Winterthur sowie Schutz und Rettung Zürich im Einsatz. Das Forensische Institut war ebenfalls vor Ort.

2026.5.31 Dottikon AG: Sprayer flüchten vor Polizei – drei Männer festgenommen
Sprayer verschmierten in der Nacht beim Bahnhof Dottikon Mauern. Auf der Fahndung nahm die Polizei drei junge Männer unter dringendem Tatverdacht fest.
Mehrere Patrouillen der Kantonspolizei Aargau und der Regionalpolizei Wohlen rückten zur Fahndung an. Wenige Minuten später sichteten die Patrouillen die Verdächtigen, wovon einer in der Bahnhofsunterführung mit Farbspray gerade ein Symbol anbrachte.
Von der Polizei ertappt, rannten die drei sofort in alle Richtungen weg. In der Folge gelang es, sie nacheinander in der Umgebung des Bahnhofes zu arretieren.
Bei den drei Schweizern im Alter von 19, 21 und 23 Jahren fand die Polizei frisch benutzte Spraydosen, Handschuhe mit Farbrückständen und andere Utensilien. Gleichzeitig zeigte sich, dass eine Mauer aussen am Bahnhof grossflächig versprayt war. Die Höhe des Sachschadens ist noch unklar.
Die Kantonspolizei nahm die drei mutmasslichen Sprayer für weitere Ermittlungen fest.
2026.5.31 Callboy Kevin: «Meine jüngste Kundin ist 22, die älteste 87»

Callboy Kevin reist für seinen Job quer durch die Schweiz, Deutschland und Österreich. Viele seiner Kundinnen sind in Beziehungen. Er erzählt, wieso sie ihn dennoch buchen.

Darum gehts
Callboy Kevins Terminkalender ist fast lückenlos gefüllt.
Der 45-jährige Deutsche reist ständig zwischen der Schweiz, Deutschland und Österreich umher.
Ein Grossteil seiner Kundinnen sind Stammkundinnen. Einige arbeiteten als Kassiererin, andere als Ärztin.
Was viele gemeinsam hätten: Callboy Kevin ist ihre Affäre.
Zwei Stunden Begleitung und Sex kosten 500 Euro, ein ganzer Tag 2000 Euro.

Im grauen Mercedes-AMG fährt Kevin an diesem Nachmittag in Zürich vor. Der Callboy ist auf der Durchreise. Die vergangene Nacht hat er mit einer Kundin in Freiburg im Breisgau verbracht, die kommende wird er mit einer anderen in einem Hotel im Kanton Bern verbringen. Für 24 Stunden hat sie ihn gebucht. Am Abend werde man wohl im Restaurant gemeinsam essen, etwas Wein trinken und sich später ins Zimmer zurückziehen, erzählt der 45-Jährige.

Solche Tage sind für Kevin Alltag. Seit sieben Jahren arbeitet er als Callboy, seit Anfang 2025 Vollzeit. Früher war er als Glühtechniker in Raffinerien und Kraftwerken tätig. Heute bietet er seine Dienstleistungen in der Schweiz, Deutschland und Österreich an. «Ich verbringe entsprechend viel Zeit auf der Autobahn.»

Hierzulande habe er rund 15 Kundinnen, die meisten davon Stammkundinnen. Sie füllten seinen Kalender fast lückenlos, erzählt der Deutsche: Im April habe er nur drei freie Tage gehabt. «Die eine bucht mich alle zwei Wochen, eine andere einmal im Monat, eine weitere alle drei oder sechs Monate. Das hängt vom Budget der Frauen ab.»

Günstig sind die Dienste des Sexarbeiters nicht. Zwei Stunden «Sweet Time», wie er es nennt, kosten 500 Euro, ein ganzer Tag 2000. Im Preis inbegriffen sind Begleitung und Sex. Wie viel er im Monat verdient, will der 45-Jährige nicht verraten. Nur so viel: «Es ist mehr als ein Arzt.»

«Im Gegensatz zu vielen anderen lehne ich keine Damen wegen ihres Alters ab. Ich finde, jede Frau sollte Liebe und Wertschätzung erhalten.»
Callboy Kevin

Von der Kassierin bis zur Ärztin
Die Frauen, die Callboy Kevin buchen, könnten unterschiedlicher kaum sein, sagt er. «Die eine ist Kassiererin und spart sich das Geld über Monate zusammen. Die andere arbeitet als Managerin oder Chirurgin und verdient sehr gut.» Unterschiede zwischen Schweizerinnen und Deutschen gebe es kaum. Ausser: «Schweizerinnen sind teilweise ein bisschen grosszügiger. Einige buchen schönere Hotels und Restaurants.»

Auch beim Alter der Kundinnen sei die Spannweite gross. «Aktuell ist meine jüngste Kundin 22 Jahre alt, die älteste 87.» Rote Linien habe Callboy Kevin keine: «Im Gegensatz zu vielen anderen lehne ich keine Damen wegen ihres Alters ab. Ich finde, jede Frau sollte Liebe und Wertschätzung erhalten. Und wenn sie die von keinem Mann da draussen bekommt, dann wenigstens von einem Callboy. Das ist mein Job.»

Mühe, sich auf ältere Kundinnen einzulassen, habe er nicht, sagt der 45-Jährige: «In jedem Beruf gibt es Aspekte, die einem mehr oder weniger gefallen. Natürlich habe ich privat auch einen bestimmten Typ. Und vermutlich verhalte ich mich gegenüber Kundinnen, die diesem entsprechen, etwas anders als bei solchen, bei denen ich einfach professionell meinen Job mache.» Auch zu Viagra habe er vereinzelt schon gegriffen. Grundsätzlich sei das aber nicht nötig. «Ich bin sehr potent und verspüre meistens grosse Lust, auch beim beruflichen Sex.»

Er betont jedoch, es sei ihm bei jeder Begegnung wichtig, gute Arbeit zu leisten. «Am Ende möchte ich der Frau etwas Gutes tun. Sie bezahlt viel Geld dafür. Und natürlich hoffe ich auch, dass sie mich wieder bucht.»

«Viele meiner Kundinnen gehen fremd»
Was viele der Kundinnen gemeinsam hätten: Callboy Kevin ist ihre Affäre. «Die Frau, die ich in Bern besuche, ist zum Beispiel verheiratet. Darum sehen wir uns im Hotel.» Das laufe oft so. Viele Partner wüssten nichts von ihm. Ethische Bedenken habe er deswegen nicht. «Das ist nicht meine Sache.»

Viele Frauen buchten ihn, weil sie in ihren langjährigen Beziehungen keinen oder kaum noch erfüllenden Sex hätten. «Viele erzählen, dass sie und ihr Partner sich nicht mehr küssen oder kuscheln und beim Sex keine Spannung mehr da sei. Wenn sie noch intim sind, laufe es immer gleich ab: dieselbe Handbewegung, dieselbe Stellung, derselbe Ort. Das ist für viele langweilig. Dann landen sie bei mir.»

Welche Wünsche und Vorlieben eine Kundin hat, erfahre der Sexarbeiter teilweise schon vor dem ersten Treffen. Manche wollten darüber schon vorab bei einem Telefonat oder via Whatsapp sprechen. «Viele lassen den Abend aber auf sich zukommen.»

«Es fällt mir leicht, mich auf fremde Frauen einzulassen, und das nicht nur, wenn sie meinem Beuteschema entsprechen.»
Callboy Kevin

Ob Sex Teil des Treffens ist, stehe hingegen schon bei der Buchung fest. «Es gibt Frauen, die buchen mich nur für zwei, drei Stunden, dann geht es ausschliesslich um Sex. Viele andere, vor allem solche, die mich schon kennen, buchen jedoch eine gemeinsame Nacht oder länger. Sie wollen gemeinsam essen gehen, flirten und einen schönen Abend verbringen. Halt wie bei einem normalen Date.»

Unmoralische oder übergriffige Anfragen erhalte der Deutsche eigentlich keine. «Das ist bei Frauen, die in der Sexarbeit tätig sind, wohl anders.»

«Sogar meine Nachbarn wissen, was ich beruflich mache»
Wenn Callboy Kevin nicht unterwegs ist, lebt er mit seiner Freundin in Dortmund. Mit seinem Beruf habe sie kein Problem. «Job ist Job, und Beziehung ist Beziehung. Wegen meiner Arbeit kommt diese zwar etwas kurz, aber es stimmt für uns beide.» Auch sein Umfeld wisse über seine Tätigkeit Bescheid. «Ich habe das nie verheimlicht – ich könnte kein Doppelleben führen. Meine Familie weiss, was ich mache, mein damaliger Chef sowie meine Arbeitskollegen wussten Bescheid, sogar meine Nachbarn. Die sind alle fein damit.»

Zur Sexarbeit gekommen sei Callboy Kevin – den Namen liess er im gesamten DACH-Raum schützen – nach der Trennung von seiner Ex-Freundin. Mit ihr habe er damals regelmässig Swingerclubs besucht und gemerkt, dass es ihm leichtfalle, sich auf fremde Frauen einzulassen. «Und das nicht nur, wenn eine Frau meinem Beuteschema entsprach.»

Nach der Trennung habe er intensiv gedatet und dabei eine Frau kennengelernt, die Kontakte in die Szene besass. «Bei einem Gespräch sagte sie, sie könne sich mich gut als Callboy vorstellen. Ich dachte: Warum eigentlich nicht?» Sie habe den Kontakt zu einer Plattform hergestellt, Kevin bewarb sich und bekam die Zusage.

«Es könnte viel mehr Männer geben, die diesen Beruf machen und davon leben könnten.»
Callboy Kevin

Grosse Nachfrage, überschaubares Angebot
Heute betreibt der 45-Jährige gemeinsam mit seinem Geschäftspartner Noah Danke mehrere Plattformen für selbstständige Callboys im deutschsprachigen Raum, darunter callboy-verzeichnis.com und callboyz.net. «Die Männer zahlen zu Beginn 400 Euro, damit sie für vier Monate gelistet und beworben werden.» Wenn sie verlängern, bezahlten sie 1200 Euro für weitere vier, 1650 für weitere sechs Monate und für ein Jahr 3000 Euro. An den Einnahmen der Sexarbeiter seien die Geschäftspartner nicht beteiligt. «Bei Agenturen ist das anders. Dort müssen die Jungs nach einem Date oft 35 bis 45 Prozent abgeben.»

In der Schweiz, Deutschland und Österreich seien seiner Schätzung nach etwa 200 Callboys tätig, etwa 70 davon selbstständig. «Viele sind jung. Deshalb werde ich wahrscheinlich öfter in der Schweiz gebucht. So viele Männer in meinem Alter gibt es hier nicht. Und eine 50- oder 60-jährige Frau möchte vielleicht kein Date mit einem 20-Jährigen.»

Die Nachfrage sei grundsätzlich grösser als das Angebot, sagt Callboy Kevin. «Es könnte viel mehr Männer geben, die diesen Beruf machen und davon leben könnten.» Einerseits finde er das schade, weil er seinen Beruf liebe. Andererseits sagt er offen: «Für mich ist es natürlich gut, wenn es weniger Konkurrenz gibt. Wenn es 1000 Männer gäbe, wäre mein Kalender sicher nicht so voll.»

2026.5.27 Il avait violenté sa compagne durant dix mois. La justice fribourgeoise fait passer un conjoint violent à la caisse
Le Ministère public fribourgeois a infligé une peine pécuniaire ferme à un récidiviste ayant déjà commis des actes violents.
Quatre mille deux cent septante-cinq francs. Voilà ce que coûteront à un Glânois de 25 ans dix mois de violence physique, psychique et verbale sur sa compagne.
Le Ministère public l’a condamné à cent dix jours-amende fermes, à 30 francs, à une amende de cinq cents francs et autant de frais. Et encore le brutal s’en est-il bien tiré: le procureur n’a pas révoqué les sursis de trois condamnations prononcées en deux ans pour menaces et violences.
Le dernier épisode, particulièrement glaçant, a vu la femme menacée au couteau. Elle en est ressortie avec un traumatisme crânio-cervical, des contusions à la face et une plaie à la joue.
L’homme a été jugé coupable de lésions corporelles, voies de fait, injures, menaces et contrainte. Il a profité de la brièveté du délai de plainte: alors que le calvaire de sa compagne a duré onze mois, seuls les coups de poing et de pied, les gifles, insultes, menaces de mort et les contrôles de portable des trois derniers mois ont été pris en compte.

2026.5.25 Einbruchswelle über Pfingsten: Rund ein Dutzend Fälle im Kanton St.Gallen gemeldet
Über das Pfingstwochenende ist es im Kanton St.Gallen zu einer Serie von Einbrüchen und Einbruchsversuchen gekommen. Unbekannte Täterschaften hatten es dabei sowohl auf Geschäfts- als auch auf Wohnliegenschaften abgesehen.
Wie die Kantonspolizei St.Gallen mitteilt, kam es über die Pfingsttage in verschiedenen Gemeinden zu mehreren Einbrüchen und Einbruchsversuchen. Die Täter verursachten dabei erheblichen Sachschaden und entwendeten unter anderem Bargeld, Schmuck, elektronische Geräte sowie Werkzeugmaschinen. Die Ermittlungen in allen Fällen laufen.
Mehrere tausend Franken Sachschaden
An der Lerchentalstrasse in St.Gallen brach in der Zeit zwischen Donnerstagabend und Samstagmorgen eine unbekannte Täterschaft in einem Geschäftshaus in die Räumlichkeiten zweier eingemieteter Betriebe ein. Sie verschaffte sich durch ein Fenster gewaltsam Zutritt ins Gebäude und durch das Aufbrechen von weiteren Öffnungen in die beiden Betriebe. Daraus stahl die Täterschaft Kassen mit mehreren hundert Franken Bargeld und hinterliess einen Sachschaden von mehreren tausend Franken.
Zwischen Freitagnachmittag und Samstagmorgen wurde in eine Werkhalle an der Bedastrasse in Gossau eingebrochen. Die Täterschaft verschaffte sich durch die Scheiben von Falttüren Zutritt und durchsuchte die Räumlichkeiten. Daraus stahl sie Werkzeugmaschinen im Wert von mehreren tausend Franken. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich ebenfalls auf mehrere tausend Franken.
Am Sonntag wurde der Kantonspolizei St.Gallen ein Einbruch in ein Einfamilienhaus in Trübbach gemeldet. Die Täterschaft war in der vergangenen Woche gewaltsam durch eine Balkontür ins Haus eingedrungen und hatte dieses durchsucht. Das genaue Deliktsgut wird abgeklärt. Der angerichtete Sachschaden beläuft sich auch hier auf mehrere tausend Franken.
Täterschaft verschafft sich gewaltsam Zutritt
In der Nacht auf Sonntag wurde in ein Bootshaus an der Hauptstrasse in Rorschach eingebrochen. Dazu brach die Täterschaft eine Türe auf und verursachte dabei mehrere hundert Franken Sachschaden. Sie durchsuchte das Innere, verliess daraufhin die Örtlichkeit ohne Deliktsgut.
In Degersheim ist eine unbekannt Täterschaft zwischen Samstagabend und Sonntagmittag in einen Betrieb an der Weierwiesstrasse in Degersheim eingebrochen. Sie verschaffte sich durch ein schräg gestelltes Fenster gewaltsam Zutritt in den Betrieb und stahl daraus eine Geldkassette mit mehreren hundert Franken Bargeld. Am Fenster entstand geringer Sachschaden.
Am Sonntagabend brachen unbekannte Täterschaften in zwei Einfamilienhäuser an der Lenterstrasse in Zuzwil ein. Durch eine Balkontüre und ein Fenster verschafften sie sich gewaltsam Zutritt in die Häuser und durchsuchten diese. Aus einem der Häuser dürfte die Täterschaft Schmuck, Bargeld sowie elektronische Geräte gestohlen haben. Das Deliktsgut des zweiten Einbruches wird abgeklärt. Die Täterschaften richteten Sachschaden von jeweils mehreren hundert Franken an.
Kurz nach Mitternacht am Pfingstmontag brach eine unbekannte Täterschaft in einen Betrieb an der Mooswiesstrasse in Gossau ein. Sie öffnete gewaltsam eine Eingangstür und durchsuchte die Räume. Bislang ist noch unklar, was die Täterschaft genau gestohlen hat. Sie hinterliess Sachschaden von rund tausend Franken. Zum provisorischen Verschliessen der beschädigten Türe wurde die örtliche Feuerwehr aufgeboten.
Täterschaft hinterliess 10’000 Franken Sachschaden
In den frühen Morgenstunden des Pfingstmontags bemühte sich eine unbekannte Täterschaft in einen Betrieb an der Flawilerstrasse in Gossau einzubrechen. Sie gelangte in mehrere Nebengebäude und beschädigte Öffnungen des Hauptgebäudes, was ihr jedoch misslang. Insgesamt hinterliess die Täterschaft einen Sachschaden von gegen 10’000 Franken. Noch ist unklar, ob sie Deliktsgut behändigen konnte.
In Kaltbrunn wurde zwischen Samstagnachmittag und Montagmorgen in Büroräumlichkeiten an der Fischhausenstrasse eingebrochen. Die Täterschaft verschaffte sich durch ein Fenster gewaltsam Zutritt ins Gebäude und stahl daraus mehrere tausend Franken Bargeld. Sie hinterliess Sachschaden von über tausend Franken.
An der Unterdorfstrasse in Wattwil brach eine unbekannte Täterschaft zwischen Samstagabend und Sonntagmittag durch das Einschlagen einer Türverglasung in den Kellerbereich eines Mehrfamilienhauses ein. Dort gelangte sie in ein Kellerabteil und stahl daraus ein Velo.
Die Kapo hat die Ermittlungen aufgenommen
Am Montag, kurz vor 4 Uhr, wurde in eine Autogarage an der Burgerrietstrasse in Uznach eingebrochen. Die Täterschaft öffnete gewaltsam eine Glastür, was zu rund tausend Franken Sachschaden führte und durchsuchte das Büro. Daraus stahl sie eine Münzdose mit Bargeld im Wert von einigen hundert Franken.
Am Montag, in den frühen Morgenstunden, brach eine unbekannte Täterschaft in einen Betrieb an der Werkstrasse in Arnegg ein. Sie schlug ein Fenster ein und verschaffte sich so Zutritt in den Betrieb und durchsuchte das Büro. Daraus stahl sie mehrere tausend Franken Bargeld und flüchtete danach in unbekannte Richtung.
Daneben kam es in der Stadt St.Gallen, in Au und Rapperswil zu versuchten Einbrüchen, bei denen Täterschaften von ihren Vorhaben abliessen. Die Kantonspolizei St.Gallen hat in allen Fällen die Ermittlungen zur Täterschaft aufgenommen. Nebst Patrouillen stand auch das Kompetenzzentrum Forensik der Kantonspolizei St.Gallen zur Spurensicherung im Einsatz.

2026.5.12 Einbruchsserie im Kanton St.Gallen – Polizei nimmt Verdächtigen fest
Zwischen Samstagabend und Dienstagmorgen kam es im Kanton St.Gallen zu mehreren Einbruch- und Einschleichdiebstählen. In Rorschach wurde ein mutmasslicher Täter festgenommen.
Im Kanton St.Gallen kam es zu mehreren Einbrüchen, die unter anderem zwei Geschäfte, eine Hobbywerkstatt, eine Autogarage und ein Industriegebäude betrafen. Das schreibt die St.Galler Kantonspolizei in einer Mitteilung. In Oberriet wurde die Eingangstür eines Coiffeurgeschäfts aufgebrochen. Die Täterschaft durchsuchte die Räumlichkeiten und verliess den Tatort wieder. Der Sachschaden beträgt mehrere hundert Franken. Ob etwas gestohlen wurde, muss hierbei noch geklärt werden.
In Altstätten brach eine unbekannte Täterschaft zwischen Samstagnachmittag und Montagmorgen in eine Autogarage ein. Sie verschaffte sich gewaltsam über ein Fenster Zutritt. Dabei wurden die Räumlichkeiten durchsucht. Im gleichen Zeitraum dürfte die gleiche Täterschaft in ein Kosmetikgeschäft im gleichen Gebäude eingebrochen sein. Dabei brach sie ebenfalls ein Fenster auf. Nach derzeitigem Kenntnisstand der St.Galler Kantonspolizei wurde bei beiden Einbrüchen nichts gestohlen. Der Sachschaden beläuft sich auf mehr als 1’000 Franken.
Bootsbesitzer erwischt zwei Männer bei Einschleichdiebstahl
In Mels drangen Unbekannte in ein Industriegebäude ein, öffneten ein gekipptes Fenster und durchsuchten mehrere Büros. Betroffen sind drei Firmen und eine Privatperson. Gestohlen wurden Bargeld und alkoholische Getränke von unbekanntem Wert, der Sachschaden beläuft sich auf über 10’000 Franken.
Zwischen Sonntag- und Montagabend brach eine unbekannte Täterschaft in Oberriet in eine Hobbywerkstatt ein. Sie brach die Eingangstür eines Rolltores auf. In der Werkstatt wurde Bargeld und Werkzeug im Wert von etwa 200 Franken gestohlen. Der Sachschaden beläuft sich auf wenige hundert Franken.
Am Dienstagmorgen überraschte ein Bootsbesitzer in Rorschach zwei Männer beim Einschleichdiebstahl auf seinem Boot. Dank seiner schnellen Meldung konnte die Polizei einen 20-jährigen Verdächtigen festnehmen. Die Ermittlungen zu den Vorfällen dauern an.

2026.5.5 La défense de Pascal Jaussi est passée à l’attaque. Les avocats de l’ex-patron de S3 font le procès de la procédure
Lors d’une première journée d’audience électrique, Me Mihaela Verlooven et ses associés ont notamment remis en cause l’impartialité du procureur général Raphaël Bourquin, questionnant sa participation même aux débats.
Les attaques ont fusé d’entrée de jeu après l’ouverture, mardi 5 mai 2026 au matin, du procès du directeur déchu de Swiss Space Systems (S3). La défense de Pascal Jaussi, qui avait annoncé la couleur, s’est lancée dans une tentative de démolition en règle de la procédure d’instruction conduite par le procureur général fribourgeois Raphaël Bourquin. Tout en s’efforçant de rester stoïque, le magistrat ne s’est pas privé de riposter en qualifiant l’ancien patron du programme spatial payernois de «manipulateur très intelligent» prompt à «asséner ses propres vérités» et qu’il serait avisé de ne pas le croire sur parole. Une remarque qui n’a pas manqué d’injecter du voltage supplémentaire dans une atmosphère déjà très électrique, Me Mihaela Verlooven, avocate de Pascal Jaussi, assurant que l’incident n’en resterait pas là…

2026.4.22 «Son nombril est son seul organe vital». Le Ministère public fribourgeois requiert sept ans de prison contre un beau-père abuseur
Le prévenu sexagénaire, qui a admis une partie des faits commis sur sa belle-fille, connaîtra son sort le 30 juin.
La procureure Sandrine Chardonnens a requis mercredi une peine de sept ans de prison contre le beau-père indigne ayant imposé, durant près de six ans, des actes sexuels révoltants à sa belle-fille âgée de moins de dix ans lors des premiers abus. Citant Antoine de Saint-Exupéry, qui a écrit qu’«on naît de son enfance, comme on naît de son pays», la magistrate a rappelé le rôle déterminant des jeunes années de vie sur la construction d’une personne. Même si la jeune victime, qui a aujourd’hui 21 ans, est soutenue par ses proches, a commencé des études universitaires et s’efforce de rester positive, elle ne pourra jamais récupérer ce qui lui a été volé de la plus cruelle des manières, a-t-elle déploré.

2026.4.9 Schwarzarbeit: Sexarbeiterin (58) festgenommen und verurteilt
Die Zuger Polizei hat eine Frau festgenommen, die ohne Arbeitsbewilligung in der Erotikbranche gearbeitet hat. Die Beschuldigte wurde verurteilt und muss die Schweiz verlassen.
Darum gehts
Die Zuger Polizei hat eine 58-jährige Sexarbeiterin festgenommen.
Die Frau aus Hongkong hatte keine Arbeitsbewilligung. Ihr Aufenthalt war somit illegal.
Sie wurde verurteilt und muss die Schweiz verlassen.
Neben einer Geldstrafe erhielt sie ein zweijähriges Einreiseverbot.
Die Zuger Polizei hat am Mittwoch in einer Liegenschaft in der Gemeinde Baar eine Kontrolle durchgeführt. Das Ziel der Kontrolle war die Bekämpfung von Schwarzarbeit. Dabei trafen die Einsatzkräfte auf eine Frau (58) aus Hongkong, die als selbständige Sexarbeiterin tätig war, wie die Zuger Polizei berichtet.
Bei der Kontrolle stellte die Polizei fest, dass die 58-jährige Frau keine Arbeitsbewilligung hatte. Da sie ohne die erforderliche Bewilligung selbständig erwerbstätig war, handelte sie rechtswidrig.
Zwei Jahre Einreiseverbot
Nach der Festnahme wurde die Sexarbeiterin der Staatsanwaltschaft des Kantons Zug zugeführt. Diese verurteilte die Frau wegen Widerhandlung gegen das Ausländer- und Integrationsgesetz. Sie erhielt eine bedingte Geldstrafe sowie eine Busse in der Höhe von mehreren Tausend Franken.
Zusätzlich hat das Amt für Migration des Kantons Zug die Frau aus dem Land weggewiesen. Das Amt erteilte ihr ebenfalls ein zweijähriges Einreiseverbot für die Schweiz, Liechtenstein und die Schengen-Staaten. Die 58-Jährige muss die Schweiz bis spätestens Freitagabend verlassen.

2026.4.3 «Gotta catch ’em all» – Schweizer schmuggelt 900 Pokémon-Karten
Ungewöhnlicher Fund am Zoll: Ein 33-Jähriger aus Schwyz schmuggelte kürzlich Pokémon-Karten im Wert von 6900 Euro.
Darum gehts
Ein 33-jähriger Schweizer versuchte, über 900 Pokémon-Karten zu schmuggeln – er wollte die Karten in Deutschland verkaufen.
Zöllner fanden die Karten am Grenzübergang Bühl.
Die Sammelkarten haben einen Wert von etwa 6900 Euro.
Der Mann musste über 1500 Euro Einfuhrabgaben zahlen.
Am Grenzübergang Bühl im Landkreis Waldshut (D) haben Zöllner des deutschen Hauptzollamts Singen in der vergangenen Woche einen ungewöhnlichen Schmuggelversuch aufgedeckt. In einem Fahrzeug fanden sie rund 900 Verpackungseinheiten mit Pokémon-Spiel- und Sammelkarten im Gesamtwert von etwa 6900 Euro.
Der 33-jährige Fahrer aus dem Kanton Schwyz hatte bei der Kontrolle zunächst angegeben, keine anmeldepflichtigen Waren mitzuführen. Bei der anschliessenden Durchsuchung des Fahrzeugs stiessen die Zöllner jedoch auf mehrere Kisten und Kartons im Kofferraum, in denen sich die Sammelboxen befanden.
Schwyzer wollte die Karten verkaufen
Wie sich später herausstellte, plante der Mann, die Karten in Deutschland an Sammlerinnen und Sammler weiterzuverkaufen. Laut Sonja Müller, Pressesprecherin des Hauptzollamts Singen, handelt es sich dabei um eher ungewöhnliches Schmuggelgut: «Pokémon-Karten sind auch für die Kontrolleinheiten des Zolls kein alltägliches Schmuggelgut.»
Der Fall verdeutlicht jedoch die klaren Regelungen für den grenzüberschreitenden Warenverkehr. Gewerbliche Warensendungen müssen grundsätzlich beim Zoll angemeldet werden und dürfen nur an entsprechend zugelassenen Zollstellen abgefertigt werden. Der Grenzübergang Bühl ist hingegen ausschliesslich für den privaten Reiseverkehr vorgesehen.
Einfuhrabgaben von über 1500 Euro
Gegen den 33-Jährigen wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nachdem er Einfuhrabgaben in Höhe von über 1500 Euro bezahlt hatte, durfte er seine Fahrt mit den Sammelkarten fortsetzen.

2026.2.25 La belle-mère restera en prison. Le Tribunal fédéral a confirmé le rejet de la demande de révision du procès de l’assassinat de Vuadens
Une Fribourgeoise de 31 ans, condamnée à la prison à vie pour l’assassinat, en novembre 2018, de la fillette âgée de deux ans et demi de son ex-compagnon, n’a pas convaincu la justice de rouvrir le dossier.
Condamnée à la prison à vie pour l’assassinat, commis en novembre 2018 à Vuadens, de la fillette âgée de deux ans et demi de son ex-compagnon, une Fribourgeoise de 31 ans ne bénéficiera pas, en l’état actuel du dossier, d’un nouveau procès. Dans un arrêt daté du 11 février, le Tribunal fédéral (TF) a rejeté son recours et confirmé la décision rendue il y a une année par le Tribunal cantonal fribourgeois (TC). Celui-ci n’était pas entré en matière sur la demande de révision du jugement dont a fait l’objet celle qui se présente, depuis sa mise en détention voilà plus de sept ans, comme la victime d’une erreur judiciaire.

2026.1.30 «Ich verkroch mich in eine Ecke und wartete auf das Ende»
Seit dem Brand in Crans-Montana steht das Leben der Familie Aubrun still. «Für uns existiert das Jahr 2026 nicht», sagt Lionel Aubrun, Vater von Matthieu (27), gegenüber RTS. Matthieu hatte erst zwei Wochen zuvor seine Arbeit im Le Constellation aufgenommen.
In der Silvesternacht wurden 25 Prozent seines Körpers verbrannt, zudem wurde seine Lunge durch giftige Rauchgase schwer geschädigt. Lange schwebte er in Lebensgefahr und musste in ein künstliches Koma versetzt werden. Kurz davor telefonierte er noch mit seinen Eltern: «Ich konnte nicht rausgehen und die anderen wegschubsen. Ich verkroch mich in einer Ecke und wartete auf das Ende.»
Seit dem 1. Januar lebt die Familie Aubrun in Metz, rund 170 Kilometer von ihrem Zuhause entfernt, um täglich an Matthieus Seite zu sein. Der junge Mann hat über zwölf Kilogramm verloren und steht vor einem jahrelangen Heilungsprozess. Seine Hände sind stark beschädigt, eine lange Rehabilitation ist unumgänglich. Für die Heilung der Hauttransplantate muss er die Sonne etwa zwei Jahre lang meiden und fast rund um die Uhr Kompressionskleidung tragen.
Zwar ist Matthieu inzwischen ausser Lebensgefahr und wird nicht mehr künstlich beatmet, doch sein Vater beschreibt ihn als «einen jungen Mann im Körper eines 90-Jährigen». Jeder Satz kostet ihn Kraft und Atem. Für die Familie beginnt nun ein neues Leben – geprägt von den körperlichen, psychischen und finanziellen Folgen der Tragödie, aber auch von der Hoffnung, dass Verantwortung übernommen wird.

2026.1.30 In der Bar «Le Constellation» im Walliser Skiort Crans-Montana ist es in der Neujahrsnacht zu einem verheerenden Brand gekommen. 40 Personen kamen ums Leben.
Die Walliser Strafverfolgungsbehörden haben die Ermittlungen auf zwei weitere Personen ausgeweitet. Ein aktueller und ein ehemaliger Gemeindemitarbeiter werden im Februar als Beschuldigte einvernommen. Zuvor führte die Staatsanwaltschaft nur das Betreiberpaar der betroffenen Bar als Beschuldigte.
Die italienische Regierung hat am Samstag (24. 1.) den italienischen Botschafter aus der Schweiz zurückgerufen. Man will «weitere Massnahmen beschliessen», wie es hiess, aus Unzufriedenheit über den Gang der Untersuchungen im Wallis. Beobachter befürchten ein diplomatisches Nachspiel.
Laut der Staatsanwaltschaft wurde der Antrag eines Opferanwalts auf die Ernennung eines ausserordentlichen Staatsanwalts abgelehnt. Das schreibt sie am Freitag (23. 1.).
Laut der Walliser Staatsanwaltschaft sind zurzeit rund 130 Straf- und Zivilklägerinnen und -kläger konstituiert. Diese werden durch etwa fünfzig Anwältinnen und Anwälte vertreten, wie die Staatsanwaltschaft am Freitag (23. 1.) mitteilte.
Nach der Katastrophe in Crans-Montana stehen die Walliser Behörden sowie die Barbetreiber in der Kritik. Gemeinde und Kanton werden unzureichende Sicherheitskontrollen vorgeworfen. Auch bei den Ermittlungen kam es zu Fehltritten und Kehrtwenden.
Beim verheerenden Brand in der Bar «Le Constellation» sind in der Silvesternacht 40 Personen ums Leben gekommen. 116 weitere wurden teilweise schwer verletzt, unter ihnen zahlreiche Jugendliche. Der Brand wurde mutmasslich ausgelöst, als Funken von Sprühfontänen an Champagnerflaschen die brennbare Deckenkonstruktion entzündeten. Die schnelle Ausbreitung des Feuers führte zu einem sogenannten Flashover.

2026.1.30 Raubüberfall bei Post: Mann bedroht Personal mit Waffe
Am Donnerstagabend überfiel ein bewaffneter Mann die Postfiliale in Frick. Die Polizei leitete umgehend eine Fahndung ein und nahm zwei Tatverdächtige fest.
Am Donnerstagabend, kurz nach 17:30 Uhr, betrat ein vermummter, dunkel gekleideter Mann die Postfiliale in Frick. Er bedrohte das Personal mit einer Waffe und forderte die Herausgabe von Bargeld, wie die Kantonspolizei Aargau am Freitag mitteilt.
Anschliessend flüchtete der Täter mit mehreren Tausend Franken Bargeld zu Fuss in unbekannte Richtung. Drittpersonen alarmierten die Polizei. Diese leitete umgehend eine gross angelegte Fahndung ein, die rasch zum Erfolg führte.
Waffe in der Tasche
Nur wenige Minuten später traf die Regionalpolizei Oberes Fricktal unweit des Tatorts auf einen Mann, der der Täterbeschreibung entsprach. Er führte eine Tasche mit einer Waffe und mutmasslichem Deliktsgut mit sich.
Die Polizei nahm den 46-jährigen Schweizer unter dringendem Tatverdacht vorläufig fest. Es wird geprüft, ob er mit weiteren Raubüberfällen in Verbindung steht.
Schweizerin (45) auch festgenommen
In der Umgebung konnte zudem eine zweite tatverdächtige Person, eine 45-jährige Schweizerin, angehalten und kontrolliert werden.
In welchem Zusammenhang sie mit dem Raub steht, ist Gegenstand laufender Ermittlungen. Die Kantonspolizei Aargau hat die Ermittlungen aufgenommen. Die Staatsanwaltschaft Rheinfelden- Laufenberg hat eine Strafuntersuchung eröffnet. Verletzt wurde niemand.

2026.1.29 Letzte Kontrolle vor 17 Jahren: Neue Liste zeigt Versäumnisse

Die Bar Le Constellation wurde zuletzt 2019 überprüft. Eine Liste zeigt nun: Einige Betriebe wurden zuletzt 2017 kontrolliert, ein Hotel gar 2009 zuletzt.

Von 110 öffentlichen Einrichtungen in der Gemeinde Crans-Montana sind 54 in einer «roten Kategorie» aufgeführt. Der Brandschutz dieser Restaurants, Hotels, Bars oder Kliniken wurde 2025 oder gar in den Jahren zuvor nicht überprüft. Bei 18 weiteren öffentlichen Einrichtungen gilt der letzte Kontrollstand als unklar.

Die Tageszeitung «Le Nouvelliste» schreibt, ihr liege die entsprechende Liste vor. Darauf ist auch Le Constellation aufgeführt. Die Bar, in der in der Neujahrsnacht ein tödlicher Brand ausbrach, wurde zuletzt 2019 überprüft. Gemäss einem Vermerk sollte die nächste Überprüfung im Frühjahr 2026 erfolgen.

«Keine Akte»
Zwei Einrichtungen wurden gar 2017 zuletzt kontrolliert. Die Zeitung hebt aber ein Hotel besonders hervor. Der letzte Bericht eines Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde stammte aus dem Jahr 2009. 16 weitere Einrichtungen sollen die Bemerkung «keine Akte» aufweisen, obwohl sie seit mindestens einem Jahrzehnt betrieben werden. Bedeutet das, sie wurden gar nie kontrolliert? Da jeweils keine weiteren Erklärungen zur Bedeutung von «keine Akte» zu finden sind, ist das unklar.

Das sagt die Gemeinde
In den Dokumenten finde sich keine Begründung für die Verzögerungen, schreibt «Le Nouvelliste». Die Gemeinde hat gegenüber der Zeitung keine weiteren Auskünfte zur Liste gegeben.

Kantonales Problem
Gegenüber «Le Temps» sagten anonyme Gemeindevertreter, auch in ihrer Gemeinde sei es «schwierig, wenn nicht gar unmöglich», jährliche Kontrollen durchzuführen.

«Wir schaffen das Tempo nicht. Wenn man das Verhältnis anschaut, merkt man, dass es an Personal fehlt», sagt eine Person. «Angesichts der Tragödie von Crans-Montana ist es schwer, das zu sagen, aber wir müssen es tun: Diese Kontrollen sind extrem kompliziert zu organisieren», sagt auch ein Unterwalliser Gemeindepräsident.

Nicht nur das Wallis, sondern auch andere Kantone kennen das Problem. Mehr dazu in diesem Artikel.

Verbesserungen angekündigt
Bereits eine Woche nach der Tragödie in Crans-Montana wurde bekannt, dass die fehlenden Kontrollen dem Kanton hätten auffallen müssen. Die Gemeinde hätte alle Berichte einreichen müssen. «Wenn kein Bericht eingeht, gehen wir davon aus, dass alles in Ordnung ist», sagte der Chef des kantonalen Amts für Feuerschutz, Philippe Hildbrand, gegenüber SRF.

Die öffentlichen Einrichtungen sollten ab 2027 eigentlich nur noch alle zehn Jahre überprüft werden. «Deshalb wurden die Gemeinden in den letzten Jahren nicht zusätzlich belastet», erklärte Hildbrand. Die entsprechende Gesetzesänderung ist vorerst vom Tisch.

Das Wallis überprüft derweil den Einsatz von zusätzlichem Personal, um die Kontrollen konsequent im geforderten jährlichen Rhythmus umzusetzen.

2026.1.28 Kellnerin, Behörden, Baumarkt­mitarbeiter: Bei wem das Ehepaar Moretti die Schuld sieht

Die Betreiber des Constellation sehen sich moralisch verantwortlich für die Tragödie in Crans-Montana, wie ihre Anwälte sagen. Bei den Befragungen der Staatsanwaltschaft halten sie aber fest: Fehler gemacht hätten vor allem andere.

Jacques Moretti und seine Frau am Tag ihrer Anhörung.

In Kürze:
Zum leicht brennbaren Akustikschaum sagte Jacques Moretti, er habe ihn auf Empfehlung gekauft und getestet.
Der fatale Umzug mit Sprühkerzen durch das Lokal sei auf Initiative des Personals gemacht worden, sagte Jessica Moretti.
Ob solche Erklärungen sie vor der Verantwortung in juristischem Sinn schützen, wird die Untersuchung der Walliser Justiz zeigen.

Wortgefechte zwischen Anwälten, Tränen und eine Staatsanwältin, die zur Ordnung mahnen muss: Bei den Einvernahmen von Jacques und Jessica Moretti letzte Woche durch die Walliser Staatsanwaltschaft gingen teils die Emotionen hoch. Im Kern ging es oft um dieselben Fragen: Wer hätte besser hinschauen und Risiken erkennen müssen? Wer trägt Verantwortung? Wer ist schuld an den 40 Toten und 116 Verletzten der Silvesternacht von Crans-Montana?

Die Einvernahmeprotokolle, die dieser Zeitung vorliegen, zeigen, wie das Wirtepaar des Constellation in sechs zentralen Punkten versucht, die Schuld anderen zuzuschreiben. Die derzeit bekannten Untersuchungsakten zeigen nur einen Teil der Ermittlungen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass es auch gegenteilige Erkenntnisse gibt.

1.Der Akustikschaum? Auf Empfehlung gekauft und angeblich getestet
Das Feuer eskalierte so schnell, weil die Schaumstoffmatten zur akustischen Isolation an der Decke des Constellation-Kellers leicht entflammbar waren. Jacques Moretti hatte den Schaumstoff bei der Renovierung 2015 selber montiert. Er habe das Material zuvor in einem Baumarkt gekauft, sagte er den drei Staatsanwältinnen, die ihn vernahmen – und zwar auf Empfehlung eines Verkäufers. «Ich ging zu Hornbach und habe erklärt, dass ich Akustikschaumstoff für ein öffentliches Lokal brauche. Man hat mir geraten, diesen Schaum zu nehmen.»

In seiner ersten Befragung durch die Polizei am 1. Januar hatte Moretti gesagt, er habe den Schaum auf seine Brennbarkeit getestet. Letzte Woche führte er dazu aus: «Ich hatte noch ein kleines Stück Schaum übrig. Ich habe einen Bunsenbrenner genommen, um die Auswirkung auf den Schaum zu sehen. Das hat alles durchlöchert. Aber das Einzige, was mich gestört hat, war der Rauch, ansonsten hat mich nichts schockiert.» Es habe zwar auch ein wenig gebrannt, «aber es war nicht vergleichbar mit dem, was man auf den Videos vom 1. Januar gesehen hat. Es gab einen Krater und dann nur wenige Flammen an den Seiten.»

2.Die Kontrollen? Sogar der Feuerwehrmann habe nichts zum Schaum gesagt
Moretti erklärte den drei Staatsanwältinnen, im Constellation sei betreffend Brandschutz «alles eingehalten» worden, insbesondere hinsichtlich Feuerlöschern und Notausgängen. Ein Sprinklersystem habe es nicht gegeben, weil «zu keinem Zeitpunkt gesagt worden ist, weder vom Sicherheitsbeauftragten noch von sonst wem, dass man eines installieren muss». Dass die Behörden in zwei Kontrollgängen auch einige Mängel feststellten, war in der Einvernahme kaum Thema.

Vielmehr versuchte Moretti, die Kontrollgänge von 2016, 2018 und 2019 zu seinen Gunsten auszulegen. Die Inspektionen seien vom kommunalen Sicherheitsbeauftragten in Begleitung vom damaligen Eigentümer des Lokals und zumindest in zwei Fällen auch vom Feuerwehrkommandanten durchgeführt worden. Letzterer sei ebenso wie der Sicherheitsbeauftragte in den Keller hinuntergegangen. Die beiden hätten keinerlei Bemerkungen zum Akustikschaum an der Decke gemacht, erklärte Moretti.

Für Moretti heisst das, der Schaumstoff sei von den Behörden «abgenommen» worden. Allerdings musste er einräumen, dass er sich nicht erinnern könne, ob er die Inspektoren informiert habe, dass in seinem Lokal regelmässig Sprühkerzen verwendet würden. Das an den Champagnerflaschen befestigte Indoor-Feuerwerk hatte an Silvester die Decke in Brand gesetzt.

Gemäss Recherche sollen der damalige Sicherheitsbeauftragte der Gemeinde und der Feuerwehrkommandant am 9. und am 11. Februar einvernommen werden. Sie äussern sich nicht öffentlich zu Fragen über die Kontrollen. Gemeindepräsident Nicolas Féraud bereitete eine mögliche Verteidigungslinie für sie bereits an einer Medienkonferenz vom 6. Januar vor: dass eine Kontrolle des Akustikschaums nicht in ihren Zuständigkeitsbereich fiel.

3.Sprühkerzen auf den Schultern? Das sei die Idee des Personals gewesen
Im Constellation wurden seit zehn Jahren regelmässig Sprühkerzen entzündet. Das sagten die Eheleute Moretti, Barmitarbeitende und Gäste in Einvernahmen übereinstimmend. Dabei habe es «nie Probleme» gegeben, erklärte nun Jacques Moretti den Staatsanwältinnen.

Aber wie kam es dazu, dass sich in der Unglücksnacht eine Kellnerin auf die Schultern ihres Kollegen setzte und so mit den Sprühkerzen der Decke zu nahe kam? «Ich habe weder die Anweisung gegeben, das zu tun, noch es zu unterlassen», sagte Jacques Moretti zu diesem Punkt. Er habe seine Angestellten nicht vor dem Risiko dieser Praxis gewarnt, «weil ich keine Gefahr sah». Er fügte hinzu, die Kellnerin habe es gern gemacht: «Es war eine Show, sie ging in der Show auf.» Die Kellnerin, die einer anderen Person auf die Schultern gestiegen war, ist beim Brand ums Leben gekommen.

Jessica Moretti leitete den Barbetrieb in der Silvesternacht. Sie erklärte in ihrer Einvernahme, die einzige Anweisung an das Personal zur Verwendung der Sprühkerzen sei gewesen, sie nach dem Servieren der Flaschen wieder einzusammeln, um zu verhindern, dass sich die Gäste verbrennen würden. Dass die Kellnerin auf die Schultern genommen wurde, beschrieb sie als spontane Initiative ihres Personals: «Es ist festlich. Sie lassen sich mitreissen. (…) Das Personal entschied, die Angestellten untereinander. (…) Wenn ich schon nur das geringste Risiko erkannt hätte, hätte ich es verboten. Für mich gab es keinerlei Risiko. In zehn Jahren Betrieb habe ich nie gedacht, dass es gefährlich sein könnte.»

Laut einer Kellnerin, die überlebt hat, hat Jessica Moretti die andere Kellnerin ausdrücklich darum gebeten, beim fatalen Flaschenservice mitzumachen. Moretti soll ihren Mitarbeiterinnen auch die Anweisung gegeben haben, für den Service Masken aufzusetzen, die das Sichtfeld einschränkten. Auf Werbevideos sieht man, dass das auch schon früher so gemacht wurde.

Und ein ehemaliger Mitarbeiter des Constellation sagte gegenüber RTS, die Umzüge durch die Bar seien von den Morettis verlangt worden. «Wir wurden von den Besitzern dazu angehalten, die Kellnerinnen mit Sprühkerzen auf den Schultern zu tragen, um andere Gäste dazu zu animieren, dieselbe Show zu bestellen», erklärte er.

4.Massnahmen im Brandfall? Man habe das Personal instruiert
Bei seiner ersten Befragung am Neujahrstag hatte Jacques Moretti angegeben, sein Personal habe keine Schulung für den Brandfall gehabt. Letzte Woche sagte er dann, er habe dem Personal sehr wohl die Anweisung gegeben, in einem Brandfall Gäste zu evakuieren und Alarm zu schlagen. Eine überlebende Kellnerin sagte ihrerseits der Polizei, sie habe niemals eine solche Direktive erhalten. In ihrem Fall habe er es «vielleicht vergessen», sagte Moretti dazu.

Weiter erklärte Moretti, auch der Security-Mitarbeiter sei über seine Direktiven im Brandfall informiert gewesen. Jessica Moretti gab in ihrer Befragung sogar an, es sei an diesem Angestellten gewesen, im Brandfall dem restlichen Personal die Anweisungen zu geben. Auch der Security-Mitarbeiter ist an Silvester umgekommen.

5.Die verschlossene Tür? Das sei ein Mitarbeiter gewesen
Drei der Opfer starben in der Nähe einer Seitentür im Erdgeschoss. Möglicherweise hatten sie versucht, sich über diese Seitentür aus dem Lokal zu retten. Jedoch war diese Tür in der Unglücksnacht verschlossen. Laut einer Auflage der Walliser Behörden aus dem Jahr 2015 war diese Tür ein Notausgang und hätte entsprechend gekennzeichnet werden sollen. Für Jacques Moretti handelte es sich hingegen um eine einfache «Servicetür», wie er mehrmals erklärte. Diese sei auch nie verschlossen, sondern immer offen gewesen. Wer also hatte sie an Silvester abgeschlossen?

Jacques Moretti beschuldigte in seiner Einvernahme einen Angestellten eines seiner anderen Lokale. Dieser habe die Tür mit einem in zwei Meter Höhe angebrachten Riegel verschlossen. Der Angestellte war kurz vor dem Brand ins Constellation gekommen, um Eiswürfel zu bringen. Der junge Mann schilderte die Ereignisse jedoch anders: Bei seiner polizeilichen Befragung am 2. Januar erklärte er, nicht er, sondern ein anderer Kollege habe die Tür möglicherweise verschlossen.

6.Verantwortung? Ja, aber …
Bei seiner ersten Befragung am 1. Januar sagte Jacques Moretti in Bezug auf die Opfer des Brandes noch, er fühle sich «verantwortlich dafür, sie nicht geschützt zu haben». Das ist ein Satz, den er später nicht wiederholte: «Ich hätte mir eine solche Tragödie zu keinem Zeitpunkt vorstellen können», erklärte er nun letzte Woche. «Das ist unvorstellbar. Es ist unbegreiflich. Ich habe keinerlei Erklärung. (…) Arbeiten machen mir keine Angst, und wenn etwas hätte geändert werden müssen, hätte ich es getan.»

Zwischen der ersten Befragung und der Vernehmung letzte Woche traten auch die Anwälte der Morettis auf. In einem Fernsehinterview stellten sie klar: Ihre Klienten fühlten sich moralisch verantwortlich für das Drama. Aber was das für eine strafrechtliche Verantwortung bedeute, das sei eine ganz andere Frage. Für das Ehepaar Moretti gilt die Unschuldsvermutung.

2026.1.28 Richter verurteilt Sanija Ameti – danach inszeniert sie ihren politischen Tod

Das Zürcher Bezirksgericht spricht die Politaktivistin schuldig, weil sie die Glaubensfreiheit gestört hat. Ein aussergewöhnlicher Fall.

Auf Instagram hat Sanija Ameti den Vorfall dokumentiert und danach gelöscht.

Am Mittwochmorgen herrscht am Zürcher Bezirksgericht Ausnahmezustand: Vor dem Eingang bildet sich eine lange Schlange; die Kantonspolizei kontrolliert mit Metalldetektoren. Sanija Ameti betritt lächelnd den Saal und winkt ihren Unterstützerinnen zu.

Inhaltsverzeichnis
1.Warum ist das wichtig?
2.Was sagt der Staatsanwalt?
3.Was sagen die Kläger?
4.Wie verteidigt sich Ameti?
5.Wie lautet das Urteil?
6.Wie reagiert Ameti?

Die 33-Jährige steht wegen einer inszenierten Schiessübung vor Gericht: An einem Freitagabend im September 2024 ballerte sie im Keller ihres Zürcher Wohnhauses mit einer Druckluftpistole auf ein Katalogbild mit Maria und Jesus. Sie veröffentlichte Fotos davon auf Instagram und schrieb «abschalten» dazu. Ihre politischen Gegner erstatteten Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen Störung der Glaubensfreiheit.

1.Warum ist das wichtig?
Verfahren wegen Störung der Glaubensfreiheit sind selten. Umstritten ist, ob der Straftatbestand noch zeitgemäss ist – er kollidiert mit der Trennung von Staat und Religion. Alt-Bundesrichter Niccolò Raselli betonte vor dem Prozess, dass es um den religiösen Frieden gehe: «Ich würde den Strafartikel nicht vorschnell als überholt bezeichnen, arten doch religiöse Konflikte, wie die Geschichte zeigt, mitunter blutig aus.»

2.Was sagt der Staatsanwalt?
«Hat die Staatsanwaltschaft nichts Besseres zu tun, als eine schon genug bestrafte Frau vor den Karren zu zerren?» So fasst Staatsanwalt Andrej Gnehm die Reaktionen auf seine Anklage zusammen. Der Shitstorm gegen Ameti erinnere ihn zwar an eine «moderne Hexenverbrennung». Doch die Frage sei falsch gestellt. Ihm gehe es nur um das Gesetz.

Er bezeichnet Ametis Version der Story als «Räuberpistole», als frei erfunden. Lebensfremd sei, dass sie nicht gewusst haben wolle, worauf sie geschossen habe. Sie sei «für ihre spitze Zunge» bekannt und suche mit gezielten Provokationen maximale Aufmerksamkeit. Nun sei sie mit dieser öffentlichen Inszenierung zu weit gegangen. Sie könne sich nicht auf die Meinungsfreiheit berufen, da es sich um keine künstlerische Darstellung handle.

3.Was sagen die Kläger?
Zu den Privatklägern gehören Nils Fiechter, Präsident der Jungen SVP Schweiz, und seine Frau Sarah Regez. Er sieht die Grundwerte der Schweiz in Gefahr: Die Verfassung bekenne sich zu Gott, die Flagge trage ein Kreuz. «Als wählerstärkste Jungpartei setzen wir uns für die Wahrung unserer christlichen Grundwerte ein», sagt er. Auch er persönlich fühle sich als gläubiger Christ verletzt. Dann legt er nach: «Sanija Ameti sprach die Sprache von islamistischen Terroristen.» Und: «Wollen wir möglichen Nachahmern einen Freipass für solche Taten geben?»

4.Wie verteidigt sich Ameti?
Sanija Ameti, sonst bekannt für grosse Worte, überlässt das Reden ihrem Verteidiger Peter Bettoni. Er stellt sie als Opfer eines politischen Prozesses dar. Für ihn sei klar, worum es den Klägern tatsächlich gehe: um Remigration. Das ist ein Schlagwort einer rechtsextremen Bewegung aus dem Umfeld von Sarah Regez. Diese reagiert mit einem empörten Blick. Ameti flüchtete als Kind mit ihrer Familie vor dem Bosnienkrieg.

Der Verteidiger bestreitet, dass Ameti mit ihrer Schiessaktion den religiösen Frieden in der Schweiz gefährdet habe. Der Post sei nur eine Nacht online gewesen; sie habe ihn umgehend gelöscht und um Vergebung gebeten. Er erkennt eine Ironie: Die Privatkläger und die Medien hätten die virale Verbreitung des Beitrags verursacht, nicht Ameti.

Zudem habe Ameti beim Schiessen tatsächlich nicht erkannt, worauf sie gezielt habe. Sie habe dabei an ihre Mutter und ihren Bruder gedacht, der in Bosnien erschossen wurde: «Der Krieg wurde in ihrer Familie tabuisiert. Erst nach dem Vorfall konnte sie mit ihrer Mutter zum ersten Mal darüber sprechen.» Die Schiessaktion sei eine verzögerte Verarbeitung ihres Kriegstraumas.

5.Wie lautet das Urteil?
«Frau Ameti», beginnt der Richter, «es geht heute nicht darum, welche Gesetze gelten sollen, sondern wie die bestehenden Gesetze angewendet werden.» Er verurteilt sie wegen Störung der Glaubensfreiheit zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 50 Franken und einer Busse von 500 Franken. Er bleibt unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft: Ameti sei medial vorverurteilt und seitdem arbeitslos.

Ameti habe den christlichen Glauben gering geschätzt, indem sie «zum Abschalten» auf die Köpfe von Maria und Jesus geschossen und die Einschusslöcher gezeigt habe. Sie habe dadurch den Religionsfrieden gestört. Das zeige das Polizeiaufgebot, das danach für ihre persönliche Sicherheit und jetzt für die Gerichtsverhandlung nötig geworden sei.

6.Wie reagiert Ameti?
Vor Gericht sagt sie kein Wort. Danach kündigt sie eine Rede vor dem Schauspielhaus an. Doch sie lässt die Journalisten im Regen stehen und deponiert ihre Rede auf einem Stuhl. Sie wolle erzählen, was die Leute wirklich von ihr wissen wollten, steht darin. Wer ihren Namen google, erhalte folgende Suchvorschläge:
Sanija Ameti Freund
Sanija Ameti Religion
Sanija Ameti Herkunft

Ameti kommentiert: «Keuschheitsstatus, Religion, Herkunft – das ist es offenbar, was die interessierte Öffentlichkeit wirklich von mir wissen will.» Ihre Antworten:
«Ich habe einen sehr netten Freund, dessen Stammbaum im Ämmital beginnt.»
«Ich habe keine Religion und bleibe wohl Atheistin.»
«Meine Muttersprache ist Bosnisch.»

Sie kritisiert, dass sie mit solchen Angaben öffentlich beschämt werde. Sie sehe nur einen Ausweg: den Tod der öffentlichen Figur. Deshalb verkündet sie: «Sanija Ameti, die Schweizer Politikerin, die sich selbst verleugnet hat, musste sterben.» Von ihren politischen Ämtern ist sie zurückgetreten. Der Regen prasselt auf den leeren Stuhl.

2026.1.12 Crans-Montana: Gericht stellt Bar-Betreiber Ende der Untersuchungshaft in Aussicht

Jacques Moretti muss drei Monate in Untersuchungshaft, könnte aber gegen Auflagen rasch freikommen. Derweil lehnt die Staatsanwaltschaft die Gemeinde als Nebenklägerin ab – ein Strafrechtler findet das selbstverständlich.

Jacques Moretti und seine Frau am Tag ihrer Anhörung.

Nach der Walliser Staatsanwaltschaft sieht auch das Zwangsmassnahmengericht bei Jacques Moretti, dem Co-Betreiber der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana, eine Fluchtgefahr. Das Gericht in Sitten verhängte deshalb nach einer Anhörung am Montagvormittag eine Untersuchungshaft für vorerst drei Monate gegen den Franzosen. Gleich im zweiten Satz der Medienmitteilung des Gerichts kommt jedoch das grosse Aber.

Das Gericht habe dem Beschuldigten seine Bereitschaft mitgeteilt, gegen Auflagen die Untersuchungshaft aufzuheben, heisst es da. Solche Auflagen, insbesondere die Zahlung einer Kaution, habe bereits die Staatsanwaltschaft für den Fall gefordert, dass das Gericht der Untersuchungshaft nicht stattgebe. «Da die Festsetzung der Sicherheitsleistung eine sorgfältige Prüfung erfordert, muss die Freiheitsbeschränkung bis auf weiteres bestehen bleiben.»

Jessica Moretti begrüsst den Entscheid
Morettis Ehefrau Jessica, die Mitbetreiberin der Bar, in welcher in der Silvesternacht 40 Menschen ums Leben kamen und 116 verletzt worden waren, begrüsste in einer Mitteilung den Entscheid. Das Gericht habe «die uneingeschränkte Zusage» des Duos gewürdigt, «sich dieser Justizprüfung nicht zu entziehen», schrieb die Genfer Anwaltskanzlei Hayat & Meier. Das Paar wolle diese Prüfung vielmehr «gemeinsam bewältigen».

Jessica Moretti war nach der ersten Einvernahme des Paares als Beschuldigte am vergangenen Freitag auf freiem Fuss geblieben. Die Staatsanwaltschaft begründete das gegenüber der Nachrichtenagentur ATS mit dem «persönlichen Werdegang» und den «sozialen Bindungen» der Beschuldigten. Nicht näher spezifizierte «alternative Massnahmen» reichten aus, um einer Fluchtgefahr entgegenzuwirken.

Jacques Moretti hingegen wurde direkt vom Gebäude der Staatsanwaltschaft in vorläufige Untersuchungshaft abtransportiert. «Aufgrund seiner Aussagen, seines bisherigen Lebens und seiner persönlichen Situation in der Schweiz und im Ausland schätzt die Staatsanwaltschaft die Fluchtgefahr als real ein», teilte die Behörde mit. Moretti war 2008 in Frankreich wegen Zuhälterei zu zwölf Monaten Haft verurteilt worden, davon acht auf Bewährung.

Crans-Montana darf nicht Privatklägerin sein
Ebenfalls am Montag wurde bekannt, dass die Walliser Staatsanwaltschaft die Gemeinde Crans-Montana nicht als Nebenklägerin in den Strafermittlungen zulassen will. Das berichtete das Westschweizer Radio und Fernsehen RTS und zitierte ausführlich aus den Verfahrensakten. Weder die Staatsanwaltschaft noch der Anwalt der Gemeinde oder die Gemeinde selbst antworteten auf eine Anfrage der NZZ.

Die Staatsanwaltschaft begründete laut RTS ihren Entscheid damit, dass die Rechte der Gemeinde nicht direkt durch eine Straftat verletzt worden seien, sie also keine Geschädigte sei. Das sieht der Anwalt und Direktor des Strafrechtszentrums der Universität Lausanne, Alain Macaluso, genau so.

Wenn es zum Beispiel um Straftaten gegen das Leben gehe – wie im Fall der Brandkatastrophe –, dann sei der Geschädigte derjenige, dessen Leben angegriffen worden sei, sagt Macaluso. Das gelte selbstverständlich insbesondere bei Todesfolge. Genauso verhalte es sich bei Körperverletzung. «Natürlich passt die Gemeinde in keine dieser Kategorien.»

Der Gemeindepräsident von Crans-Montana, Nicolas Féraud, hatte an einer Medienkonferenz vor einer Woche gesagt, die Gemeinde sei «mehr als alle anderen» Geschädigte der Brandkatastrophe. Dafür wurde Féraud stark kritisiert. Weil die Gemeinde zugleich seit Jahren fehlende Brandschutzkontrollen unter anderem in der Bar «Le Constellation» eingeräumt hatte, forderten schon damals Beobachter, ihr keineswegs den Status als Geschädigte und Privatklägerin zuzugestehen.

Vielmehr stellt sich zunehmend die Frage, ob und gegebenenfalls wann die Staatsanwaltschaft insbesondere die Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde und der 2017 in Crans-Montana aufgegangenen Gemeinde Chermignon vernimmt. Diese haben sich auf Medienanfragen noch nicht geäussert. Der Genfer Zeitung «Le Temps» sagten die Anwälte des derzeitigen Sicherheitsbeauftragten, dieser behalte seine Aussagen für die Staatsanwaltschaft vor.

2026.1.9 Der Besitzer der Bar «Le Constellation» sitzt nun in Untersuchungshaft

Nach einer morgendlichen Einvernahme ist Jacques Moretti in Untersuchungshaft genommen worden. Die Walliser Staatsanwaltschaft begründet ihren Entscheid mit Fluchtgefahr.

Jacques Moretti mit seiner Ehefrau Jessica auf dem Weg zur polizeilichen Einvernahme. x1200

Der Betreiber der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana ist heute Freitag nach einer morgendlichen Einvernahme in Untersuchungshaft genommen worden. Bei einem durch Wunderkerzen entstandenen Grossbrand in seinem Lokal kamen in der Silvesternacht 40 Menschen ums Leben, über hundert wurden verletzt.

Das Feuer entstand, nachdem eine Kellnerin eine brennende Wunderkerze, die auf einer Champagnerflasche befestigt war, zu nah an eine Schallschutzdecke gehalten hatte. Später stellte sich heraus, dass das Deckenmaterial aus leicht brennbarem Kunststoff bestand. Zudem war offenbar die einzige Treppe, die in die Kellerbar führte, verschmälert worden, und ein zweiter Ausgang war offenbar entweder geschlossen oder zu wenig ausgeschildert.

Vorbestraft in Frankreich
Die zuständige Staatsanwältin Catherine Seppey hatte die Festnahme Jacques Morettis nach dessen Einvernahme angeordnet. Seine Ehefrau wurde nicht in Gewahrsam genommen.

Wie das Portal «Lémanbleu» berichtet, ging es bei der Befragung am Freitagmorgen in Sitten nicht um konkrete Tatvorwürfe, sondern ausschliesslich um die persönliche Situation des Paars. In den vergangenen Tagen hatten sowohl die Anwälte der Opfer als auch internationale Medien den Druck erhöht und eine Inhaftierung des Betreiberpaars gefordert.

Die zuständige Staatsanwältin begründet den Entscheid mit Fluchtgefahr. Moretti stammt aus Korsika und ist Franzose. Der Entscheid muss innert 48 Stunden vom Zwangsmassnahmengericht bestätigt werden. Noch vor wenigen Tagen hatten die Walliser Strafverfolgungsbehörden erklärt, es bestehe weder ein Verdacht auf Flucht- noch auf Verdunkelungsgefahr. Das Paar hatte nach der Katastrophe erklärt, es sei «am Boden zerstört» und wolle uneingeschränkt mit den Behörden kooperieren.

Am Freitag erkannte Staatsanwältin Seppey zwar weiterhin keine Kollusionsgefahr, dafür aber eine Fluchtgefahr. Diese könne grundsätzlich durch Ersatzmassnahmen abgefedert werden, etwa durch das Tragen einer elektronischen Fussfessel oder die Leistung einer Kaution. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb beim Zwangsmassnahmengericht, Jacques Moretti unter solchen Ersatzmassnahmen wieder auf freien Fuss zu setzen. Für Moretti gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.

Mit der Inhaftierung rückt auch die Vorgeschichte des Barbetreibers in den Fokus. Jacques Moretti ist der französischen Justiz seit Jahren bekannt. Er sass 2005 in Savoyen in Untersuchungshaft und wurde 2008 in Annecy wegen Anstiftung zur Prostitution verurteilt. Das Gericht sprach damals eine zwölfmonatige Freiheitsstrafe aus, von der acht Monate bedingt vollzogen wurden.

Der Fall betraf die Anwerbung junger Frauen, die anschliessend in einem Erotikmassagesalon in Genf arbeiten sollten. Moretti bestritt die Vorwürfe weitgehend und gab lediglich zu, den Salon zeitweise unter fremdem Namen geführt zu haben. Später folgte in Korsika eine weitere Verurteilung wegen Sozialbetrugs. Seine Ehefrau ist nicht vorbestraft.

Woher hat das Paar so viel Geld?
In den vergangenen Tagen warfen verschiedene Medien zudem die Frage auf, wie das Paar, das das «Le Constellation» ursprünglich nur gepachtet hatte, zu so viel Geld kam, dass es in den vergangenen Jahren im Raum Crans-Montana und Lens mehrere Immobilien erwerben konnte – ohne eine Hypothek aufzunehmen.

Neben der Bar «Le Constellation» gehören dem Paar mehrere Einfamilienhäuser sowie weitere Gastrobetriebe. Im Grundbuch sind laut den Recherchen keine Fremdfinanzierungen eingetragen. Der Gesamtwert der Liegenschaften beläuft sich auf mehrere Millionen Franken.

Anwälte von Brandopfern äusserten öffentlich Zweifel an der Herkunft dieser Mittel. Der französische Jurist Sébastien Fanti sprach von einem «unheimlichen» Vermögenswachstum und verwies darauf, dass Moretti zunächst lediglich als Restaurantleiter tätig gewesen sei, bevor er innert kurzer Zeit Immobilien in Millionenhöhe bar bezahlt habe. Auch aus dem Umfeld der Ermittlungen heisst es nun, die finanziellen Verhältnisse des Paars könnten Teil der Abklärungen werden.

Seit der Brandkatastrophe stehen alle Betriebe der Morettis still. Die Behörden schlossen die Herberge «Le Vieux Chalet» in Lens sowie ein Burger-Restaurant in Crans-Montana.

2026.1.2 «Es ist eine Tragödie, was hier passiert ist. Es ist zu viel für mich»
Nach der Silvesternacht mit mindestens vierzig Toten versinkt der Walliser Skiort Crans-Montana in Fassungslosigkeit. Reportage aus einem Ort, der trauert.
Immer wieder versagt Ilan Alhour die Stimme. Es ist Donnerstagabend, kurz nach 21 Uhr. Alhour, 26 Jahre alt, will von der Silvesternacht im Walliser Skiort Crans-Montana erzählen. Davon, wie er binnen weniger Stunden mehrere seiner Freunde verloren hat. Und davon, wie er beinahe selbst zum Opfer des Feuers hätte werden können.
Doch die Tränen ersticken seine Worte.
Die Menschen von Crans-Montana haben sich auf einer gesperrten Strasse eingefunden, um gemeinsam zu trauern. Ilan Alhour hat Teelichter angezündet und auf die Erde gelegt. Jedes Mal, wenn eines der Kerzchen Feuer fängt, berührt Alhour mit einer Hand den eisigen Boden. Er hält inne, starrt in die Flamme und hebt dann den Blick zum Himmel. Seine Lippen bewegen sich. Aber Ilan Alhour bleibt still.
2026.1.1 «Frau auf Schulter einer anderen schwenkte Wunderkerzen»

Inferno in Crans-Montana VS – Chronologie einer Katastrophe
«Frau auf Schulter einer anderen schwenkte Wunderkerzen»
Das Inferno von Crans-Montana erschüttert die Schweiz und die Welt. Über 40 Tote und 115 Verletzte nach einem Brand in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana. Blick rekonstruiert die Todesnacht mit allen offiziellen Angaben und Augenzeugenberichten.

Auf Social Media kursiert dieses unbestätigte Bild. Es soll die Feier in der Bar zeigen, wobei die Wunderkerzen in den Champagner-Flaschen das Dämm-Material an der Decke in Brand setzen.
Foto: Screenshot X

Das Inferno in der Bar «Le Constellation» in Crans-Montana VS wird als eine der grössten Schweizer Tragödien in die Geschichte eingehen. Über 40 Menschen verloren beim Brand in der Silvesternacht ihr Leben, rund 115 wurden grösstenteils schwer verletzt.

Wie genau es dazu kommen konnte, wird aktuell untersucht, Details sind bisher nicht offiziell bekannt. Durch Zeugenaussagen und Informationen der Behörden, lässt sich ein Teil der tragischen Nacht aber rekonstruieren.

Es hätte eine sorglose und unvergessliche Party in der Luxusdestination Crans-Montana werden sollen. In der Bar «Le Constellation» drängen sich Hunderte von Menschen aus aller Welt und lassen das alte Jahr ausklingen. Die Stimmung ist ausgelassen, die Leute tanzen, es wird literweise Champagner getrunken. Doch irgendwann zwischen Mitternacht und 1.30 Uhr kommt es zur Tragödie.

Laut mehreren Augenzeugenberichten setzen eine oder mehrere Wunderkerzen die Decke nach Mitternacht in Brand. Handy-Videos und -Bilder, die nach der Tragödie auftauchten, stützen diese Aussage.

«Sie hatte zwei Flaschen mit Wunderkerzen»
Die beiden Schweizer Nathan (19) und Axel (19) sind nach eigenen Angaben mit Kollegen im Untergeschoss der Bar, als der Brand plötzlich ausbricht. Nathan erzählt: «Eine Frau sass auf den Schultern einer anderen Dame. Sie hatte zwei Flaschen mit Wunderkerzen.» Sie habe diese so hoch geschwenkt, dass sie die Decke berührt hätten und diese plötzlich Feuer fing.

In einem Werbevideo der Bar sind genau solche Wunderkerzen zu sehen. Die Brandursache ist von offizieller Seite her noch nicht geklärt.

Plötzlich bricht Panik aus: «Alle wollten daraufhin raus, aber es gab einen Stau vor der Treppe», sagt Axel. Den beiden gelingt die Flucht, weil sie ein Fenster mithilfe eines Tisches einschlagen, wie sie sagen.

Das Feuer breitet sich danach rasant aus. Es kommt zu einem sogenannten «Flashover», ein sich schlagartig ausbreitendes Feuer. Innert Minuten steht die gesamte Bar in Vollbrand. Später sei es gemäss Zeugenaussagen auch zu Explosionen gekommen.

«Viele sehr junge Menschen flohen aus der Bar»
Um 1:30 Uhr wird die Polizei alarmiert. Nur wenige Minuten später stehen die ersten Einsatzkräfte vor der Bar. Der Ersthelfer Léandre (32) aus Crans-Montana beschreibt schreckliche Szenen: «Ich war eine der ersten Personen vor Ort. Viele sehr junge Menschen flohen aus der Bar. Wir zogen diejenigen heraus, die noch bei Bewusstsein waren, es war ein riesiges Chaos!» Er versuchte, so gut wie möglich zu helfen, doch die Menschen verbrannten bei lebendigem Leibe.

Laut dem Augenzeugen Rayan Guiren (18) aus London seien Dutzende Menschen mit verbrannten Gesichtern vor der Bar gelegen. Besonders tragisch: «Es handelte sich wohl um eine Party speziell für Jugendliche. Viele Eltern kamen und suchten nach ihren Kindern.»

Auch Augenzeuge Samuel Rapp (21) bestätigt: «Normalerweise sind dort sehr junge Leute zwischen 16 und 18 Jahren unterwegs. Eine Kellnerin, die ich von früher kenne, soll auch gestorben sein.»

Um 4:14 Uhr wird eine Helpline eingerichtet, gegen 5 Uhr sind alle Verletzten versorgt.

Der Lösch- und Rettungseinsatz dauert bis in die frühen Morgenstunden des 1. Januar, wie Blick-Reporter Martin Meul berichtet: «Ich wurde auf dem Hinweg von mehreren Ambulanzen aus verschiedenen Kantonen überholt.»

Am Donnerstagvormittag ist die Brandursache noch nicht geklärt. Die zuständigen Behörden geben aber bei einer ersten Pressekonferenz kurz nach 10 Uhr in einem Punkt Entwarnung: Es war kein terroristischer Angriff.

Die Zahlen zu den Rettungsmassnahmen verdeutlichen die Dramatik des Infernos: 30 Gendarmen, 60 Inspektoren, 70 Feuerwehrleute und etwa 150 Sanitäter standen im Einsatz, unterstützt von 42 Ambulanzen und 13 Helikoptern, wie die Walliser Polizei schreibt. 80 Personen wurden mit Helikoptern und Krankenwagen in Spitäler gebracht, 35 Personen konnten sich selber in die Pflege begeben. Alle 115 Verletzten befinden sich aktuell noch in der Schweiz, jedoch ist eine Verlegung etwa nach Italien möglich.

Die Strasse bleibt den ganzen Tag abgesperrt. Menschentrauben bilden sich vor der Absperrung.

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«Es handelt sich um eine der schlimmsten Tragödien in der Geschichte dieses Landes.»
Guy Parmelin an seinem ersten Tag als Bundespräsident
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Gegen 15:30 Uhr trifft Bundespräsident Guy Parmelin in Crans-Montana ein, um sich ein Bild von der Katastrophe zu machen. Zwei Stunden später steht er der Öffentlichkeit in einer Pressekonferenz Rede und Antwort: «Es handelt sich um eine der schlimmsten Tragödien in der Geschichte dieses Landes.» Die Flaggen am Bundeshaus werden aufgrund des Infernos fünf Tage lang auf Halbmast gesetzt.

Die Opfer stammen aus aller Welt. Gesichert ist, dass ausser Schweizern auch Franzosen und Italiener zu den Opfern gehörten. Das jüngste, bisher bekannte Opfer sei 16 Jahre alt. Die Schweizer Behörden arbeiten zusammen mit den Amtskollegen in Europa.

Zu den Ursachen und Verantwortlichen können die Behörden am 1. Januar noch keine Angaben machen: «Es gibt keine Verdächtigen», sagt Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud. Es sei auch noch niemand verhaftet worden. Es gehe eher darum, den Brandhergang zu ermitteln. «Das Drama ist erst ein paar Stunden her.» Es sei noch zu früh, um detaillierte Fragen zum Brandschutz und zum Hergang zu beantworten.

2026.1.1 «Eines der dramatischsten Ereignisse in der Geschichte des Landes»

In einer Bar in Crans-Montana sterben rund 40 Menschen, 115 werden verletzt. Ein Feuer ist wohl die Ursache. Der Bundesrat Guy Parmelin versucht an Ort zu trösten.

Crans-Montana ist eine der bekanntesten Destinationen sowohl der Schweiz als auch des frankofonen Alpenraums.

«Heute ist die Schweiz traurig.» Diese Worte hat Bundespräsident Guy Parmelin am Neujahrsabend an die Öffentlichkeit gerichtet. Statt die traditionelle Neujahrsansprache zu halten, ist er ins Wallis gereist, um sein Mitgefühl mit den Familien und Angehörigen der Opfer des Brandes in Crans-Montana auszudrücken.

Beim Unglück in der Silvesternacht handelt es sich wohl um eine der grössten Brandkatastrophen, welche die Schweiz je erlebt hat. Bundespräsident Guy Parmelin sprach von «einem der dramatischsten Ereignisse in der Geschichte des Landes».

Nachdem die Walliser Behörden bereits am Neujahrsmorgen vor die Medien getreten waren, hielten sie am Abend eine zweite Pressekonferenz ab.

Dieses Mal konnten sie genauere Zahlen zu den Opfern nennen: Rund 40 Personen sind beim Feuer in der Bar «Le Constellation» verstorben, 115 Personen wurden verletzt – viele von ihnen schwer, wie der Walliser Polizeichef Frédéric Gisler sagte. 60 Personen liegen im Spital in Sitten, weitere in anderen Spitälern, insbesondere in Lausanne, dessen Spital auf Brandverletzungen spezialisiert ist. Aber auch Genf und Zürich behandeln Patienten aus dem Wallis.

Identifizierung dauert
Bundespräsident Parmelin hob das jugendliche Alter vieler Opfer hervor, die am Abend zum Feiern in die Bar gegangen waren. Man sei es ihnen schuldig, dass die Vorgänge rund um den Grossbrand sorgfältig untersucht würden. «Wir sind uns einig, dass solche Dramen in Zukunft verhindert werden müssen», sagte Parmelin.

Der Walliser Staatsratspräsident Mathias Reynard hatte am Nachmittag mit Familien gesprochen, die um ihre Angehörigen bangen und auf Informationen warten. «Die Ungewissheit ist furchtbar für die Menschen», sagte Reynard, leider werde die Identifizierung der Leichen, aber auch der Verletzten noch einige Zeit dauern.

Bei einigen der Opfer dürfte es sich um ausländische Touristen handeln. Die Behörden wollten sich jedoch noch nicht genauer zur Staatsangehörigkeit der Opfer äussern. Sie habe grobe Zahlen, sagte Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud. Doch man solle sie zuerst ihre Arbeit machen lassen: «Als Erstes wollen wir uns bei den betroffenen Familien melden.»

Italienische Medien hatten zuvor berichtet, unter den Opfern seien sechzehn Italienerinnen und Italiener. Auch zwei französische Staatsangehörige sollen gestorben sein.

Am Nachmittag hatte sich eine Gruppe der israelischen Freiwilligenorganisation Zaka auf den Weg in die Schweiz gemacht, wie einer ihrer Sprecher gegenüber der NZZ sagte.

Die jüdisch-orthodoxe Organisation kommt bei Terroranschlägen zum Einsatz und ist darauf spezialisiert, nach Explosionen Leichenteile zu bergen und zu identifizieren. «Wir suchen nach drei jüdischen Vermissten in der Schweiz, aber wir bieten unsere Hilfe selbstverständlich für die Bergung von allen Opfern an», sagt der Sprecher.

Den letzten Einsatz im Ausland hatte Zaka in Australien während des Bondi-Beach-Massakers Mitte Dezember 2025.

Polizei schliesst Terrorangriff aus
Einen Terrorangriff schliessen die Behörden in Crans-Montana aus. Die Brandursache ist allerdings noch unbekannt, Verdächtige gibt es noch keine. Generalstaatsanwältin Beatrice Pilloud sagte, man ermittle in verschiedene Richtungen und habe mehrere Hypothesen. Die wahrscheinlichste sei, dass der ganze Raum Feuer gefangen habe und es dann zu einer Explosion gekommen sei. Laut Pilloud werden jetzt verschiedene Handys ausgewertet, die im Lokal gefunden worden sind.

Gemäss dem Sicherheitsdirektor Stéphane Ganzer ist es zu einem sogenannten Flashover gekommen. Damit ist der plötzliche Übergang von einem entstehenden Brand zu einem Vollbrand gemeint. Dabei entzünden sich alle brennbaren Oberflächen in einem Raum schlagartig.

Im Verlauf des Tages hatten mehrere Medien spekuliert, das Feuer sei durch pyrotechnisches Material ausgelöst worden. Ein Augenzeuge berichtete gegenüber «24 heures», dass Feuerwerkskörper an Champagnerflaschen das Feuer an der Decke ausgelöst hätten. Panik habe dazu geführt, dass sich eine Menschenmenge über die Treppe ins Untergeschoss gedrängt habe.

Auch der lokale Radiosender Rhône FM berichtete über Feuerwerk als mögliche Brandursache und berief sich dabei auf Zeugen. Gemäss einem Beitrag eines französischen Fernsehsenders soll es sich um eine «Wunderkerze» gehandelt haben. In einem Video der Walliser Tageszeitung «Le Nouvelliste» ist zu sehen, wie die Decke des Lokals brennt und Gäste in Panik geraten.

Pilloud wollte Berichte oder Gerüchte nicht bestätigen, dafür sei es noch zu früh. Auch zur Frage, ob die Barbetreiber alle Sicherheitsvorkehrungen eingehalten haben, wollte sich die Generalstaatsanwältin nicht äussern, solange die Untersuchungen laufen. Nach Informationen der Zeitung «Le Nouvelliste» existiert im unteren Bereich der Bar «Le Constellation» ein Notausgang.

Die Walliser Behörden werden bei ihren Ermittlungen vom Forensischen Institut Zürich unterstützt. Um alle nötigen Mittel mobilisieren zu können, hatte die Regierung bereits am Morgen eine «besondere Lage» ausgerufen.

Der Polizeichef Frédéric Gisler rekonstruierte am Abend noch einmal die Ereignisse der Silvesternacht. Gegen 1 Uhr 30 sei ein Polizeinotruf eingegangen. In der Bar «Le Constellation» war Rauch festgestellt worden. Das Lokal hat Platz für 300 Personen, abends gab es unter anderem Cocktails. Die Bar hatte einen Shisha-Bereich und vierzehn Bildschirme, auf denen Sportereignisse übertragen wurden, wie es auf der Website von Crans-Montana Tourismus heisst.

Polizei und Feuerwehr rückten aus. Der Bereich rund um die Bar wurde vollständig abgesperrt, über Crans-Montana wurde ein Flugverbot verhängt.

Angesichts des Ausmasses der Katastrophe waren 13 Helikopter, 40 Ambulanzen und 150 Rettungskräfte im Einsatz. Auch psychologische Betreuungsangebote werden geschaffen, um Familien zu unterstützen und Informationen bereitzustellen.

Der Walliser Regierungspräsident Mathias Reynard appellierte mehrmals an die Bevölkerung und bat sie, das Unglücksgebiet zu meiden, sich vorsichtig zu verhalten und keine weiteren Unfälle zu provozieren. Generalstaatsanwältin Pilloud bat die Medien, bei ihrer Berichterstattung Rücksicht auf die Angehörigen der Opfer zu nehmen und ihre Privatsphäre zu wahren.

Trotz dem Unglück sprach Reynard auch von einem Licht. Er würdigte die Zusammenarbeit aller Einsatzkräfte wie Polizei, Feuerwehr und Spitalpersonal und dankte den Spitälern in anderen Kantonen, die Patienten aufgenommen haben.

Bundespräsident Parmelin dankte auch ausländischen Regierungen für ihre Solidarität. Er habe mit dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron telefoniert. Es sei unter anderem um die medizinische Behandlung der Überlebenden gegangen. Man brauche spezialisiertes Wissen, erklärte Parmelin. Etwa bei Verbrennungen und Schwierigkeiten beim Atmen. «Wir stehen deshalb in Kontakt mit ausländischen Regierungen.»

Auch Italien hat Hilfe angeboten. Zivilschutzangehörige aus dem Aostatal und der Lombardei stünden im Einsatz, um zu helfen, schrieb Aussenminister Antonio Tajani auf der Plattform X. Ausserdem sei das Verbrennungszentrum Niguarda zur Verfügung gestellt worden. Ausländische Medien berichteten über das Unglück, darunter die «New York Times».

Crans-Montana ist ein Skigebiet mit mondänem Chic und eine der bekanntesten Destinationen sowohl der Schweiz als auch des frankofonen Alpenraums. Die Gemeinde umfasst mehrere Dörfer und hat insgesamt 15 000 Einwohner. Sie liegt auf 1500 Metern auf einem weiten Hochplateau oberhalb des Städtchens Siders und ist durch verschiedene Zufahrtsstrassen von Siders oder der Kantonshauptstadt Sitten zu erreichen.

Seinen Ursprung als Tourismusort hat Crans-Montana um 1890, als die ersten Hotels und Sanatorien eröffnet wurden. Heute hat das Gebiet 35 Hotels, von denen die Mehrzahl im gehobenen Segment ist, sowie 130 Restaurants und Bars. Im Winter gibt es 140 Kilometer Pisten, inklusive einer einzigartigen Aussicht über das Rhonetal. Pro Jahr kommen rund 3 Millionen Gäste nach Crans-Montana.

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